Seit einer Woche ist in Bayern der Schutz des Wolfes aufgeweicht: Seit 1. Mai dürfen Wölfe abgeschossen werden, wenn zum Beispiel Weidetiere gerissen wurden, sich Wölfe trotz Vertreibungsversuchen Menschen nähern oder unprovoziert aggressiv werden. Die Entscheidung liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. „Ich bin dafür, dass der Bestand reduziert wird“, befürwortet Jäger Sebastian Becker die neue bayerische Wolfsverordnung. „Ein Zusammenleben mit dem Wolf ist auch in einer Kulturlandschaft möglich“, ...
Rhön: Wolf spaltet die Gemüter

LKR Bad Kissingen – Seit 1. Mai ist der Abschuss des Wolfes in Bayern unter bestimmten Umständen möglich. Das sagen Behörden, Naturschützer, Jäger, Landwirte und Jogger.