0
Eilantrag abgelehnt
Paddelverbot bleibt vorläufig in Kraft
Weite Strecken der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen bleiben für Bootstouren erst einmal tabu.
Weite Strecken der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen bleiben für Bootstouren erst einmal tabu. // Karl-Josef-Hildenbrandt
LKR Bad Kissingen – Ein Eilantrag gegen das Paddelverbot auf der Saale ist vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Warum die Justizbehörde dem Landratsamt recht gibt.

Schlechte Aussichten für die Kanusaison 2024 auf der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen: Die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg hat einen Eilantrag gegen das sogenannte Paddelverbot des Landratsamts Bad Kissingen abgelehnt.

Seine Entscheidung verkündete das Gericht am Montagnachmittag, 15. April 2024, per Pressemitteilung. Das bedeutet, dass das Paddelverbot vorläufig in Kraft bleibt.

Das Landratsamt hatte mit Allgemeinverfügung vom 9. Februar 2024 das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft auf der nahezu gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen bis auf Weiteres verboten.

Hiergegen wendete sich der Antragsteller als aktiver Kanusportler und direkter Anrainer der Fränkischen Saale mit einer Klage. Dahinter stand auch der Bayerische Kanuverband. Die Hoffnungen der Kläger wurden nun enttäuscht.

Verwaltungsgericht sieht „abstrakte Gefahr für Leben und Gesundheit“

Denn die Allgemeinverfügung ist nach vorläufiger Einschätzung der Kammer rechtmäßig. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auf der gesamten Strecke der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen – mit Ausnahme der zwei in der Allgemeinverfügung ausgenommenen Gewässerteilstrecken – eine abstrakte Gefahr für Leben und Gesundheit bestehe.

Der Allgemeinverfügung des Landratsamts, so die Richter weiter, liege die ausreichend gesicherte Prognose zugrunde, dass mehrere Tausend Bäume entlang der Fränkischen Saale eine überdurchschnittlich hohe Bruchgefahr aufweisen.

Das Paddelverbot stelle auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Antragstellers, insbesondere in das Grundrecht auf Naturgenuss oder den Gleichbehandlungsgrundsatz, dar. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Geklagt hatte auch das Hotel Nöth im Hammelburger Stadtteil Morlesau. Wie viele andere Tourismusbetriebe spricht die Wirtsfamilie dort von einem folgenschweren Eingriff in die wirtschaftliche Substanz ihres Betriebes.

 

Mehr zum Paddelverbot lesen Sie hier:

Inhalt teilen
  • kopiert!