Dichtes Auffahren, wildes Gestikulieren, wüstes Schimpfen: Aggressionen im Straßenverkehr sind oft an der Tagesordnung. Was Autofahrer, Radfahrer und Reiter auf der Straße aufregt und was sie sich wünschen. Polizeihauptkommissar Matthias Schmitt, Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Bad Neustadt, informiert über die Rechtslage.
1. „Mehr negative als positive Erfahrungen“ – Fahrradfahrer Marco Cerny aus Nüdlingen
„Die Straße gehört mir, wenn ich Sonntagfrüh um 5 Uhr fahre. Ansonsten bist du nicht allein.“ Bis zu 12.000 Kilometer fährt der 41-Jährige Marco Cerny im Jahr auf dem Rad.
Dreimal pro Woche radelt der Nüdlinger – er arbeitet als Elektroingenieur bei Innomotics – mit dem Trekkingrad zur Arbeit nach Bad Neustadt und zurück. Seine restlichen Kilometer sammelt der dreifache Familienvater in der Freizeit auf dem Rennrad.
Fahrradfahren ist für ihn Spaß und Ausgleich. Auch der Umweltaspekt spiele eine Rolle. Mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Autofahrern, hatte er schon einige unliebsame Begegnungen: „Leider sind meine Erfahrungen mehr negativ als positiv“, beschreibt er seine Erlebnisse.
Marco Cerny hatte diverse Unfälle mit Fremdbeteiligung. Er berichtet von Außenspiegeln, die ihn beim Überholvorgang touchierten, von Vorfahrten, die ihm genommen wurden. Einmal landete er infolgedessen auf der Intensivstation.
Seither versucht er noch stärker als zuvor schon, „mögliche Fehler der anderen mit einzukalkulieren“. Ungehalten werde er, wenn er eine Absicht erkenne. Jemand überholt extra knapp, bremst einen aus, pöbelt. Einer der Vorwürfe, die er immer wieder am Straßenrand hört: Der Radfahrer gehört auf den Radweg!
„Was, wenn kein Radweg da ist?“, antwortet er dann. Insbesondere auf dem Rennrad könne er – Stichwort Schotterwege – nicht alle Wege nutzen. Schwer tue er sich beispielsweise auch, wenn der Radweg auf der entgegengesetzten Seite entlang führt und er, wie zwischen Haard und Nüdlingen, zweimal die Straße queren müsse, um einen vielleicht 800 Meter langen Radweg nutzen zu können. Oder wenn sich, wie im Gewerbegebiet Niederlauer Firmenausfahrt an Firmenausfahrt auf dem Radweg reiht. „Da ist die Straße sicherer.“ Unwohl fühlt er sich am Wochenende auf Radwegen mit „hoher Verkehrsdichte“: „Wenn viele Familien und Ältere unterwegs sind, ist man mit dem Rennrad fehl am Platz.“
Auch wenn Radfahrer in der Gruppe nebeneinander auf der Straße fahren, komme es immer wieder zu Konflikten, sagt Cerny. Weil er weiß, wie es sich anfühlt, wenn jemand mit überhöhter Geschwindigkeit an einem vorbeirauscht, halte er als Autofahrer Abstände bewusst ein. „Wenn ich als Autofahrer beispielhaft weit aushole, um den Radfahrer zu überholen, machen das die nachfolgenden Autos auch. Man hat eine Vorbildfunktion.“
2. „Das hätte blöd ausgehen können“ – Reiterin Tanja Brunhuber aus Hohenroth
„Die Straße gehört allen“, sagt Tanja Brunhuber aus Hohenroth, die eine Reitbeteiligung im Stall Vorndran Westernhorses im Bad Neustädter Ortsteil Brendlorenzen hat, „wir müssen sie uns teilen“. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte Rücksicht auf den anderen nehmen, findet sie.
Die Realität sieht oft anders aus: Wie kürzlich, an jenem Freitagnachmittag in Brendlorenzen. Brunhuber ritt auf ihrem Pferd eine Nebenstraße entlang, Zone 30. Begleitet wurde sie von einer Bekannten mit einem noch jungen, entsprechend unerfahrenen Pferd, als ein Motorradfahrer von hinten kam. „Er ist sehr knapp an uns vorbeigefahren und hatte wohl mächtig Spaß, nochmal extra und lautstark Gas zu geben“, erzählt sie. „Ich frage mich, warum? Das hätte echt blöd ausgehen können.“
Wolle man ausreiten, müsse man oft mit dem Pferd ein Stück Straße reiten. „Denn Rad- und Fußwege sind für Pferde tabu. Und fliegen können Pferde nun mal nicht.“ Nur in der Halle oder auf dem Reitplatz reiten findet Tanja Brunhuber langweilig: „Wenn man spazieren geht, will man ja auch nicht im Garten im Kreis laufen.“
Tanja Brunhuber hat klare Vorstellungen von der Idealbegegnung motorisiertes Fahrzeug – Reiter. Sie empfiehlt: „Runter vom Gas, vielleicht warten, bis Reiter und Pferd noch mehr Platz gemacht haben und Blickkontakt mit dem Reiter suchen, damit wir ein Zeichen geben und uns herzlich bedanken können.“
Hundebesitzer bittet sie, ihren Hund nur von der Leine zu lassen, wenn er auch abrufbar ist. Auch Begegnungen mit Fahrradfahrern seien für Reiter oft heikel. Denn das Pferd höre sich von hinten nähernde Radfahrer oft nicht. Sich rechtzeitig bemerkbar machen, Pferd und Reiter mit viel Abstand passieren, darum bittet Brunhuber.
Wichtig ist ihr im Gegenzug auch, dass Reiter Rücksicht nehmen, und etwa den größtmöglichen Abstand zu Fußgängern halten: „Aufeinander achten, tut auch wirklich nicht weh, versprochen!“
3. „Früher waren die Menschen rücksichtsvoller“ – Autofahrer Elmar Will aus Mellrichstadt
„Die normale Durchgangsstraße gehört in erster Linie dem Autofahrer“, findet Elmar Will, Vorsitzender des Ortsverbands Rhön-Grabfeld des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD). Was nicht heiße, dass unter Umständen nicht auch Traktoren, Pferdefuhrwerke oder Radfahrer anzutreffen sein könnten. „Im verkehrsberuhigten Bereich gehört die Straße allen gleichberechtigt.“
Früher seien die Menschen im Straßenverkehr rücksichtsvoller gewesen, ist der 70-jährige Mellrichstädter überzeugt. Die Mehrheit fahre auch heutzutage noch vorsichtig. „Aber die Rowdys prägen das Bild.“ Dem Polizeibeamten im Ruhestand lag es schon immer am Herzen, das Konfliktpotenzial auf der Straße zu minimieren. Immer wieder hat er beispielsweise mit dem ARCD Verkehrssicherheitsturniere organisiert.
Typische Konflikte sieht Will nicht unbedingt zwischen den verschiedenen Fortbewegungsmitteln. Reibungspunkte gebe es auch bei Autofahrern untereinander. Hauptkonflikt ist in Wills Augen das „Blinkverhalten der Menschen“. Oft blinkten Menschen etwa auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße nicht oder falsch. Damit einher gehe das Thema Fahrspurwechsel, bei dem er sich oftmals mehr Voraussicht und Rücksichtnahme wünschen würde. Auch verkehrsberuhigte Bereiche, wie in der Mellrichstädter Innenstadt, seien problematisch. Die wenigsten hielten sich dort an die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Ein weiteres Problem in seinen Augen: E-Bike-Fahrer, die ihre Fahrzeuge nicht adäquat beherrschen. Was ihn außerdem an Radfahrern aufregt: Wenn sie rote Ampeln umgehen und plötzlich mit dem Rad zum Fußgänger mutieren. Auch Fußgänger, die trotz Rotlicht die Straße queren, sind ihm ein Dorn im Auge.
Sein Credo im Straßenverkehr: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ „Vorsichtig fahren muss nicht langsam fahren bedeuten“, stellt Will klar. Vorsichtig fahren heiße für ihn rücksichtsvoll und vorausschauend unterwegs sein.
Polizeihauptkommissar Matthias Schmitt zur Rechtslage:
Tiere sind im Straßenverkehr nur dann zulässig, wenn sie von geeigneten Personen, auch Minderjährigen, sicher im Straßenverkehr bewegt werden können.
Rad- und Fußwege sind für Reiterinnen und Reiter tabu, ebenfalls Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Abgesehen davon dürfen Reiter aber alle Straßen, auch viel befahrene Straßen, nutzen. Wer innerorts Pferd mit Reiter überholt, muss laut Straßenverkehrsordnung 1,50 Meter Abstand halten, außerorts sind 2 Meter vorgeschrieben. Zur empfohlenen Überholgeschwindigkeit ist in der Verordnung nichts ausgesagt. Schmitt erinnert allerdings an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der gegenseitige Rücksichtnahme fordert und appelliert: An Tiere sollte stets langsam herangefahren werden.
Fußwege sind für Radfahrer tabu. Ausnahme: Kinder bis 8 Jahre müssen, bis 10 Jahre dürfen auf dem Fußweg fahren. Der begleitende radfahrende Erwachsene darf auch den Fußweg nutzen.
Ist ein Radweg als solcher ausgewiesen, also mit dem blauen Radwege-Schild markiert, muss der Radfahrer ihn nutzen. Voraussetzungen für die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht ist, dass die Verkehrsfläche in einem „den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten sein muss“. Laut Schmitt sei damit für ausgewiesene Radwege eine geschlossene und versiegelte Oberfläche (Asphalt oder Beton) vorgeschrieben. Die Pflicht, den Radweg zu nutzen, gilt auch dann, wenn er hochfrequentiert ist. Ist nur in der Gegenrichtung ein Radweg vorhanden, muss dieser genutzt werden. Wer innerorts ein Fahrrad überholt, muss laut Straßenverkehrsordnung 1,50 Meter Abstand halten, außerorts sind 2 Meter vorgeschrieben.
Radfahrer dürfen auf der Straße nebeneinander fahren, „sofern dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden“. Eine Radfahrergruppe (ab 16 Teilnehmer) wird vom Gesetz gesondert behandelt. Sie gilt im Block als ein Verkehrsteilnehmer und ist beispielsweise auch von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen.
Blinken ist bei folgenden Aktionen im Straßenverkehr Pflicht: Bei jeglichem Spurwechsel (also auch beim Überholen oder Vorbeifahren), beim Abbiegen, beim Einfahren in den fließenden Verkehr, bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr und bei der Spurfolge einer abknickenden Vorfahrtsstraße.
Nach heutiger Rechtsmeinung werden 10 km/h als oberste Geschwindigkeitsgrenze in einem verkehrsberuhigten Bereich angenommen. (Quelle: ir)
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