Mit mehrmonatiger Verspätung ist erst jetzt der Abwasserzweckverband Aschach-Saale in veränderter Besetzung in die neue Wahlperiode gestartet. Üblicherweise findet die erste Verbandsversammlung nach erfolgter Kommunalwahl unverzüglich nach Amtsantritt der neuen Ratsgremien der beiden Mitgliedsgemeinden Bad Bocklet und Burkardroth statt, doch hätten Urlaub, Krankheit und andere Gründe diesmal für Verzögerung gesorgt, erklärte Bad Bocklets Bürgermeister Andreas Sandwall (CSU) als amtierender Verbandsvorsitzender.
Turnusgemäß standen in dieser ersten Sitzung der Verbandsversammlung gemäß gültiger Satzung Wahlen und Nominierungen an. Unter Leitung des Wahlausschusses aus dem Verbandsgeschäftsführer Heiko Schuhmann (Burkardroth) und Bad Bocklets Kämmerer Patrick Könen galt es zunächst, den Verbandsvorsitzenden zu wählen.
Für weitere drei Jahre gewählt
Burkardroths Bürgermeister Daniel Wehner (CSU) schlug den Verbandsräten vor, seinen Bad Bockleter Amtskollegen Sandwall noch für weitere drei Jahre zu wählen, da dort im März 2029 die nächste Bürgermeisterwahl ansteht. Die acht Verbandsräte folgten dieser Empfehlung in geheimer Wahl einstimmig.
Der nun im Amt bestätigte Vorsitzende Sandwall erklärte, „formal wäre eigentlich Daniel Wehner als Vorsitzender dran gewesen“. Aber seine Wiederwahl ermögliche nun den AZV-Mitarbeitern und ihm selbst in den kommenden drei Jahren die zielführende Weiterbearbeitung und den erhofften Abschluss aktuell laufender Großprojekte.
Als Stellvertreter bestätigt
Nachdem das Gremium sich einvernehmlich darauf geeinigt hatte, auch für die laufende Legislaturperiode bis zum Jahr 2032 nur einen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen, wurde anschließend erwartungsgemäß Bürgermeister Daniel Wehner in seiner bisherigen Verbandsfunktion als Stellvertreter bestätigt.
Gemäß Verbandssatzung ist die Rechnungsprüfung entweder von der vollständigen Verbandsversammlung durchzuführen oder von einem aus vier Verbandsräten bestehenden Rechnungsprüfungsausschuss, zusammengesetzt aus jeweils zwei Räten der beiden Mitgliedsgemeinden Bad Bocklet und Burkardroth. Die Versammlung einigte sich darauf, wie bisher auch künftig einen Ausschuss zu bilden und benannte für die Marktgemeinde Bad Bocklet die Verbandsräte Johannes Dünisch und Gerd Schmitt sowie als deren Vertreter Andreas Freibott. Für Burkardroth gehören Johannes Vorndran und Sebastian Metz dem Ausschuss an sowie als deren Vertreter Alexander Schmitt. Als Ausschussvorsitzender wurde Gerd Schmitt benannt.
Entschädigung wird aufgerundet
Ebenfalls ohne Überraschung, wenn auch mit geringer Änderung, verlief die Festsetzung der Entschädigungszahlungen für die Arbeit in der Verbandsversammlung. Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden Wehner wurde einvernehmlich beschlossen, aufgrund der Kostensteigerungen in vergangenen Jahren die monatliche Entschädigung für den Verbandsvorsitzenden von bisher 180 Euro auf künftig 200 Euro aufzurunden. Diese Pauschale beinhaltet die Entschädigung für Sitzungen und Besprechungen im Verbandsgebiet und nimmt nicht an den gesetzlichen Erhöhungen der Beamtenbezüge teil. Die Wegstreckenentschädigung und Reisekostenentschädigung wird über die jeweilige Gemeinde abgerechnet.
Jährliche Entschädigung
Die jährliche Entschädigung für den stellvertretenden Vorsitzenden, für die dieselben oben genannten Bedingungen gelten, war bisher auf 300 Euro festgesetzt. Zur Abstimmung vorgeschlagen war zunächst eine jährliche Pauschale von 360 Euro, entsprechend zweier Monatspauschalen des Vorsitzenden. Da dessen Entschädigung nun aber von 180 Euro auf 200 Euro pro Monat angehoben worden war, schlug Vorsitzender Sandwall der Versammlung vor, die Zweimonatspauschale beizubehalten und deshalb die Entschädigung für den Stellvertreter auf 400 Euro pro Jahr anzuheben. Auch diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Sitzungsgeld erhöht
Im letzten Tagespunkt der öffentlichen Verbandsversammlung ging es schließlich um die Aufwandsentschädigung für die Verbandsräte. Bisher erhielten diese ein Sitzungsgeld in Höhe von 35 Euro für jede Sitzung, an der sie persönlich teilgenommen haben. Auch diese Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nimmt nicht an gesetzlichen Erhöhungen der Beamtenbezüge teil. Die Fahrtkosten innerhalb des Verbandsgebiets sind mit diesem Betrag abgegolten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde nun das Sitzungsgeld ebenfalls „moderat angehoben“ auf künftig 40 Euro pro Sitzung.











