Corona Soforthilfe
Kissinger Experte: „Ungerechtfertigte Rückzahlung“
Bis 30. Juni müssen einige Betriebe die Corona-Soforthilfe des  Freistaates zurückzahlen.
AdobeStock/Wolfilser
von Ellen Mützel Saale-Zeitung
LKR Bad Kissingen – Bis 30. Juni müssen auch einige Kissinger die Corona-Soforthilfe des Freistaates zurückzahlen. Wie sie damit zurechtkommen und warum ein Steuerberater hier eine Ungerechtigkeit sieht.

Als im März 2020 die Betriebe wegen der Coronapandemie schließen mussten, versprach der Freistaat schnelle, unbürokratische Hilfen. Bayern gewährte den Betroffenen in den Monaten März bis Mai die „Soforthilfe Corona“ – auf Grundlage einer Prognose von Umsatzeinbußen.

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