Als im März 2020 die Betriebe wegen der Coronapandemie schließen mussten, versprach der Freistaat schnelle, unbürokratische Hilfen. Bayern gewährte den Betroffenen in den Monaten März bis Mai die „Soforthilfe Corona“ – auf Grundlage einer Prognose von Umsatzeinbußen.
Kissinger Experte: „Ungerechtfertigte Rückzahlung“

LKR Bad Kissingen – Bis 30. Juni müssen auch einige Kissinger die Corona-Soforthilfe des Freistaates zurückzahlen. Wie sie damit zurechtkommen und warum ein Steuerberater hier eine Ungerechtigkeit sieht.