Am Montag wurde bekannt: Das Altstadtcafé muss schließen. Grund ist, dass das Gebäude verkauft wird und die bisherigen Hauseigentümer der Cafébetreiberin eine Kündigung aussprachen. In Fällen des Verkaufs eines Gebäudes darf die jeweilige Kommune – wenn sie triftiger Gründe hat – einschreiten und das Gebäude selbst kaufen. Im Falle des Altstadtcafés passierte das nicht.
Diese Entscheidung haben die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen, wie Bürgermeister Michael Kastl auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Nähere Angaben machte er mit Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit nicht. Damit dürfte der Verkauf des Gebäudes an einen Investor in trockenen Tüchern sein. Verbunden damit ist, dass das Altstadtcafé Ende Oktober seine Türen schließen wird. Betreiberin Susanne Hanshans sucht nach neuen Räumlichkeiten.
Über die Gründe, warum die Stadt das Vorkaufsrecht nicht wahrgenommen hat, kann nur spekuliert werden. Eine Kommune braucht gute Gründe, wenn sie das Vorkaufsrecht ausübt. Diese Gründe müssen im Extremfall auch vor Gericht standhalten, falls ein Beteiligter gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes klagt. Außerdem befindet sich Münnerstadt in der Haushaltskonsolidierung und bekommt seit Jahren Stabilisierungshilfe. Auch gegenüber der Regierung müsste der Kauf gut begründet werden.
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