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150-Quadratmeter-Regelung gilt
Ladenschlussgesetz: Enso-Läden müssen umdenken
Nachts kam man bisher mit Enso-Karte in den Laden. Nun muss man Teilhaber sein, um reinzukommen.
Bei Tante Enso können Kundinnen und Kunden personallos einkaufen. // Ellen Mützel
Landkreis Bad Kissingen – Durch das neue bayerische Ladenschlussgesetz müssen die bestehenden Enso-Läden angepasst werden – was bedeutet das für die Kunden? Und wie steht Landtagsabgeordneter Sandro Kirchner (CSU) dazu?

Seit längerem arbeitete der Freistaat an einem eigenen Ladenschlussgesetz. Bisher galt das Gesetz des Bundes. Am vergangenen Donnerstag hatte der bayerische Landtag das Gesetz beschlossen, das ab 1. August in Kraft tritt. 

Die wichtigsten Änderungen: 

  • Die Ladenöffnungszeiten bleiben bei sechs bis 20 Uhr
  • Im Einzelhandel sind nun an bis zu zwölf Tagen im Jahr lange Einkaufsnächte möglich
  • An Sonntagen dürfen Geschäfte weiter nur viermal im Jahr und nur anlassbezogen öffnen 
  • Digitale Kleinstsupermärkte bis zu einer Größe von 150 Quadratmetern Verkaufsfläche ohne Personal dürfen jederzeit geöffnet sein

Tante-Enso-Läden müssen umsteuern

Was wohl die meisten in Landkreis Bad Kissingen beschäftigt haben könnte, ist die Regelung für digitale Kleinstsupermärkte. Denn in Münnerstadt und Elfershausen stehen bereits zwei solche Läden, in Poppenlauer und Premich werden welche gebaut. 

Die Läden funktionieren außerhalb der Öffnungszeiten komplett personallos und waren für Teilhaberinnen und Teilhaber bisher 24/7 geöffnet. Das dahinterstehende Unternehmen, Enso eCommerce, will Einkaufsläden dahin bringen, wo es nicht (mehr) rentabel ist – ein Baustein des Konzeptes ist, dass die Läden rund 300 Quadratmeter groß sind. 

Dies ist mit dem neuen Gesetz nun nicht mehr möglich. Danach müssten die Läden auch für Teilhaberinnen und Teilhaber nach den regulären Ladenöffnungszeiten geöffnet haben – sechs bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertag geschlossen. 

Wie es ab dem 1. August weitergeht

Die geplanten Standorte in Poppenlauer und Premich sollen trotz dieser Umstände dennoch entstehen. „Die Frage ist, wie wir allgemein mit Bayern umgehen, wenn es neue Anfragen gibt“, sagt Norbert Hegmannaus der Geschäftsführung der Enso eCommerce dazu. 

Viele Fragen sind nach der Gesetzesverabschiedung noch offen. Ab dem 1. August wird das Vorgehen in den bestehenden Enso-Filialen in Bayern, darunter Münnerstadt und Elfershausen, erst einmal so sein, dass außerhalb der möglichen Ladenöffnungszeiten ein Teil der Verkaufsfläche abgesperrt wird. „Wir machen das bereits an zwei Standorten, da kommt jeden Abend der Wach- und Schließdienst und sperrt die Bereiche ab, morgens wieder auf“, berichtet er.

Was gehört zur Verkaufsfläche? 

Das sei immens teuer. Eine technische Lösung wäre ebenfalls denkbar, aber es sei alles in allem nicht die beste Situation. Norbert Hegmann fragt sich jedoch praktisch, was alles zur Verkaufsfläche zähle: „Müssen wir eine Kaffeeecke auch absperren? Wie viel darf zum Kassenbereich gehören?“ Er wartet noch auf eine Spezifizierung, wie 150 Quadratmeter genau gemessen werden. 

Es wäre auch möglich, die Gänge breiter und die Regale höher zu machen, aber das würde dann die Barrierefreiheit einschränken.

Dass die Enso-Läden trotz der Größe in Bayern bisher öffnen konnten, hat eine Grauzone zum Hintergrund. Dies rechtlich durchzustreiten, ist laut Hegmann aber zu unsicher.

Landtagsabgeordneter Sandro Kirchner hat nicht abgestimmt

Der Premicher Landtagsabgeordneter Sandro Kirchner (CSU) kommt selbst aus einem Dorf, das lange einen Supermarkt wollte und nun einen bekommt – in Form eines Enso-Ladens. Bei der Landtagssitzung am Donnerstag war er als Mitglied der Staatsregierung jedoch entschuldigt: Er nahm in seiner Funktion als Innenstaatssekretär an der Katastrophenschutz-Übung des Landkreises Bad Kissingen teil. 

Er betont, dass personallos betriebene Läden in den Öffnungszeiten „vollumfänglich weiterbetrieben“, danach auf 150 Quadratmeter reduziert werden können. „Natürlich ist die Entwicklung der Kleinstsupermärkte in der Zukunft weiter zu beobachten und gegebenenfalls aktuellen Entwicklungen nochmal anzupassen.“ 

Gespräche geführt und Kontakte vermittelt

Wichtig sei aber, dass durch das neue Gesetz digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmetern rechtssicher betrieben werden können – das war vorher nicht der Fall. Ohne Ausnahmeregelung könne nun auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. 

Sandro Kirchner berichtet, im gesamten Gesetzgebungsverfahren regelmäßig Gespräche unter anderem mit den Bürgermeistern sowie mit der Landespolitik geführt und Kontakte vermittelt zu haben.

Zwar hätten die Maximalforderungen von Enso nicht berücksichtigt werden können, aber durchaus habe sich ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Akteure entwickelt. Damit seien weitere Veränderungen in der Zukunft nicht ausgeschlossen. „Mein persönliches Interesse ist es, dass die Nahversorgung im ländlichen Raum stattfinden kann. Für die weitere Unterstützung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.“

Anmerkungen Kirchnern zum Ladenschlussgesetz

Zum Gesetz mit all seinen Regelungen sagt er, dass es gezielt moderne Entwicklungen ermögliche, bürokratische Hürden abbaut und den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum biete. „Bewährte Regelungen, wie die Beibehaltung der grundsätzlichen Ladenschlusszeiten und der Schutz der Sonn- und Feiertage, wurden in das neue Gesetz übernommen.“

Das Bayerische Ladenschlussgesetz schaffe damit den Ausgleich zwischen „digitaler Innovation und bewährtem Sonn- und Feiertagsschutz, stärkt die Nahversorgung vor Ort und respektiert die Bedürfnisse von Familien und Beschäftigten“.

 

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