Die Energiekrise hat vieles verändert. Nicht alles ist nur negativ. Mittlerweile dürfen selbst auf historischen Gebäuden Solardächer installiert werden, vorausgesetzt das Landratsamt erteilt die Genehmigung. Diese Chance haben Christine und Oliver Schikora ergriffen. Sie hatten 2022, sobald die bayerische Staatsregierung eine solche Änderung in Aussicht gestellt hatte, einen Antrag für eine Photovoltaikanlage gestellt. Seit April erzeugen die Schikoras nun ihren eigenen Strom. „Es war genau die richtige Entscheidung“, sagt der Bauherr schon nach den ersten Betriebsmonaten.
Gesetz geändert
Offiziell ist das geänderte Denkmalschutzgesetz seit 1. Juli 2023 in Kraft. Doch bereits zuvor haben das Landratsamt in Absprache mit dem Denkmalschutz Anträge im Stadtgebiet genehmigt; es hatte sich abgezeichnet, dass mehr Solarenergie von Altstadtdächern ein politischer Wille war.
Anlage ist nicht einsehbar
Dass nach genauer Prüfung sogar unter Denkmalschutz stehende Gebäude künftig ihren eigenen Solarstrom erzeugen können, zeigt das Haus der Schikoras. Das Fachwerkgebäude ist als Denkmal gelistet und gehört zum ortsbildprägenden Ensemble des Heimatspielhauses am Anger. Die Solaranlage ist jedoch so konzipiert, dass sie von der Straßenseite aus gar nicht einsehbar ist. Nur wer im Hof des Heimatspielhauses steht, hat einen Blick darauf. „Das stört keinen Menschen“, sagt Oliver Schikora.
Genehmigung ist erforderlich
Weil das historische Ensemble der Altstadt immer noch geschützt ist, dürfen Solaranlagen nicht ohne vorherige Prüfung auf ein Dach montiert werden. Auch mit der Gesetzesänderung handele es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, so die Stellungnahme aus dem Landratsamt. Geprüft wird, ob die Anlage den vorliegenden Kriterien entspricht. Ist das der Fall, werde in der Regel zugunsten des Denkmaleigentümers entschieden, teilt die Behörde mit.
Für die Eigenversorgung
Ein wesentliches Kriterium ist, dass die Anlagen für erneuerbare Energien – das betrifft auch die Geothermie – überwiegend den Energieverbrauch im Baudenkmal decken oder zu dessen energetischer Verbesserung dienen. Die Genehmigung könne nur dann versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Das erklärt dann auch, weshalb jeder Hauseigentümer in der Altstadt vor dem Kauf einer Solaranlage erst eine Genehmigung einholen sollte.
Anträge ans Landratsamt
Seit 1. Juli 2023 läuft der Genehmigungsweg direkt über das Landratsamt in Bad Kissingen. Die Stadt Münnerstadt wird vom Landratsamt zur Stellungnahme aufgefordert. Zuvor mussten Antragsteller den umgekehrten Weg gehen.
Interesse ist vorhanden
Dass das Interesse an Solardächern in der Innenstadt vorhanden ist, zeigt die Tatsache, dass seit September 2022 zwölf Photovoltaikanlagen in der geschützten Altstadt errichtet wurden. Zwei Verfahren ruhen derzeit, eines ist in Bearbeitung, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit.
Auch auf der Kirche?
Auf die Frage, ob sogar auf Kirche, Zehntscheune oder Stadttoren Solaranlagen theoretisch möglich wären, verweist das Landratsamt erneut auf die Einzelfallentscheidung. Da die Kirche in Münnerstadt ein bedeutendes Einzeldenkmal darstellt, könne ohne nähere Prüfung keine Aussage getroffen werden.
Gilt wohl nicht für die Stadttore
Was die Stadttore angeht, schreibt das Landratsamt: „Grundsätzlich setzen die gesetzlichen Grundlagen im Denkmalrecht voraus, dass die Photovoltaik für den Energiebedarf des Baudenkmals gedacht ist, was bei Stadttoren wohl nicht zutrifft.“
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