Kinderpornographie
Internet-Post bringt Bewährungsstrafe ein
Beim Straftatbestand der Verbreitung kinderpornografischer Schriftengibt es keine minderschwere Fälle.
Symbolbild/Friso Gentsch/dpa
F-Signet von Markus Häggberg Fränkischer Tag
Lichtenfels – Es war wohl sein seltsamer Sinn für Humor, der einem 39-jährigen Elektriker eine Haftstrafe auf Bewährung einbrachte.

Ein bislang unbescholtener, 39-jähriger Mann aus der Mitte des Landkreises glaubte, am 13. Mai 2022 einen guten Einfall zu haben und veröffentlichte diesen in einem sozialen Netzwerk. Das wurde ihm zum Verhängnis und erfüllte den Straftatbestand der Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

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