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Familiendrama vor Gericht
Angriff mit Baseballschläger in Lichtenfels endet glimpflich
Szene aus einem Gerichtsverfahren.
Szene aus einem Gerichtsverfahren. // Symbolbild: Jan Woitas/dpa
Lichtenfels – Ein eskalierter Familienstreit in Lichtenfels endete beinahe tödlich. Nun kam der 24-Jährige Schläger vor Gericht – mit überraschendem Ausgang.

Ein Streit zwischen einem Vater und seinem volljährigen Sohn gipfelte im Januar in einem Lichtenfelser Stadtteil in einer Bluttat, die durch Zufall noch relativ glimpflich endete. Mit einem rund drei Kilogramm schweren und einem Meter langen Baseballschläger hatte der 24-Jährige damals mehrmals auf den Kopf und auf andere Körperteile seines Vaters eingedroschen.

Aufgearbeitet wurden die Ereignisse am Donnerstag vor dem Kronacher Schöffengericht. Nach einer Untersuchungshaftzeit von einem halben Jahr wurde der junge Ersttäter nach einem aufwendigen Prozess unter Vorsitz von Richter Matthias Jakob mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wieder aus dem Gefängnis entlassen.

Familiendrama in Lichtenfels: Vorwürfe des Mordversuchs

Die Staatsanwältin ging zu Beginn des Prozesses, der „nur“ auf dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung basierte, davon aus, dass der Sohn damals seinen Vater habe töten wollen. Auch der 53-jährige Geschädigte beteuerte in seinen Aussagen als Zeuge, dass er geglaubt habe, sein Sohn habe ihn damals mit einem geplanten Vorhaben umbringen wollen.

Sachverständige erklärten im Prozess jedoch, dass die Schläge auf den Kopf des Geschädigten zwar gefährlich hätten sein können, die Hiebe mit dem Baseballschläger jedoch auf einem unempfindlichen Schädelteil gelandet seien. Die später festgestellten Verletzungen hätten somit nicht tödlich enden können. Ein Plus im Urteil für den Angeklagten: Dieser hatte nach den Übergriffen auf sein Opfer sofort selbst die Polizei und den Rettungsdienst alarmiert. Der Angeklagte erinnerte sich im Gerichtssaal: „Es kam zu einem Streit, der eskalierte. Es ist etwas, was ich von mir nicht kenne.“

Familiendrama in Lichtenfels: Alkohol und Eskalation

Gereizt habe ihn sein Vater damals, als er ihn aufforderte, auszuziehen, wobei er ihm eine kurze Frist setzte. „Der Streit hat sich dann immer weiter hochgeschaukelt.“ Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte einige Bier getrunken und Cannabis geraucht. Sein Vater sei, wie immer, stark betrunken gewesen. Dieser habe ihn jedoch zuerst am Hals gepackt. Nachdem sein Wegdrücken nichts half, habe er zum Baseballschläger gegriffen. Als er seinen Vater blutüberströmt sah, habe er sofort die Polizei gerufen und um Hilfe gebeten.

Im Gerichtssaal wurde der damalige Notruf des Angeklagten angehört. Darin sagte dieser: „Ich habe meinen Vater angegriffen, ich brauche Hilfe. Ich habe ihn geschlagen, auch ordentlich. Ich habe Angst.“ Bis zum Eintreffen der Streife habe er seine wichtigsten Dinge für die Inhaftierung gepackt.

Familiendrama in Lichtenfels: Widersprüche im Gerichtssaal

Belastend wirkten die Aussagen des geschädigten Vaters gegen seinen Sohn im Gerichtssaal. Dieser erzählte, dass sein Sohn während des Streits zuvor mehrmals auf sein Bett gespuckt habe. Als er ihn zur Rede stellen wollte, habe dieser sofort nach dem Baseballschläger gegriffen. Ein Messer habe auch bereitgelegen. Bei den Schlägen habe das Blut bis zur Decke gespritzt.

Die Polizeibeamten am Einsatzort berichteten, dass der Angeklagte beim Eintreffen ihnen den Baseballschläger gezeigt habe. Ein Zeuge sagte: „Er konnte sich nicht erklären, warum er so ausgerastet ist.“ Er habe sogar ruhig und entspannt gewirkt. Mit Täter und Opfer habe man sich trotz merklicher Alkoholisierung verständlich unterhalten können. Am Tatort habe es viele Blutspuren gegeben.

Familiendrama in Lichtenfels: Gutachter und Beurteilungen

Der psychiatrische Gutachter erklärte, dass der trinkgewohnte Angeklagte an dem Abend zwar aufgeregt, aber noch steuerungsfähig gewesen und auch nicht hirnorganisch vorgeschädigt sei. „Es war eine spannungsgeladene, emotionale Geschichte.“

Eine Rechtsmedizinerin bestätigte: Für den Geschädigten habe durch die Platzierung des Schlägers auf dem Kopf keine konkrete Lebensgefahr bestanden. Man müsse aber grundsätzlich damit rechnen, dass, falls andere Teile des Schädels betroffen seien, eine Lebensgefahr bestehen könnte. „Möglicherweise hat er auch nicht mit voller Wucht zugeschlagen.“ Dennoch forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Familiendrama in Lichtenfels: Plädoyers und Reue

Sie stellte fest, dass die Aussagen von Täter und Opfer im Gerichtssaal erheblich abweichen. Auch die Einlassungen des Vaters seien „mit Vorsicht zu genießen“, vielleicht auch, weil dieser stark alkoholisiert gewesen sei.

Verteidiger Michael Linke bat um eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Dieser habe keine Vorstrafen. „Er hat bisher nicht falsch gelebt.“ Nach einer möglichen Haftentlassung habe er bereits eine neue Unterkunft und einen Job in Aussicht. Zugute müsse man dem Angeklagten auch halten, dass er sofort die Polizei gerufen habe. Der Anwalt erklärte: „Normale Täter holen keine Hilfe.“

„Ich habe in der Situation extrem überreagiert. Ich habe jetzt verstanden, dass so etwas nicht geht. Ich habe aus meinen Fehlern gelernt“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort vor dem Urteil.

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