Etwas mehr als zehn Monate nach der Bluttat in der Lichtenfelser Innenstadt steht ein junger Mann vor Gericht. Ein 18-jähriger Schüler, ebenfalls aus der oberfränkischen Kreisstadt, ist wegen Mordes angeklagt.
Er soll aus Habgier am 10. März 2023 die Blumenhändlerin Beatrix G. mit mehreren Messerstichen getötet haben. Alle Infos aus dem Prozess vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Coburg finden Sie hier.
Update, 05.02.2024, 15 Uhr
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Anwalt des nun offiziell verurteilten Mörders legt kein Rechtsmittel ein, erklärt der Strafverteidiger Christan Barthelmes am Montagnachmittag.
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Urteilsverkündung, 30.01.2024, 11 Uhr
Das Landgericht Coburg hat ein Urteil verkündet: Der 18-jährige Lichtenfelser muss wegen Mordes neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, hat die Große Jugendkammer Dienstagvormittag entschieden.
Damit ist er ein halbes Jahr unter der Höchststrafe von zehn Jahren laut Jugendstrafrecht. Deutlich wird durch den Urteilsspruch auch, dass das Gericht nicht wie vom Verteidiger gefordert auf Totschlag entschieden hat, sondern gleich drei Mord-Merkmale als erfüllt angesehen hat.
Der Verteidiger Christian Barthelmes entscheidet innerhalb einer Woche, ob er in Revision gegen das Urteil gehen wird.
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Vierter Verhandlungstag, 24.01.2024, 17:30 Uhr
Überraschung am vierten Verhandlungstag im Prozess um den Tod der Floristin Beatrix G. in einem Blumenladen in Lichtenfels: Nachdem der Angeklagte am ersten Verhandlungstag bereits ein Teilgeständnis abgelegt und gestanden hat, am Tod der 50-jährigen Mutter schuld zu sein, drehte sich es in den Plädoyers wie erwartet um die Frage: Raubmord oder Totschlag.
Psychiater: Angeklagter ist voll schuldfähig
Bevor die Anwälte zu ihren abschließenden Worten gekommen sind, hat das Gericht noch das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen angehört. Darin bescheinigt der Psychiater die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten, vermeldet Timm Hain vom Landgericht Coburg.
"Er kam zum Ergebnis, dass keine psychiatrischen Erkrankungen beim Angeklagten vorlägen und keine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit festzustellen sei", heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Die Öffentlichkeit ist weiterhin, auch bei der Urteilsverkündigung, von der Verhandlung ausgeschlossen, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war.
Auf das Gutachten folgten die Plädoyers, die sich in dem einen Punkt unterscheiden: Hat der Angeklagte "zielgerichtet" agiert, wie es im Plädoyer des Staatsanwalts heißt, oder hat er, laut seines Verteidigers, zwar den Plan gehabt, einen Raub zu begehen, nicht aber, einen Menschen dabei zu töten.
Staatsanwaltschaft fordert die Höchststrafe
Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch und die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Mareen Basler, fordern in ihren Plädoyers die Höchststrafe für einen Jugendlichen: zehn Jahre Gefängnis. "Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Angeklagte die Geschädigte mit Messerstichen zielgerichtet umgebracht habe, um an die Einnahmen des Ladengeschäfts zu gelangen", hat Ankläger Rosenbusch den Fall aus seiner Sicht zusammengefasst, heißt es im Schreiben des Landgerichts.
Er kommt zu diesem Schluss, aufgrund des Spurenbildes am Tatort, das die Zeugen der Polizei aufgezeichnet haben. Der Angeklagte hat in seinem Teilgeständnis behauptet, aus Panik wegen der Hilferufe und weil sie den Ausgang versperrt habe, auf Beatrix G. eingestochen zu haben.
Verteidiger sieht Mord nicht als erwiesen an
Rechtsanwältin Mareen Basler, die Familienangehörige in der Nebenklage vertritt, schließt sich der Einschätzung des Oberstaatsanwalts an und fordert ebenfalls die Höchststrafe. Sie weist in ihrem Plädoyer auf die "schädlichen Neigungen" des Angeklagten, seine "Schwere der Schuld" und auf die große Anzahl der Hinterbliebenen hin, deren Leben sich durch die Tat ein für allemal verändert hat.
Verteidiger Christian Barthelmes nennt in seinem Plädoyer eine geringere Strafe, ohne diese zu konkretisieren: "Der Angeklagte habe den Plan gehabt, einen Raub zu begehen, nicht aber einen Menschen zu töten." Zudem habe er sich geständig gezeigt und auch die schwierigen Familienverhältnisse seien zu berücksichtigen.
Rechtsanwalt Barthelmes erklärt deshalb laut der Pressemitteilung des Landgerichts Coburg: "Die Verhängung der höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren sei nicht angemessen."
Die Verhandlung wird sich nun beschleunigen, weil die Vorsitzende Richterin Jana Huber die Beweisaufnahme früher als erwartet geschlossen hat. Der angesetzte fünfte Prozesstag am Freitag entfällt. Auch mit einer Urteilsverkündung ist bereits einen Tag früher, am 30. Januar 2024, zu rechnen.
Dritter Verhandlungstag, 23.01.2024, 13 Uhr
Inwieweit deckt sich das Teilgeständnis des 18-jährigen Angeklagten mit den Aussagen der Zeugen? Der Frage geht nun die Große Jugendkammer des Landgerichts Coburg bis zur sogenannten "Würdigung" nach, also der Bewertung des Zeugenaussagen, die dann für die Vorsitzende Richterin Jana Huber, die beiden Beisitzerinnen und die Schöffen zu einem Urteil führen soll.
Auch aus diesem Grund bittet der Pressesprecher des Landgerichts, Timm Hain, um Verständnis. Details zu den Zeugenaussagen aus dem nicht-öffentlichen Prozess werden nicht in den Pressemitteilungen bekannt gegeben. Allerdings lässt sich dennoch rekonstruieren, wer die entscheidenden Zeugen nach dem Teilgeständnis des Angeklagten sind.
Am ersten Verhandlungstag hat der angeklagte Lichtenfelser eingeräumt, am Tod der Floristin schuld zu sein.
Am dritten Verhandlungstag, berichtet Timm Hain, habe sich unter anderem der Leiter des Angellehrgangs geäußert. Er habe das Geld des Angeklagten erhalten, bestätigt er. Vermutlich noch am gleichen Tag oder einen Tag, nachdem er Beatrix G. getötet hat.
Ob es sich tatsächlich um das Geld aus der Kasse des Blumenladens in der Lichtenfelser Innenstadt gehandelt hat, kann der Zeuge nicht bestätigen.
Ehemann berichtet über die gravierenden Folgen für die Familie
Ob es sich tatsächlich um das Geld aus der Kasse handelt, konnte der Zeuge nicht wissen, bestätigt das Landgericht Coburg.
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Außerdem sind am Dienstag weitere Zeugen zu Wort gekommen: der Ehemann des Opfers Beatrix G., der "über die gravierenden Folgen, den der Verlust seiner Frau für die Familie hatte", berichtet hat, heißt es in der Pressemitteilung.
Zeugen: Das Gericht macht sich ein Bild vom Angeklagten
Außerdem habe das Gericht "mehrere Freunde und Bekannte aus dem Umfeld des Angeklagten" vernommen, "um sich ein Bild von dessen persönlichen Verhältnissen und von dessen Verhalten vor und nach der Tat zu machen."
Zweiter Verhandlungstag, 17.01.2024, 17:15 Uhr
Es sind nicht viele Neuigkeiten, die am zweiten Verhandlungstag aus dem Sitzungssaal H des Landgerichts Coburg nach außen dringen. Die Öffentlichkeit ist vom Prozess ausgeschlossen, Informationen liefert nach der Verhandlung Pressesprecher Timm Hain via Mail.
Am Mittwoch wurden vor der Großen Jugendkammer mehrere Polizisten, die Spurensicherung und ein Fallanalytiker des Polizeipräsidiums München vernommen. "Dabei ging es um die Aufklärung des Auffindesituation des Tatorts bei Eintreffen der ersten Polizeibeamten", heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.
Polizisten und Rechtsmediziner sprechen über Tatort und Todesursache
Das bedeutet, dass die beiden Passanten, die den leblosen Körper von Beatrix G. entdeckt haben, die Polizei alarmiert haben, die daraufhin den Tatort gesichert hat. Außerdem sei ein Sachverständiger für Rechtsmedizin vernommen worden, der über die Todesursache und das Verletzungsbild der getöteten Frau berichtet hat.
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Weitere Details wird das Landgericht Coburg zur Zeit nicht nennen.
Der Prozess wird am Dienstag, 23.01.2024, fortgesetzt. Dann werden vor allem Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten, des Opfers, aber auch des Angelvereins vernommen. Laut eigener Aussage hat der Angeklagte das Geld aus der Kasse des Blumenladens gestohlen, um damit seinen Angelschein zu bezahlen.
Erster Verhandlungstag, 16 Uhr
Der Angeklagte hat vor dem Landgericht Coburg erklärt, warum er Beatrix G. getötet hat. Damit hat er die Tat eingeräumt, allerdings verweist er in der Stellungnahme, die sein Anwalt verliest, auf die prekären familiären Umstände und vor allem auf einen Diebstahl in der eigenen Familie, der den Tod der Blumenverkäuferin zur Folge hatte.
Weitere Details zur Aussage des Angeklagten lesen Sie hier:
Erster Verhandlungstag, 16. Januar 2024, 9 Uhr
Selten hat ein Verbrechen Lichtenfels und die gesamte Region so fassungslos zurückgelassen wie der mutmaßliche Mord an der Floristin Beatrix G. (50) während der Arbeit in einem Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt.
Die als lebensfroh beschriebene Floristin stammt aus Untersteinach im Landkreis Kulmbach. Auch dort herrscht seitdem tiefe Trauer. Nun hat der Prozess begonnen – und die Öffentlichkeit bekommt nur wenig davon mit.
Jugendstrafrecht schützt auch vor Öffentlichkeit
Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt. Für ihn gilt das Jugendstrafrecht und damit auch der Schutz vor einer zu großen Öffentlichkeit.
Zur Eröffnung im Saal H des Landgerichts Coburg kam die Große Jugendkammer zusammen: Richterin Jana Huber, zwei Beisitzer, zwei Schöffen, Staatsanwalt Dr. Christopher Rosenbusch als Ankläger, Rechtsanwalt Christian Barthelmes als Verteidiger und drei Nebenklage-Anwälte.
Prozessbeginn nach Mord an Blumenverkäuferin in Lichtenfels
Der 18-jährige Angeklagte wurde dem Gericht in Begleitung der Polizei erst vorgeführt, als der Prozess bereits begonnen hatte und die Journalisten den Saal wieder verlassen hatten.
Doch was am ersten Tag passiert, geht zumindest in Teilen aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Coburg hervor, die bereits acht Tage vor Prozessbeginn verschickt wurde.
Tatverdacht: Mord aus Habgier
Die Anklageschrift des Staatsanwalts beinhaltet unter anderem den Tatverdacht des Mordes an der Blumenhändlerin aus Habgier. Der mittlerweile 18-Jährige wird angeklagt, die 50-jährige Floristin mit mehreren Messerstichen getötet zu haben und anschließend die Tageseinnahmen von mehreren Hundert Euro aus der Kasse gestohlen zu haben.
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Am ersten Prozesstag werden neben der Verlesung der Anklageschrift voraussichtlich auch erste Zeugen vernommen.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab
Im Vorfeld hat der Verteidiger des Angeklagten, der Bamberger Rechtsanwalt Christian Barthelmes, bereits erklärt, dass sich sein Mandant auf die Anklage einlassen will. Er werde sich zu den Vorwürfen äußern und einräumen, am Tod der Angeklagten schuld zu sein.
Ob er schließlich des Mordes oder des Totschlags schuldig gesprochen wird, soll sich am 31. Januar 2024 zeigen.
Dann wird laut Prozessplan das Urteil verlesen.
Laut dem Pressesprecher des Landgerichts Coburg, Timm Hain, wird es am Abend Neuigkeiten zum ersten Verhandlungstag geben. Alle Informationen dazu finden Sie hier bei uns.
Weitere Informationen zum Fall "Tod der Blumenhändlerin" finden Sie hier: