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Nach Hinweisen aus den USA
Lichtenfelser wegen Kinderpornografie verurteilt
Ein Lichtenfelser wurde wegen Besitzes kinderpornografischen Materials schuldig gesprochen.
Ein Lichtenfelser wurde wegen Besitzes kinderpornografischen Materials schuldig gesprochen. // Symbolbild: © SZ-Design - Fotolia
Signet des Fränkischen Tags von Markus Häggberg
Lichtenfels – Ein 27-Jähriger Lichtenfelser wurde wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien angeklagt. Die Ermittlungen waren durch Mitteilungen aus den USA angestoßen worden.

Wegen Besitzes von Kinderpornografie stand am Dienstag ein 27-jähriger Lichtenfelser vor dem Amtsgericht. Während des Verfahrens wurde auf zwei von drei Zeugenaussagen verzichtet. Die dritte stammte vom damals ermittelnden Kriminaloberkommissar – und diese Aussage ließ keine Fragen offen.

Ruhig verfolgte der Angeklagte neben seinem Verteidiger Peter Christ, was Staatsanwältin Lisa Borowka gegen ihn vorzubringen hatte. Sie sprach von der Hausdurchsuchung, die beim Angeklagten am 11. Juni vor zwei Jahren vorgenommen worden ist. Kurz nach 6 Uhr klingelten an diesem Dienstag Kriminalbeamte bei ihm und suchten auf unterschiedlichen Geräten wie Tower-PC, Smartphone, USB-Stick und Tablet-PC auf die Suche nach Beweisen.

Was sie auf den Geräten fanden, war eine Vielzahl von Bild- und Videodateien, auf denen zu sehen war, wie Mädchen zwischen sechs und zwölf Jahren unter anderem auch schwerster Missbrauch angetan wurde.

"Schwer abzustreiten"

Der Angeklagte äußerte sich auch zu den Vorwürfen. „Eigentlich ist es gestanden von meiner Seite, weil es ist auch schwer abzustreiten“, so der derzeit arbeitslose Mann. Zu sich und dem Verfahren äußerte er, dass er nur ins normale Leben zurückfinden wolle, da er „in den letzten Wochen kaum geschlafen“ habe. Schon zu diesem Zeitpunkt sicherte Christ gegenüber Staatsanwältin Borowka und Richterin Ilsabe Durst zu, dass sein Mandant absolut therapiewillig sei.

Drei ermittelnde Zeugen waren geladen, aber auf nur einen wollte Durst nicht verzichten. Es handelte sich dabei um einen Kriminaloberkommissar, der auch schon die damalige Hausdurchsuchung geleitet hatte. Wie er im Zeugenstand erklärte, beruhten die Ermittlungsverfahren auf Mitteilungen aus den USA. Dort seien – laut Gesetzgebung – die Provider dazu verpflichtet, Mitteilung zu machen, wenn sich auf angesteuerten Seiten Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten ergeben würden. Drei solcher Mitteilungen erfolgten im Februar 2024, eine im Mai desselben Jahres. All das führte die Kripo schließlich zu dem 27-jährigen Angeklagten.

Im Zeugenstand berichtete der Kriminaloberkommissar von der Hausdurchsuchung, die er und sein Team an jenem 11. Juni vor zwei Jahren bei dem Angeklagten durchführten. Damals war beispielsweise die Mutter des Angeklagten zugegen. Dem Kriminaloberkommissar sei aufgefallen, dass der Angeklagte dabei sein Handy in der Hand hatte. „Das habe ich ihm abgenommen, damit nicht Beweismittel vernichtet werden“, so der Zeuge.

Der Mann habe sich „direkt von Anfang an reumütig und geständig gezeigt, auch wenn Accounts und Telefonanschlüsse seinem Namen nicht zuzuordnen waren“. Überdies habe man den Mann gefragt, ob seine Mutter dem Geschehen beiwohnen solle, was der 27-Jährige damals bejahte. Was er zudem zugab, sei eine „Faszination“, welche die kinderpornografischen Bilder auf ihn ausgeübt hätten.

Aus Gründen der Prozessökonomie wurde darauf verzichtet, noch weitere Dateien und Bilder auszuwerten. Die Dateien mit dutzendfachen Bildern und Videos, die bei dem Mann gefunden wurde, sprächen für sich.

Was die Lebensumstände des Angeklagten anbelangte, so war zu erfahren, dass dieser momentan von seinen Ersparnissen lebe, weil er kein Arbeitslosengeld erhalte. Vor allem aber: Er war bisher ein unbescholtener Bürger.

Was ihn finanziell schmerze, so der Mann, sei auch die Beschlagnahmung seines Tower-PC, dessen Anschaffung „als Wertanlage gedacht“ war. So bat er das Gericht darum, seinen – von Bildern und Dateien gereinigten – PCs zurück zu bekommen. Dass dies eine völlig aussichtslose Bitte sei, machte ihm jedoch Richterin Durst deutlich: Das Gerät unterliege der form- und ersatzlosen Einziehung.

Geforderte Strafe zur Bewährung

Staatsanwältin Borowka hielt dem Angeklagten zugute, „einsichtig und therapiewillig“ zu sein. Doch dem stünden auch die „nicht unerhebliche Anzahl von Bildern und Videos“ entgegen. Sie plädierte darauf, den 27-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen. Die Bewährungszeit solle dabei auf drei Jahre festgelegt werden, etwaige Arbeitsauflagen stellte sie ins Ermessen des Gerichts. Was sie hingegen für eine Bewährung als zwingend erachtete: der Angeklagte müsse bald bei einer Fachambulanz für Sexualstraftäter vorstellig werden.

Rechtsanwalt Christ forderte hingegen 15 Monate Haft auf Bewährung und stellte heraus, dass die Therapiebereitschaft seines Mandanten „eher seltener in diesen Kreisen“ bei Sexualstraftätern zu finden sei.

Dem Angeklagte selbst standen dann die letzten Worte zu: „Ich hoffe, dass ich jetzt wieder ruhiger schlafen kann und es aufwärts geht.“

Therapeutische Betreuung nötig

Zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilte Richterin Durst den Lichtenfelser wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Drei Jahre werde seine Bewährungszeit betragen und der 27-Jährige werde 150 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten haben.

Verpflichtend für den Verurteilten wird auch die therapeutische Betreuung der Fachambulanz sein. Eine Betreuung und Behandlung werde er so lange zulassen müssen, wie es für nötig befunden werde, längstens aber für zwei Jahre.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Durst daraufhin, sie habe die Hoffnung, dass das Strafverfahren selbst ausreichend Wirkung gehabt hätte.

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