Handfeste Beweise gab es keine: Dennoch verurteilte das Bad Kissinger Schöffengericht den 23-jährigen Angeklagten nach fast dreistündiger Verhandlung wegen vorsätzlichen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Außerdem hat er den Wertersatz der verkauften Drogen in Höhe von 3000 Euro sowie eine Geldauflage von 1000 Euro zu zahlen. Das Urteil basierte vornehmlich auf der Aussage einer Hauptbelastungszeugin.
23-Jähriger in Drogengeschäfte verwickelt

Bad Kissingen – Ein Angeklagter soll als „Händler und Läufer“ zweier Dealer aktiv gewesen sein. Handfeste Beweise fehlten – nun gab es das Urteil.