0
Kinderpornografisches Material
20-Jähriger erhält Geldstrafe
Wegen Besitz kinderpornografischen Materials: Ein  20-Jähriger musste sich  wegen dieses Vorwurfs vor dem Bad Kissinger Amtsgericht verantworten.
Wegen Besitz kinderpornografischen Materials: Ein 20-Jähriger musste sich wegen dieses Vorwurfs vor dem Bad Kissinger Amtsgericht verantworten. // Symbolfoto: Mascha Brichta/dpa
Bad Kissingen – Nachdem er im Besitz von kinderpornografischem Material war, wurde ein 20-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zu einer Geldstrafe von 1800 Euro

Der Erwerb und Besitz kinderpornografischen Bild- oder Videomaterials kann nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Dies erfuhr kürzlich ein 20-Jähriger, der sich wegen dieses Vorwurfs vor dem Bad Kissinger Amtsgericht zu verantworten hatte. Da er zu den beiden Tatzeitpunkten aber noch Jugendlicher und Heranwachsender sowie nicht vorbestraft war, kam er noch nach Jugendstrafrecht mit einer Geldauflage von 1800 Euro davon.

Bei ihren Ermittlungen gegen einen anderen Straftäter war die Kriminalpolizei bei Prüfung von Internet-Chats auf den heute 20-Jährigen aufmerksam geworden. Dieser hatte im Sommer des Jahres 2020 vom Haupttäter mehrere kurze Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt erhalten, in denen kleine Mädchen unter 14 Jahren und jugendliche Minderjährige von erwachsenen Männern missbraucht und auf unterschiedliche Weise vergewaltigt wurden

Der damals noch 16-Jährige hatte dem Empfang solcher Videos nicht widersprochen, weshalb er sich des Erwerbs solchen Materials schuldig gemacht hatte. Im Rahmen der zwei Jahre später durchgeführten Ermittlungen fand die Polizei im März 2020 auf dem Handy des inzwischen 18-jährigen Angeklagten immer noch zwei entsprechende Bilddateien, weshalb die Staatsanwaltschaft ihm nun zusätzlich den Besitz kinderpornografischen Materials vorwarf.

Der junge Angeklagte hat Erinnerungslücken

„Ich kann mich an den Chat nicht mehr erinnern, das ist schon so lange her“, antwortete der junge Angeklagte auf die Frage der Amtsrichterin, was er denn zu den Anschuldigungen zu sagen habe. Nur den Besitz der von der Polizei im Handy gefundenen Bilddateien bestätigte er. Doch mit diesem Teilgeständnis gab sich die Richterin nicht zufrieden: „Mich wundert, dass Sie sich so lasch dazu äußern. Dass Sie sich nicht erinnern, auch wenn die Tat dreieinhalb Jahre her ist, nehme ich Ihnen nicht ab.“

In einem längeren Vortrag erklärte sie nun dem 20-Jährigen, der nach anfangs noch selbstbewusst scheinendem Auftritt immer verzagter wurde, dass es sich bei diesen „massiven Vorwürfen“ um einen „Verbrechenstatbestand“ handelt, und appellierte an sein Gewissen. „Die Szenen, in denen den Mädchen körperliche Gewalt angetan wird, sind so ekelhaft. Jeder, der so etwas herunterlädt oder verbreitet, macht sich mitschuldig am Verbrechen an diesen Kindern. Jeder, der so etwas auf seinem Rechner hat, sollte sich in Grund und Boden schämen.“

Richterin spricht eindringliche Worte

Mit eindringlichen Worten erklärte die Richterin dem jungen Mann die Bedeutung von sexueller Selbstbestimmung: Demzufolge hat jeder Mensch das Recht, über seine Sexualität frei zu bestimmen und Schutz vor Übergriffen oder Sexualdelikten zu finden. Die Entwicklung dieser sexuellen Selbstbestimmung sei ein Vorgang, der erst mit Ende der Pubertät abgeschlossen ist. „Vorher darf niemand in diese Entwicklung eingreifen.“

Die vom Angeklagten erworbenen Videos zeigten mit der Vergewaltigung Minderjähriger aber genau das Gegenteil, zumal die Gleichgültigkeit und das Lächeln der gepeinigten Mädchen darauf hinweist, dass die Opfer unter Drogen gesetzt wurden. Richterin: „Sollten Sie wieder solche Dateien zugeschickt bekommen, müssen Sie diese sofort löschen, sich den Versand weiterer Dateien verbitten und den Chat-Partner über den Straftatbestand aufklären.“

Eine gute Zukunftsprognose

Die ermittelnde Kriminalbeamtin bezeugte vor Gericht, dass man beim Angeklagten nur damals die genannten Dateien gefunden habe, sich aber aktuell kein entsprechendes Material auf seinem Handy befinde. Die Vertreterin des Jugendamts bestätigte, dass der damalige Vorgang im Elternhaus ausführlich mit dem jungen Mann besprochen worden sei, er inzwischen eine Freundin habe und seine Ausbildung wohl erfolgreich abschließen werde. Sie stellte ihm deshalb eine gute Zukunftsprognose aus und empfahl eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, auch wenn er zum Zeitpunkt des Bildfundes auf dem Handy bereits Heranwachsender war.

Staatsanwältin folgt Empfehlung

Dieser Empfehlung folgte die Staatsanwältin. Sie bemängelte allerdings die „nur vage Erinnerung“ des Angeklagten: „Er war zwar nicht voll geständig, hat die Vorwürfe aber auch nicht bestritten.“ Solche Taten seien „aus guten Gründen aufs Schärfste zu verurteilen“, weshalb das Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorsieht.

Der Sachverhalt habe sich aus ihrer Sicht nach Aktenlage vollumfänglich bestätigt, weshalb die Staatsanwältin nach Jugendstrafrecht eine Geldauflage von 1900 Euro beantragte.

Zahlbar in zwöf Monatsraten

Die Richterin minderte diesen Betrag in ihrem Urteil auf 1800 Euro, zahlbar in zwölf Monatsraten. In ihrer Begründung hielt sie dem Angeklagten zugute, dass er „jetzt ein ganz Anderer geworden“ sei, keine Kinderpornos mehr auf seinem Handy habe und er inzwischen auch eine Freundin habe.

Zugleich machte sie dem jungen Mann aber klar, dass die von ihm an das Kinderhilfswerk „Terre des hommes“ zu zahlenden 1800 Euro „keine Spende, sondern eine Geldauflage“ sind, die in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Der Angeklagte, der zusätzlich zur Geldauflage auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nahm sein Urteil noch im Gerichtssaal an.

 

Weitere Texte aus dem Gericht: 

Inhalt teilen
  • kopiert!