Seit Jahren bekriegt sich ein Ehepaar mit seiner Nachbarin in einem idyllischen Ort im Landkreis Bad Kissingen. Ständig beleidigen und bedrohen sich beide Seiten gegenseitig.
Am Abend des 23. Juli 2025 eskaliert der Streit: Wieder soll die Nachbarin seine Familie beleidigt haben. Aus Frust trinkt der 49-Jährige mehrere Dosen Bier. Schließlich packt der Mann einen Benzinkanister, läuft auf die Straße und übergießt mit dem Sprit einen Opel Corsa vor dem Haus der Nachbarin. Dann zündet er das Auto an, das fast vollständig ausbrennt. Der Schaden liegt bei 17.900 Euro. Dazu kommen Reparaturkosten von 38.800 Euro.
Dabei gehört das Auto nicht mal der Nachbarin, sondern ihrem Untermieter. Der junge Mann hat zwar öfter die Streitigkeiten beobachtet, sich selbst aber nie daran beteiligt. Am Tag nach der Tat muss der Azubi eine Prüfung schreiben. „Ich bin durchgefallen“, berichtet der 23-Jährige vor Gericht.
Angeklagter zeigt Reue
Warum er sich zu einer Brandstiftung hinreißen ließ, versteht der Angeklagte selbst nicht. „Ich möchte mich entschuldigen“, sagt der heute 50-Jährige zum Geschädigten.
Der grobschlächtige Mann, der sehr ruhig wirkt, gesteht die Tat, auch wenn er sich nicht an alle Einzelheiten erinnern vermag. Aber auch das ist ein Hin und Her. Vor der Polizei hat der Verdächtige ein Geständnis abgelegt, nur um das wenig später zu widerrufen. Auch in einer früheren Gerichtsverhandlung bestritt der Mann die Tat.
Dabei gibt es mehrere Anzeichen für seine Schuld: Der Ermittler stellt schnell fest, dass Brandbeschleuniger im Spiel war. Glücklicherweise kann er das Video der Auto-Dashcam sichten, weil die Speicherkarte das Feuer überlebt hat. Darauf ist zu sehen, wie ein Mann in Kapuzenpullover das Fahrzeug mit einer Flüssigkeit überschüttet und in Brand steckt. Die örtlichen Polizisten wollen auf der Aufnahme den Gauner erkennen.
Kriminelle Laufbahn
Schon seit frühester Jugend hat der Mann eine beachtliche kriminelle Karriere hingelegt. Er ist 22-mal vorbestraft – unter anderem wegen Diebstahl, Raub und Hehlerei – und verbrachte einige Jahre hinter Gittern. Zuletzt wurde der Ganove zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
So hat er das Auto seines früheren Vermieters beschädigt. Weiterhin hat er das Auto seiner Nachbarin beschmiert und gedroht, ihr Haus abzubrennen und sie totzuschlagen. Nur um ein paar Beispiele zu nennen.
Heftige Fehde
Aber auch die Nachbarin scheint nicht unschuldig zu sein. Regelmäßig soll die Frau die Familie beleidigen. In den sozialen Medien soll sie zur Fahndung ihres Nachbarn aufgerufen haben, weil ein Haftbefehl gegen ihn vorgelegen habe. Dabei soll sie seinen echten Namen genannt und ihn unter anderem als „kranken Typen“ bezeichnet haben.
Als die Verteidigerin diese „Hetze im Internet“ kritisiert, wegen der sich ihr Mandant nicht mehr in die Stadt traue und als selbstständiger Handwerker keine Aufträge mehr bekomme, äußert die Frau auf den Zuschauerrängen mehrmals ihren Unmut. Schließlich reicht es dem Vorsitzenden Richter: „Wenn nicht gleich Ruhe ist, fliegen Sie hochkant raus!“
Der Bewährungshelfer legt noch ein gutes Wort für seinen Klienten ein. Der Mann trinke seit Längerem keinen Alkohol mehr und geht zur Suchtberatung. „Er ist sehr umgänglich, solange er nicht getrunken hat.“
Angeklagter muss in den Knast
Aber dieses Mal kommt er nicht mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Schöffengericht bezieht die letzte Bewährungsstrafe ein und verurteilt den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Damit folgt es weitgehend dem Staatsanwalt, der drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert hat. Die Verteidigerin plädierte auf zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Zum Schluss macht der Staatsanwalt noch einmal deutlich: „Der Streit muss aufhören. Sonst endet das mit Strafverfahren gegen beide Seiten.“
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, weil beide Seiten Revision oder Berufung einlegen können.













