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Amtsgericht Bad Kissingen
War der Ex-Freund gewalttätig?
Häusliche Gewalt
Ob der Mann seine Ex-Freundin angegriffen hat – darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. // Christin Klose/dpa-tmn
Bad Kissingen – Immer wieder kommt es bei einem Paar zu heftigen Streitigkeiten. Doch hat der Mann seine Freundin geschlagen? Darüber gibt es vor dem Amtsgericht Bad Kissingen unterschiedliche Ansichten.

Das Paar ist jahrelang liiert. Es lebt in einer Wohnung, hat eine gemeinsame Tochter. Doch immer wieder kommt es zu heftigem Streit: Sie beleidigen sich, zerstören angeblich gegenseitig ihre Handys und Spielekonsolen. Als sich das Paar schließlich trennt, erhebt die Frau schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Freund. Nun muss sich der 40-Jährige wegen Bedrohung, Sachbeschädigung, versuchter Nötigung und zweifacher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Kissingen verantworten.

Schwere Vorwürfe

Zu den Anklagen: Früher lebte das Paar in einer Stadt in Niedersachsen. Wie so oft kam es am 20. Februar 2022 zum Streit. Dabei soll der Mann seiner Partnerin gedroht haben: „Oder soll ich dir zeigen, was Würgen ist? Oder soll ich dir mal zeigen, was Schlagen ist? Willst du es mal sehen?“

Im Frühling 2022 zogen die beiden Soldaten in ein beschauliches Dorf im Landkreis Bad Kissingen. Ob sich die nächste Tat am 22. Mai 2022 dort oder noch in Norddeutschland ereignet hat, ist unklar. Der Mann habe seine Freundin am Hals gepackt, hochgehoben und zu Boden geschmissen. Dann habe er den Gewaltakt wiederholt.

Der Morgen des 15. Dezembers 2022: Auf einer Autofahrt stritt sich das Paar. Der Mann hielt mitten auf der Straße an, damit seine Freundin aussteigen konnte. Doch dann habe er versucht, seine Freundin wieder in den Wagen zu ziehen. Eine Passantin fuhr vorbei, bot der Frau ihre Hilfe an und nahm sie im Auto mit.

Am 18. November 2023 soll der Soldat das Handy und den Laptop seiner Freundin in der gemeinsamen Wohnung zerstört haben. Dort habe er sie am 1. Juni 2024 auch am Hals gepackt und zugedrückt.

Der Angeklagte bestreitet vor Gericht die Bedrohung und die zwei Körperverletzungen. „Wie soll ich eine etwa 60 Kilogramm schwere Frau hochheben?“, fragt der 40-Jährige rhetorisch. Bei der angeblichen Gewalttat am 15. Dezember 2022 habe seine Freundin seine Hoden gequetscht. „Ich konnte nicht mehr gehen und war krankgeschrieben.“

Am 22. Mai 2022 habe er seine Partnerin nicht mit Gewalt ins Auto ziehen wollen, sondern sie versucht zu überreden, wieder einzusteigen. Der Angeklagte gibt zu, das Handy kaputtgemacht zu haben, allerdings nicht den Laptop. Das Telefon habe er ihr finanziell ersetzt. Aber auch seine Freundin habe mehrmals seine Spielekonsole und einmal den Fernseher zerstört.

Toxische Beziehung

„Es war eine sehr toxische Beziehung“, sagt der Angeklagte. Immer wieder habe er überlegt, die Partnerschaft zu beenden. „Ich habe eine Tochter bekommen und wollte die Familie zusammenhalten“, sagt er, „und ich habe diese Frau auch geliebt.“

Aber auch nach der Trennung ging der Streit weiter. Seine Ex-Freundin habe behauptet, dass er seiner Tochter gegenüber gewalttätig sei. „Sie hat unsere Kleine beeinflusst. Das Mädchen hat im Kindergarten erzählt, dass ich sie schlage – gleichzeitig wollte sie immer zu Papa.“ Das Gericht habe den Vorwürfen aber nicht geglaubt.

Heute lebt das Kind abwechselnd bei Vater und Mutter. So hat es das Gericht entschieden. Weil der Wechsel immer im Kindergarten stattfindet, müssen sich die Eltern nicht mehr sehen.

Unsichere Zeugin

Die mutmaßlich Geschädigte verheddert sich immer wieder in ihrer Aussage. Etwa zum Vorwurf der versuchten Nötigung: Hat ihr Freund sie an der Hand oder am Unterarm gepackt? An einem oder beiden Unterarmen? Die 28-Jährige ist sich nicht wirklich sicher.

Allerdings hat die junge Frau einen Screenshot eines verdächtigen Chatverlaufs mit ihrem Freund gemacht. Es geht um die mutmaßliche Körperverletzung im Frühling 2022. Im Chat sei zu lesen, wie der Mann bereue, seine Partnerin körperlich angegangen zu sein. Der Angeklagte beteuert vor Gericht: Er habe seine Freundin nur an den Schultern gepackt.

Weiterhin kann das vermeintliche Opfer auch das Foto einer Verletzung am Arm vorzeigen, allerdings nicht eines vom angeblich verletzten Hals. Ihre Verletzungen ließ das mutmaßliche Opfer nie von einem Arzt dokumentieren. „Es war mir unangenehm.“

Am 20. Februar 2022 hat die junge Frau den Streit per Audio aufgenommen, aber ohne Einverständnis ihres Freundes. Darauf seien auch die Bedrohungen zu hören. Der Angeklagte gibt zu, mit unschönen Beleidigungen um sich geworfen zu haben. Allerdings lehnt sein Verteidiger es ab, die Sprachmemo vor Gericht abspielen zu lassen. 

Zum Schluss der Beweisaufnahme sagt noch die Frau aus, die das mutmaßliche Opfer im Auto mitgenommen hat. Sie beschreibt die Situation wie die Geschädigte.

Verfahren wird eingestellt

Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger stehen vor einem Dilemma. Je nach Sichtweise können die Bedrohung, die versuchte Nötigung und die Sachbeschädigung nachgewiesen werden, aber nicht die zwei Körperverletzungen. Das Gericht stellt das Verfahren vorläufig ein. Endgültig eingestellt ist es, wenn der Mann die Kosten der Nebenklage und 4000 Euro an die Staatskasse gezahlt hat. 

Die Ex-Freundin bricht in Tränen aus, als sie vom Ausgang des Verfahrens erfährt.

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