Schon vor vier Jahren hatte ein Handwerker mindestens in sieben Fällen gemeinsam mit einer Minderjährigen Cannabis und im Einzelfall auch Amphetamine konsumiert, in mindestens drei Fällen auch geringe Geldbeträge dafür genommen. Nach vollständigem Geständnis wurde der Angeklagte ohne Anhörung der geladenen Zeugen vom Bad Kissinger Schöffengericht nach nur halbstündiger Verhandlung zu einem Jahr auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldauflage von 2000 Euro verurteilt.
Kurzer Prozess in Bad Kissingen

Bad Kissingen – Weil er einer Minderjährigen Drogen verkauft haben soll, steht ein Handwerker vor Gericht. Er ist weitgehend geständig, was sich strafmildernd auswirkt.