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Gerichtsurteil
Bad Kissingens CSU-Chef mit Gerte verprügelt
Vier Pferde und vier Reiterinnen versperrten Steffen Hörtler den Weg, er selbst hielt die Szene mit seinem Handy fest. Kurz darauf wurde er von einer der Frauen mit der Gerte geschlagen und wüst beschimpft.
Vier Pferde und vier Reiterinnen versperrten Steffen Hörtler den Weg, er selbst hielt die Szene mit seinem Handy fest. Kurz darauf wurde er von einer der Frauen mit der Gerte geschlagen und wüst beschimpft. // Foto: Steffen Hörtler
Bad Kissingen – Reiterinnen und Pferde versperrten Steffen Hörtler den Weg. Als er sich beschwerte, rastete eine Reiterin aus. Dafür muss sie jetzt ins Gefängnis.

Eine Autofahrt im Dezember 2021 wird Steffen Hörtler, Stiftungsdirektor der sudetendeutschen Begegnungsstätte Heiligenhof und CSU-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, wohl lange nicht vergessen. Pferde samt Reiterinnen hatten sein Weg versperrt – und eine prügelte mit der Reitgerte auf ihn ein. Das hatte für die Frau nun schwerwiegende Folgen.

In Handschellen vor Gericht

Aus der Untersuchungshaft wurde die Frau – Betreiberin eines Bad Kissinger Reiterhofs – in Handschellen im Amtsgericht vorgeführt. Angeklagt war sie in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung (2021) sowie im Fall eines Nachbarschaftsstreits (2022) wegen Bedrohung.

Elf Monate Knast

Bereits im Dezember hatte es einen Verhandlungstag gegeben, der wegen neuer Beweismittel abgebrochen werden musste. Nach über achtstündiger Verhandlung und Befragung von 16 Zeugen fiel nun am zweiten Verhandlungstag das Urteil: Elf Monate Gefängnis ohne Bewährung. Der zur Untersuchungshaft erlassene Haftbefehl wurde aufrechterhalten.

„Ich schlag dir die Fresse ein“

Nach früherer Aussage des geschädigten Steffen Hörtler, die er in der jetzigen Verhandlung weitestgehend wiederholte, war er im Dezember 2021 auf der Fahrt in die Stadt kurz nach Verlassen des Heiligenhofs auf der Straße von Reiterinnen an der Weiterfahrt gehindert worden. Er sei an die Gruppe, die die Straße in voller Breite versperrte, herangefahren, habe angehalten und gehupt. Daraufhin sei die Betreiberin des Reiterhofs vom Pferd gestiegen, zu seinem Wagen gekommen, habe auf die Motorhaube geschlagen und gerufen: „Ich schlage dir die Fresse ein.“

Schäge mit der Reitgerte

Nachdem er ausgestiegen war, habe die Frau mit ihrer Reitgerte ihm „wie eine Furie“ mehrmals schmerzhaft auf Schulter, Oberkörper und Oberschenkel geschlagen und ihn unter Verwendung ordinärster Schimpfworte angeschrien: „Ich steche dich ab wie Sau.“ Dass eine andere Reiterin durch das Scheuen ihres Pferdes zuvor gestürzt war und sich verletzt hatte, habe er nicht bemerkt.

Angeklagte stellt es anders dar

Wie am ersten Verhandlungstag bestritt die Angeklagte alle gegen sie erhobenen Vorwürfe und gab sich völlig unschuldig. Sie habe gar keine Gerte dabei gehabt, hatte sie damals ausgesagt: „Ich schlage meine Pferde nicht.“ Hörtler sei mit hoher Geschwindigkeit angekommen und habe die Dauerhupe betätigt, weshalb die Pferde gescheut hätten und auch sie selbst vom Pferd gefallen sei und sich verletzt habe.

Versuch, Zeugen zu beeinflussen

In der neuen Verhandlung war von ihrem Sturz nicht mehr die Rede, wurde auch von keinem der Zeugen bestätigt. Andererseits erwähnten zwei Reiterinnen und eine später hinzugekommene Zeugin, sie seien von der Angeklagten bedrängt worden, in schriftlicher Aussage das Schlagen mit der Gerte zu leugnen. Sogar vor Beginn des ersten Verhandlungstages habe die Angeklagte noch im Gerichtsgebäude versucht, entsprechend auf sie einzuwirken. Um weitere Zeugenbeeinflussung zu verhindern, war die Angeklagte in Untersuchungshaft gekommen.

Verteidiger zog alle Register

Der Verteidiger schien sich auf die Strategie „Angriff ist die beste Verteidigung“ festgelegt zu haben. Immer wieder versuchte er durch Nachfragen sowohl Steffen Hörtler – hier musste man als Beobachter fast den Eindruck bekommen, er wäre  der Angeklagte – als auch die Zeugen der Anklage zu verunsichern und unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Vor allem die drei Reiterinnen, die gegen die Angeklagte aussagten, wurden eines Komplotts gegen die Angeklagte beschuldigt. Doch auch der Staatsanwältin gelang es, den Zeugen der Verteidigung deutliche Widersprüche in deren Aussagen vorzuhalten.

Zeugen bestätigen einen Schlag

Der Geschädigte Hörtler mag wohl zu schnell an die Reitergruppe herangefahren sei und nicht nur einmal gehupt haben, begann die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Dennoch sah sie die Anklage in allen Punkten bestätigt. Hörtler habe „ohne Belastungseifer“ glaubhaft ausgesagt. „Ich bin sicher, dass diese Ausdrücke gefallen sind.“ Auch mindestens ein Schlag sowie Hörtlers Schmerzensrufe waren von Zeugen bestätigt worden.

 Wegen drei einschlägigen Vorstrafen und der neuen Tat während laufender Bewährungszeit beantragte die Staatsanwältin unter Einbeziehung des zweiten behandelten Falls der Bedrohung („Dir gehört in die Fresse gehauen.“) insgesamt zwölf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.

„Atypisches Opferverhalten“

Der Verteidiger betonte, nicht nur die Zeugin sei als Reiterin gestürzt, auch seine Mandantin sei vom Pferd gefallen. Steffen Hörtler habe ein „völlig atypisches Opferverhalten gezeigt“, in dem er als angeblich Geschlagener nach dem Vorfall nicht sofort die Polizei gerufen hatte, sondern zum Friseur gefahren sei. Stattdessen habe er mit seiner Aussage vom eigenen Fehlverhalten ablenken wollen. Der durch Hörtlers Hupen bedingte Sturz der einen Reiterin sei als fahrlässige Körperverletzung zu werten. In der zweiten Anklage der Bedrohung stünde Aussage gegen Aussage. Deshalb hielt der Verteidiger in beiden Fällen einen Freispruch seiner Mandantin und sofortige Aufhebung des Haftbefehls für gerechtfertigt.

Dritte einschlägige Vorstrafe

Die Richterin folgte jedoch der Argumentation der Staatsanwältin und verurteilte die Angeklagte zu elf Monaten ohne Bewährung. Der Sturz der Angeklagten vom Pferd sei ebenso wie das angebliche Komplott der drei Zeuginnen gegen die Angeklagte nicht bestätigt. Erschwerend bei der Urteilsfindung war, dass die Angeklagte wegen ihrer dritten einschlägigen Vorstrafe (2021) noch unter Bewährung stand. Die Angeklagte wurde, da der Haftbefehl nicht aufgehoben wurde, unmittelbar ins Gefängnis zurückgebracht.

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