0
Gericht
Angeklagter aus dem Kreis hat lange Diebstahlsliste
Wegen mehrfachen Diebstahls und Hehlerei, Trunkenheit am Steuer und Widerstands gegen Polizeibeamte musste sich ein 44-Jähriger in Bad Kissingen vor dem Amtsgericht verantworten.
Wegen mehrfachen Diebstahls und Hehlerei, Trunkenheit am Steuer und Widerstands gegen Polizeibeamte musste sich ein 44-Jähriger in Bad Kissingen vor dem Amtsgericht verantworten. // Arne Dedert, dpa
Bad Kissingen – Von Motorroller bis Außenbordmotor: Wegen zahlreicher Delikte stand ein 44-Jähriger jetzt vor dem Bad Kissinger Amtsgericht.

Wegen mehrfachen Diebstahls und Hehlerei, Trunkenheit am Steuer und Widerstands gegen Polizeibeamte musste sich ein 44-jähriger Landkreisbewohner vor dem Bad Kissinger Amtsgericht verantworten. Doch nach zweistündiger Verhandlung kam der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von nur einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung sowie 50 Arbeitsstunden und Schadenswiedergutmachung glimpflich davon. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.

Bei Anhörung der scheinbar nicht enden wollenden Anklageschrift musste man als Beobachter den Eindruck gewinnen, einen Schwerkriminellen vor sich zu haben. Doch vor Gericht saß ein bescheiden wirkender Frührentner, der aufgrund seiner geistigen Einschränkung und Gleichgewichtsstörungen („Ich fühle mich dann wie ein besoffener Mann“) in Pflegestufe 2 eingestuft ist und amtlich betreut wird.

Ihm warf der Staatsanwalt nun vor, im Oktober 2021 einen Motorroller (1900 Euro) gestohlen, im November einen Wohnwagen aufgebrochen und eine Gasflasche sowie ein Schlauchboot mit Außenbordmotor (1500 Euro) entwendet, im März 2022 von der Terrasse eines Anwesens ein Pedelec mit Fahrradanhänger (3800 Euro), zu einem späteren Zeitpunkt einen Kfz-Anhänger (200 Euro) und im Juli ein Kleinkraftrad (1000 Euro) gestohlen zu haben.

Widerstand gegen Festnahme

Als er nach der letzten Tat von Polizeibeamten, die in seinem Garten einiges Diebesgut entdeckt hatten, festgenommen werden sollte, griff er die Beamten an, so dass er gefesselt werden musste. Zusätzlich zu den Diebstählen und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte waren in die Anklage eine Fahrt unter Alkoholeinfluss (1,87 Promille) auf einem Kleinkraftrad im Juli 2022 sowie eine Fahrt im November auf einem motorisierten Krankenfahrstuhl unter Alkoholeinfluss (1,41 Promille) aufgenommen worden.

Noch vor der sonst üblichen und in jede Einzelheit gehenden Beweisaufnahme sowie Anhörung zahlreich geladener Zeugen schlug die Richterin die Möglichkeit einer Verständigung vor. Bei den Diebstählen handele es sich um einfache, nicht um gewerbsmäßige, da das Diebesgut nach einem Jahr im Garten des Angeklagten gefunden worden sei. Bei vollständigem Geständnis läge der Strafrahmen für alle Taten insgesamt zwischen acht Monaten und maximal einem Jahr und drei Monaten, weshalb die Strafe sich auch zur Bewährung aussetzen ließe.

Hierzu ergänzte der Verteidiger gleich vorab, dass sein Mandant den Einbruch in den Wohnwagen bestreitet: „Der Wagen war bereits aufgebrochen. Mein Mandant hat darin lediglich ein Bier getrunken und geraucht.“ Deshalb habe man dort seine Fingerabdrücke finden können.

Alle anderen Tagen eingeräumt

Nach kurzer Beratung mit dem Angeklagten und dessen Betreuerin informierte der Verteidiger das Gericht, dass sein Mandant alle anderen Taten zugibt, weshalb die vorgeladenen Zeugen ohne Anhörung entlassen werden konnten. Anschließend stimmten sich Richterin, Verteidiger und Staatsanwalt über weitere Details ab. Im Falle der Aussetzung zur Bewährung wäre ein Bewährungshelfer nicht nötig, gab die Richterin zu bedenken, da der Angeklagte ohnehin schon betreut werde. Bei dem schon genannten Strafrahmen waren sich die drei Juristen einig. Ergänzend schlug die Richterin eine Schadenswiedergutmachung vor: Der entwendete Motorroller hatte dem Eigentümer mit einem Restwert von 900 Euro zurückgegeben werden können, weshalb der Angeklagte die Differenz zum ursprünglichen Wert zu zahlen habe. Nach Besprechung aller Einzeltaten, die teilweise als einfache Diebstähle eingestuft oder in zwei Fällen sogar eingestellt wurden – der Einbruch in den Wohnwagen konnte nicht nachgewiesen werden, das gestohlene Pedelec hatte ein Dritter dem Angeklagten geschenkt –, beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten mit dreijähriger Bewährungsfrist sowie die Leistung von Arbeitsstunden und die besprochene Schadenswiedergutmachung.

"Mandant in Therapie"

Der Verteidiger schloss sich dem an, hielt aber eine mindere Strafe von nur einem Jahr für ausreichend: „Mein Mandant ist in Therapie, er ist auf gutem Weg, die Strafe wird ihm eine Lehre sein, weshalb weitere Taten unwahrscheinlich sind.“

Die Richterin schloss sich in der Bewertung der Einzeltaten und deshalb auch im Gesamtstrafmaß dem Staatsanwalt an. Dass es mehr als ein Jahr sein müsste, sei unter Berücksichtigung von zwei älteren Geldstrafen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss klar gewesen. Zudem hat der Angeklagte 1000 Euro als Schadenswiedergutmachung in Monatsraten zu 50 Euro an den Eigentümer des Motorrollers zu zahlen sowie innerhalb der drei Bewährungsjahre 50 Arbeitsstunden bei der Lebenshilfe abzuleisten. Weitere Auflagen hielt das Gericht für nicht notwendig.

„Ich hoffe, dass die Serie von Diebstählen jetzt abgebrochen ist“, warnte die Richterin den Angeklagten. „Es darf nichts mehr passieren, Sie dürfen nicht mehr klauen“, erklärte sie ihm noch einmal den Sinn einer Strafaussetzung zur Bewährung und verabschiedete ihn mit den Worten: „Ich sage nicht ,Auf Wiedersehen’, sondern .Tschüss’.“

Auch interessant:

Inhalt teilen
  • kopiert!