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Urteil in Bad Kissingen
Mitarbeiter der Waffenbehörde verschenkt Pistolen
Antrag für Ausstellung eines Waffenscheines
Auch eine Pistole war unter den Waffen, die der Waffenhändler umsonst vom Behördenmitarbeiter bekam. // Carsten Rehder/dpa
Bad Kissingen – Hehlerei im Keller des Bad Kissinger Landratsamts? Ein Mitarbeiter der Waffenbehörde und ein Waffenhändler? Was sich in der Anklage wie eine Räuberpistole liest, wurde vor Gericht deutlich relativiert.

Walter M. (Name geändert) hatte einen Knochenjob. Als der Beamte am Landratsamt Bad Kissingen die Untere Waffenbehörde leitete, war er allein. Heute verteilt sich sein Job auf 3,8 Arbeitsstellen.

27 Waffen an Händler verschenkt

Im Job überfordert, privat gesundheitlich angeschlagen, schenkte der Angeklagte einem Waffenhändler aus dem Landkreis Bad Kissingen 27 Schusswaffen, die vorher entweder eingezogen worden waren oder deren Besitzer sie abgegeben hatten. Der Grund: Überlastung, wie er sagt.

Lange lässt sich Walter M. zu Beginn des Verfahrens ein. Als er vor mehreren Jahren im Bereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" als stellvertretender Sachgebietsleiter anfing, unterstand ihm auch die Untere Waffenbehörde. 

12.000 Waffen falsch registriert

Zunächst machte er eine Bestandsaufnahme: Von den dort registrierten 14.000 Waffen hätten 12.000 eine falsche Bezeichnung in der Buchhaltung gehabt. So seien beispielsweise die Kaliber falsch notiert worden. Bis 2017 habe er daran gearbeitet, alles in Ordnung zu bringen. "Es gab danach null fehlerhafte Vorgänge", betont er.

Vor ihm, so sagt Walter M., hätte es an der Kontrolle der Waffenbesitzer gemangelt: "Es gab keine Waffenkontrolle - aber ich schaffte es bis 2019, alle Waffenbesitzer im Landkreis zu kontrollieren." Auch die Schießstände seien nicht überprüft worden - die nächste Aufgabe, der sich Walter M. annahm.

Unterstützung vom Amt habe er keine erhalten. Privat hatte er eine schwierige und belastende gesundheitliche und häusliche Situation zu bewältigen, wie er sagt. Er bekam teils schwere gesundheitliche Probleme. 

Treffen in der Waffenkammer in der Behörde

Karl T., (Name geändert) lizenzierter Waffenhändler aus dem Landkreis Bad Kissingen, ist seit Jahrzehnten im Landratsamt bekannt. Der Mann und der Chef der Unteren Waffenbehörde kannten sich. Im Mai 2018 trafen sie die beiden Männer geschäftlich in der Waffenkammer im Landratsamt. 

Dort sah sich Karl T. die dort liegenden Waffen an. "Was ist denn mit denen?", will er gefragt haben. Und Walter M. soll geantwortet haben: "Nimm mit, was du brauchen kannst."  Walter M. gab Karl T. die Waffen sogar in einem Metallkoffer des Landratsamts mit.

Waffen werden normalerweise beim LKA vernichtet

Zum Hintergrund: Die Waffen können und konnten im Landratsamt abgegeben werden, wenn sich jemand entschließt, keine Waffe mehr zu führen. Oder es liegen dort von der Polizei eingezogene Waffen. Das Procedere: Die Waffen werden registriert und - damals - mit dem Computer-Vermerk "Vernichtet" zum Landeskriminalamt nach München gefahren, damit sie dort wirklich vernichtet werden können. Auch für diese Fahrten war Walter M. alleine zuständig. 

Rückblick: 2018 konnten in Bayern ein Jahr lang illegale Waffen straffrei abgeben werden - während dieser Amnestie wurden im Freistaat 13.485 Schusswaffen abgegeben. Walter M. erstickte in noch mehr Arbeit, wie er sagt.

Waffenrecht sieht auch "Verwertung" vor

Insgesamt übergab Walter M. 2018 und 2019 so 27 Waffen. Und wie er vor dem Amtsgericht beteuert, fühlte er sich im Recht. Denn es gibt im Waffenrecht den Paragrafen 46. Und unter Absatz fünf wird notiert: "Die zuständige Behörde (...kann...) die sichergestellten Waffen oder Munition einziehen und verwerten oder vernichten." Sobald er eine Waffe an T. loswurde, hieß das für ihn weniger Arbeit.

Verwerten, sprich weitergeben, heißt: verkaufen und nicht verschenken. Nur: M. hatte kein Geld verlangt. Mit den Waffen in den drei verhandelten Fällen machte der Waffenhändler einen Geschäft von rund 1200 Euro.  

Die Tücken des Computersystems des Amts

Richtigerweise hätte Walter M. im Computer "Abgegeben" einstellen müssen und nicht "Vernichtet". Ob das Computersystem im Landratsamt damals schon in der Lage war, diesen Menü-Punkt anzuklicken, konnte schlussendlich nicht ergründet werden. Auch nicht, als der jetzige Amtsleiter als Zeuge zurück ins Landratsamt fuhr, um es in einer Verhandlungspause zu überprüfen.

Er fand heraus, dass das Landratsamt auch heute nicht in der Lage ist, die Einstellung zu ändern - allerdings könnte es jetzt das Bundesverwaltungsamt auf Antrag tun. Ob das damals auch schon möglich war, war nicht mehr zu klären.

Weniger Verwaltungsaufwand

Karl T. ist dem Landratsamt als Waffenhändler bekannt. "Ich hatte ein sehr gutes Verhältnis mit der Waffenbehörde", sagt er vor Gericht. Auf Hinweis von Walter M. habe er die Daten der Vorbesitzer in seinem Waffenbuch registriert - M. habe gesagt, "so ist es für mich einfacher", er habe wohl den Verwaltungsaufwand minimieren wollen. "Ich habe mir nichts Böses dabei gedacht", so T. weiter. 

Das Vorgehen an sich fand T. nicht ungewöhnlich. "Andere Landratsämter handhaben das so."

Neuer Chef kam beiden auf die Schliche

Draufgekommen war den beiden der neue Amtsleiter, nachdem es 2020 Änderungen im Waffenrecht gegeben hatte. Er forschte nach und entdeckte, dass bei Karl T. eigentlich "vernichtete" Waffen wieder aufgetaucht waren. 

"Da scheint in der Behörde etwas im Argen zu liegen"

Während der Staatsanwalt sein Plädoyer hält, werden beide Angeklagten blass um die Nase. Unterschlagung (Walter M.) und Hehlerei (Karl T.) will er hoch bestraft sehen. Die Verteidiger der beiden Männer wollen jeweils einen Freispruch. André Kiesel für Walter M.:  "Er wurde alleingelassen - da scheint in der Behörde etwas im Argen zu liegen." Der Paragraf 46 sage klar: "Er kann die Waffen verwerten." Die Bestrafung sähe er eher im Disziplinarrecht. Schon jetzt werden M.s Bezüge um die Hälfte gekürzt.

"Ich komme halt vom Dorf - wenn ich helfen kann, tue ich das"

Rechtsanwalt Frank Göppner, der den Waffenhändler vertritt: "Jede Waffe wurde von ihm dokumentiert- es bestand keine Gefahr, dass die Waffe in ungeeignete Hände hätte gelangen können." Er habe den Gewinn versteuert, die Geschäfte in sein Waffenhandelsbuch eingetragen. Und dass der Beamte kein Geld verlangt hat? "Da halte ich meinem Mandanten zugute, wenn er sagt: ,Ich komm halt vom Dorf - wenn ich helfen kann, tue ich das'."

Bewährungsstrafe und kein Lizenz-Verlust

So urteilt die Richterin: Der Beamte ist schuldig der Unterschlagung, kassiert dafür sechs Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung - das heißt, dass er weiter seine Bezüge erhält. Der Waffenhändler muss 60 Tagessätze à 100 Euro zahlen - und darf somit seine Lizenz behalten.  Zusätzlich muss er den Gewinn, den er mit den Waffen machte, erstatten.

Dass Walter M. die Waffen einfach herausgegeben hat, verwunderte die Richterin sehr. "Sie wussten, dass Sie das nicht durften. Und: Was machen Sie denn, wenn der nächste Waffenhändler kommt und sagt: Wenn der 'ne Waffe kriegt, warum dann ich nicht?' Bei jedem Fensterscheibentausch muss das Landratsamt schließlich auch eine Ausschreibung machen."

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