Die Stadt Bad Kissingen nimmt aktuell mehr Gewerbesteuer ein, als zu Beginn des Jahres im Haushaltsplan angesetzt wurde. Statt der eingeplanten 11,8 Millionen Euro wurden bereits 15,8 Millionen eingenommen. Aus diesen zusätzlichen Einnahmen sollen nun 1,9 Millionen Euro für Maßnahmen bereitgestellt werden, die ursprünglich verschoben wurden, um die finanzielle Lage zunächst zu beobachten.
Oberbürgermeister Dirk Vogel (SPD) bezeichnete die Situation als einmalige Gelegenheit, die die Stadt nun nutze, auch weil die Maßnahmen zeitlich umsetzbar seien. Laut Haushaltsvorgaben müssen diese Projekte bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Neben Straßenunterhalt werde die größte Einzelmaßnahme die Sanierung der Mauer am Kapellenfriedhof sein, insbesondere der Abschnitt unterhalb der Kapelle und oberhalb des Liebfrauensees.
Folgende Vorhaben wurden einstimmig vom Stadtrat beschlossen:
Bereich Straßen- und Wegenetz:
- Oberflächensanierung in der Hartmannstraße für 280.000 Euro
- Teilreparaturen an diversen Straßen im Rahmen des Unterhalts für 250.000 Euro
- Markierungsarbeiten an Fußgängerüberwegen und anderen Bereichen für 120.000 Euro
- Einzelmaßnahmen an Radwegen für 100.000 Euro
- Betriebskosten für die Straßenbeleuchtung für 125.000 Euro
Bauunterhalt:
- Austausch der Heizung in zwei städtischen Gebäuden für 60.000 Euro
- Neugestaltung der Außenanlage am Turniergebäude für 100.000 Euro
- Renovierung der historischen Fenster in der Orangerie für 55.000 Euro
- Sanierung der Toilette in der Mehrzweckhalle in Hausen für 50.000 Euro
- Sanierung der Mauer am Kapellenfriedhof für 325.000 Euro
- Renovierung der Ausstattung im Forsthaus Klaushof für 10.000 Euro
Betrieb Wildpark Klaushof:
- Teilweise Erneuerung der Zaunanlage für 300.000 Euro
Stadtarchiv:
- Digitalisierung der Bauakten für 200.000 Euro
Kommunales Förderprogramm geht weiter
Im September 2018 beschloss der Stadtrat, die Altstadt und das erweiterte Altstadtgebiet als Sanierungsgebiete auszuweisen und private Baumaßnahmen im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms finanziell zu unterstützen. Das Programm gewährt Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro pro Objekt. Geplant ist, das Programm auf das Sanierungsgebiet „Kur“ zu erweitern, das sich jedoch noch in der Planungsphase befindet. Der Pressesprecher der Stadt, Thomas Hack, erklärte auf Nachfrage, dass der formale Beginn des Gebiets noch unklar sei.
Das kommunale Förderprogramm wird durch die Regierung von Unterfranken im Rahmen der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert. Die aktuelle Genehmigung, die 2021 erteilt wurde, läuft Ende 2024 aus, und um das Programm fortzusetzen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hierfür war ein Beschluss des Stadtrats notwendig, der einstimmig gefasst wurde.
50.000 Euro pro Jahr
Für die Jahre 2025 bis 2027 sollen 150.000 Euro beantragt werden, um jährlich im Schnitt fünf Bauprojekte an stadtbildprägenden Gebäude fördern zu können. Das Programm kann zudem voraussichtlich über die Förderinitiative „Innen statt Außen“ unterstützt werden, wodurch ein Fördersatz von 80 % erreicht wird.
Auf Nachfrage aus dem Gremium betonte Bauamtsleiterin Christine Schwind, dass solche Sanierungen durchaus überwacht werden. Um Fördermittel zu erhalten, muss der Bauherr einen Verwendungsnachweis mit Fotos vorlegen. „Im Zweifelsfall sehen wir uns die Arbeiten auch direkt vor Ort an“, erklärte Schwind.
Das wird gefördert
Gefördert werden Arbeiten an Dächern, Fassaden, Fenstern, Hauseingängen, Türen, Toren sowie die Begrünung und Entsiegelung von Plätzen, Höfen und Freiflächen. Für Dächer in der Innenstadt sind rote oder rotbraune Ziegel zu verwenden, um die typische Dachlandschaft der Stadt zu bewahren.
Die Fassadengestaltung soll das historische Erscheinungsbild der Gebäude erhalten; bei alten Gebäuden wird eine Befunduntersuchung empfohlen. Farben sollten ortstypisch oder ursprünglich sein und mit dem Bauaufsichtsamt abgestimmt werden.
Wichtig ist außerdem, das ausgewogene Verhältnis von Fensteröffnungen und Wandfläche beizubehalten, und Fassadenveränderungen zu vermeiden. Alte Fensterteilungen und Fensterläden sind zu erhalten und, falls nötig, zu ergänzen. Auch alte Türen und Tore sollen, falls erforderlich, handwerksgerecht erneuert werden, dabei sind ausschließlich Holztüren zulässig.
Für das Ortsbild ist die Begrünung von Fassaden, Höfen und Plätzen entscheidend. Fassaden können durch Kletterpflanzen, Rankgitter oder Lauben begrünt werden. Plätze und Höfe sollen, soweit möglich, entsiegelt und funktional befestigt werden.
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