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Stadtwerke Kissingen
Preispolitik sorgt für Irritationen
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH standen in den vergangenen Wochen wegen ihrer Preispolitik im Mittelpunkt vieler Anfragen.
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH standen in den vergangenen Wochen wegen ihrer Preispolitik im Mittelpunkt vieler Anfragen. // Wolfgang Dünnebier (Archiv)
Bad Kissingen – Strom, Gas und Wasser: Rückzahlungen für 2022, deutlich höhere Abschläge in 2023. Worauf Kunden der Stadtwerke Bad Kissingen jetzt hoffen dürfen.

Zwei Wochen später als in den Vorjahren hat die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH ihre Kundinnen und Kunden im Januar mit der Jahresabrechnung für 2022 konfrontiert. In etlichen Haushalten sorgt diese für Irritationen. Denn in Sachen Preisgestaltung wird ein recht wechselhaftes Bild gezeichnet.

Zunächst gab es Grund zur Freude: Denn etliche Empfängerinnen und Empfänger haben den Appellen zum Energiesparen offenbar Folge geleistet und erhalten nun Rückzahlungen überschüssiger Vorausleistungen für das vergangene Jahr. Dass es dennoch für das Jahr 2023 höhere Jahresabschläge für Strom, Gas und Wasser geben wird, war angesichts des Krieges in der Ukraine erwartbar gewesen. Nicht aber die Art und Weise samt der Kommunikationspolitik der Stadtwerke.

Abschläge deutlich erhöht

Denn der Versorger langte bei der Abschlagserhöhung stärker zu, obwohl schon länger Preisbremsen und günstigere Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt im Raum stehen. Andere Anbieter preisten sich abzeichnende Entlastungen offenbar teilweise vorausschauend in die Erhöhungen für das Jahr 2023 mit ein. So stieß die Preispolitik der Stadtwerke erst recht auf Unverständnis. Mit ihrem Ärger über offene Fragen zu Widersprüchen in ihren Abrechnungen fühlten sich einige Empfängerinnen und Empfänger zudem lange ziemlich alleine gelassen, wie Recherchen dieser Redaktion zeigen. Denn auf Nachfragen über das Servicetelefon der Stadtwerke gab es nach Schilderung einiger Betroffener lange Zeit kaum erhellende Antworten.

Fragen drei Wochen unbeanwortet

Im Unklaren fühlte sich zum Beispiel eine Vermieterin, deren monatliche Abschläge für Strom, Gas und Wasser für ihre vier Mietparteien sich Mitte Januar von rund 700 auf gut 2000 Euro erhöhten – zahlbar in der neuen Dimension binnen einer Woche. „Wie soll ich das machen? Die Heizkostenabrechnungen für die Bewohner werden erst im Mai erstellt“, so die Betroffene gegenüber dieser Redaktion.

Zu möglicherweise bevorstehenden Kostensenkungen wurde auf den Abrechnungen immerhin auf die Webseite der Stadtwerke verwiesen. Darüber erhielten zumindest Menschen mit Internetzugang vage Informationen zu den Aussichten bei der Kostenentwicklung. Ins Bild schlechter Informationspolitik passt es, dass die Stadtwerke drei Wochen brauchten, um einen Fragenkatalog dieser Redaktion zu beantworten.

Das gilt ab dem Frühjahr

Jetzt nehmen die Stadtwerke zu einigen darin aufgeworfenen Fragen Stellung. Ohne genaue Zahlen zu nennen, kündigt der Versorger Entlastungen an: „Wir wissen, dass die aktuelle Situation für unsere Kunden und die Menschen herausfordernd ist“, räumt Susanne Schmelzeisen, Prokuristin bei den Stadtwerken, ein.

Gleichzeitig wartet sie mit einem Versprechen auf: „ Wir bleiben für unsere Kunden dran, so schnell wie möglich das sinkende Preisniveau auf den Beschaffungsmärkten weiterzugeben und die Preisbremsen kundenfreundlich umzusetzen.“ Dann wird Schmelzeisen doch konkreter: „Die Entlastung wird rückwirkend ab Januar 2023 für unsere Kunden umgesetzt“.

Demnach sollen nun Ende Februar oder Anfang März Kundinnen und Kunden über ihre individuellen Referenzverbräuche sowie die Höhe der Entlastung informiert werden. Diese würde im Laufe des Monats März rückwirkend für Januar und Februar ausgezahlt. Ab April werden gedämpfte, also um die Entlastungen reduzierte Abschläge eingezogen. Ende des Jahres erfolgt dann eine Gesamtabrechnung mit der Jahresrechnung.

Auf Nummer sicher beim Gas-Einkauf

Schmelzeisen nimmt auch dazu Stellung, warum die Senkung von Gaspreisen auf den Märkten vorerst nicht unmittelbar weitergegeben wird: „So einfach ist es nicht“, lässt sie wissen. Der Einkauf von Gas erfolge nicht kurzfristig, „weil wir sicherstellen wollen und müssen, dass unsere Kunden mit Gas versorgt werden“. So habe es 2022 die Sorge gegeben, überhaupt ausreichend Gas für den Winter zur Verfügung zu haben.

„Wir als Stadtwerke haben deswegen durch unseren rechtzeitig erfolgten Einkauf sichergestellt, dass unsere Kunden mit Energie sicher versorgt werden im Winter 2022/23 – keine einfache Aufgabe, die wir bewältigt haben.“ Als Nachteil wirke sich der damals gezahlte hohe Preis immer noch aus auf die heutigen Preise, „die wir von unseren Kunden nehmen müssen“. Allerdings sei auch der inzwischen gesunkene Preis auf den Beschaffungsmärkten deutlich höher als Ende des Jahres 2021.

Neben den neuen Abschlägen sorgte für Missfallen, dass die Stadtwerke die Tarife 2022 für Strom und Gas Anfang Juli, Anfang September und Anfang Januar 2023 nach eigenen Angaben „mit Blick auf den Einkaufspreis, die Einkaufsmenge, die Versorgungssicherheit, diverse Umlagen (Gasspeicherumlage, Bilanzierungsumlage), Steuern und Netzentgelte“ erhöhten. Dies geschah jedoch ohne Erfassung der Zählerstände zu den jeweiligen Stichtagen der Erhöhungen. Weil die zumeist analogen Uhren nur einmal im Jahr abgelesen werden, basieren Abrechnungen auf Hochrechnungen. Darum drängt sich die Frage auf, wann es die technischen Voraussetzungen für die Fernablesung in Echtzeit gibt.

Auf intelligente Zähler umrüsten?

Denn moderne, „intelligente“ Mess-Systeme (iMS, Smart Meter) bieten in verschiedener Hinsicht Vorteile für den Anbieter als auch für die Kundinnen und Kunden. „Deshalb bereiten wir die Umrüstung auf solche Systeme vor“, so Schmelzseisen, ohne einen Zeitplan zu nennen. Auch, wenn die Auskunftsfreude bei den Stadtwerken mittlerweile in gewissem Umfang geweckt scheint, lässt das Unternehmen eine spannende Frage offen. „Wie sich der Preis weiter entwickelt können wir selbstverständlich nicht prognostizieren. Wir müssen uns in der Krise Schritt für Schritt gemeinsam vorwärts bewegen“, so der Versorger.

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