Um die Attraktivität des Ringes um die Altstadt zu steigern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Durchfahren der Innenstadt zu verzögern, schlug die Verwaltung dem Bauausschuss vor, sowohl in der Kapellenstraße als auch in der Salinenstraße die Tempo-30-Zonen zu verlängern. Hierzu gab es jeweils eine räumlich umfassendere und eine kürzere Alternative, über die abzustimmen war.
Gefahrenlage übersteigt allgemeines Risiko
Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung darf von der Stadt dort angeordnet werden, „wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt“, hieß es in der Beschlussvorlage. Gemäß der Neuerung der Straßenverkehrsordnung aus Herbst 2024 wäre dies im unmittelbaren Bereich von Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Kindergärten möglich.
Kapellenstraße
Wegen des an der Kapellenstraße stehenden Burkardus Wohnparks, der Saaletal-Schule und eines Spielplatzes schlug die Verwaltung als umfassendere Alternative deshalb vor, bereits ab der Einmündung Hartmannstraße die Tempo-30-Zone einzurichten, die bisher erst an der Kreuzung Hemmerichstraße beginnt. Als kürzere Alternative stand eine 30er-Zone ab Saaletal-Schule / Liebfrauensee zur Abstimmung.
Salinenstraße
Im Falle der Salinenstraße standen ebenfalls zwei Alternativen zur Wahl, um die Verkehrssicherheit vor allem im Umgriff des Kisssori-Lernzentrums und der neuen Querungshilfe für Radfahrer zu erhöhen. Die bisherige Tempo-30-Zone endet stadtauswärts kurz hinter dem Kisssori-Lernzentrum, anschließend gelten die üblichen 50 Kilometer pro Stunde.
Nun schlug die Verwaltung als umfassendere Lösung eine Fortsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf voller Länge der Salinenstraße bis zum Nordring vor.
Die kleinere Alternative wäre eine Verlängerung der bisherigen 30er-Zone nur um weitere 50 Meter sowie zusätzlich eine streckenbezogene Begrenzung im Bereich der neuen Querungshilfe.
Unterschiedliche Ansichten im Gremium
In der fast einstündigen Beratung wurde deutlich, dass die Beurteilung der von der Verwaltung beschriebenen Notwendigkeit zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei den zwölf Ausschussmitgliedern recht unterschiedlich war. Auch die von Oberbürgermeister Dirk Vogel (SPD) gleich zu Beginn geäußerte Auffassung, grundsätzlich innerhalb des Ringes eine innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzung zu ermöglichen, fand nicht die volle Zustimmung.
Nur Stadtrat Richard Fix (Grüne/BfU/ödp) unterstützte ihn in dieser Meinung. Florian Keßler (DBK) zweifelte vor allem an einer angeblichen Gefahrenlage in der Salinenstraße. Außerdem fand er es unlogisch, an der neu geschaffenen Querungshilfe die Geschwindigkeit begrenzen zu müssen, während am sanierten Nordring zwei neue Querungen eingerichtet wurden und dort trotzdem 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind.
Wolfgang Lutz (CSU) sah es ebenso. „Wenn 20 Jahre in der Kapellenstraße nichts passiert ist, haben wir heute keine Gefahrenlage.“ Die 50 Kilometer pro Stunde würde man dort wegen der Verkehrsdichte ohnehin nie erreichen. „Und in der Salinenstraße ist doch alles sehr übersichtlich.“ Lutz sprach sich deshalb in beiden Fällen für die kürzere Variante aus.
Folge: mehrmalige Tempowechsel
Doch die kurze Lösung würde in der Salinenstraße zu mehrmaligem Tempowechsel führen, was wiederum Andreas Kaiser (FW) missfiel.
Thomas Menz (SPD) widersprach seinem Kollegen Lutz: „Ich will nicht warten, bis etwas passiert. Einzig sinnvoll ist deshalb die große Lösung.“ Ähnlich sah es Martina Greubel (DBK), die sich als Stadtratsbeauftragte für Senioren zu Wort meldete. Sie empfahl dem Ausschuss „auf jeden Fall die große Lösung für die Kapellenstraße“.
Mehrheit für große Lösung in Kapellenstraße
Dieser Ansicht war nach engagierter Diskussion schließlich auch die Mehrheit der Ausschussmitglieder: Mit elf gegen zwei Stimmen wurde beschlossen, ab Einmündung Hartmannstraße (Ampelanlage) bis zum Beginn der bisherigen Tempo-30-Zone eine streckenbezogene Geschwindigkeitsfestsetzung auf 30 km/h festzulegen.
Kürzere Variante in der Salinenstraße
Im Falle der Salinenstraße blieben die Meinungen strittig: Nur mit einer Mehrheit von acht gegen fünf Stimmen wurde hier die kürzere Variante beschlossen, bei der die bisherige Tempo-30-Zone stadtauswärts um 50 Meter verlängert und ein Stück weiter „eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich der neuen Querungshilfe“ angeordnet wird.











