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Seniorenresidenz Bad Kissingen
Chaos im Parkwohnstift: Das sagt die Gewerkschaft Verdi
Parkwohnstift Bad Kissingen
Mitarbeiter des Parkwohnstifts haben sich bei Verdi gemeldet. // Riccarda Rascher
Bad Kissingen – Mitarbeiter haben sich bei Verdi über das Parkwohnstift beschwert. Was weiß die Gewerkschaft über die Situation dort? Und was rät sie Angestellten, wenn ihre Firma gegen den Arbeitsvertrag verstößt?

Verspätete Lohnauszahlungen und hohe Krankenstände – im Parkwohnstift in Bad Kissingen herrschen seit einigen Wochen chaotische Zustände. Mehrere Mitarbeiter haben sich schon bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) über die Situation in der Seniorenresidenz beschwert.

Das teilt Verdi-Gewerkschaftssekretär Stefan Kimmel mit. Er ist für den Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft zuständig – im Bezirk Würzburg-Aschaffenburg, aktuell aber auch für den Bezirk Schweinfurt, da die dortige Stelle nicht besetzt ist. Er sagt: „Verdi-Mitglieder haben bei uns Anspruch auf Rechtsschutz. Das Angebot kann ich nur empfehlen.“

Tarifregelungen in neuen Arbeitsvertrag integriert

Was die Angestellten genau gesagt haben, verrät Kimmel nicht. Der Gewerkschafter weiß aber: Als noch die Arbeiterwohlfahrt (Awo) das Parkwohnstifts betrieb, wurden die Mitarbeiter, die Gewerkschaftsmitglieder waren, nach Verdi-Tarifvertrag beschäftigt. Aber auch Nicht-Mitglieder arbeiteten unter denselben Bedingungen. Bei der Übernahme durch Ambiente Care wurden die Tarifregelungen in den neuen Arbeitsvertrag integriert. Das schreibt das Bürgerliches Gesetzbuch vor, da der neue Arbeitgeber keinen eigenen Tarifvertrag hatte.

Wie Kimmel ausführt, gelten die alten Arbeitsregelungen bis ein Jahr nach der Übernahme. Arbeitsverträge von Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern können dann neu verhandelt werden. Verträge von Gewerkschaftern hingegen bleiben bestehen, bis Verdi und Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag ausmachen. Dasselbe gilt auch für Betriebsvereinbarungen.

Arbeitsvertrag gibt Klarheit

Wie die Arbeitsverträge der Parkwohnstift-Mitarbeiter im Detail ausschauen, weiß Kimmel nicht. Er sagt aber: „Ich höre zum ersten Mal überhaupt, dass es Probleme bei der Lohnauszahlung gibt.“

Manchmal sei im Arbeitsvertrag geregelt, wann das Gehalt ausgezahlt wird. Dort stehe auch, für welche Aufgaben die Mitarbeiter zuständig sind. „Eine Pflegerin kann dann nicht hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen. Man muss sich aber genau den Arbeitsvertrag anschauen“, erläutert er. Im Parkwohnstift war das laut Aussagen von Angestellten der Fall. So sollen die Pflegerinnen und Pfleger zwischenzeitlich auch Wäsche gewaschen haben.

Das rät der Gewerkschaftsvertreter

Wenn der Arbeitgeber gegen den Arbeitsvertrag verstößt, rät Stefan Kimmel zu folgendem Vorgehen: Innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß soll er seine Ansprüche beim Unternehmen geltend machen. Hilft das nicht, kann er Klage beim Arbeitsgericht einreichen. „Als Zwischenschritt kann er die Gewerkschaft bitten, den Arbeitgeber darauf anzusprechen. Das hat nochmal eine andere Wirkung“, sagt er.

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