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Mitgliederversammlung
Fachjuristin erklärt, was bei Heizung und Sanierung zählt
Gebäudemodernisierung
Claudia Wachsmann (links) und Verbandsjuristin Lucia Hatz. // Klaus Werner
Bad Kissingen – Lucia Hatz informierte die Mitglieder von Haus und Grund Bad Kissingen über neue Vorgaben für Heizung und Gebäudesanierung.

Energieausweis für Gebäude, CO2-Stufenmodell, Bio-Treppe, energetisches Sanierungskonzept, kommunale Wärmeplanung, Mietrechts-Reform – mit vielen Stichwörtern wurden die Mitglieder des Vereins Haus und Grund Bad Kissingen in der Mitgliederversammlung konfrontiert. Fachkundige Erklärungen hierzu und zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz sowie zu geplanten Reformen gab es von Lucia Hatz, der Verbandsjuristin von Haus und Grund Bayern. Zwanzig Personen konnte Vorsitzende Claudia Wachsmann zur Mitgliederversammlung begrüßen. In ihrem Bericht bezifferte sie den aktuellen Mitgliederstand auf 318 Personen.

Datenbankaufbau schwierig

Weiterhin sei der Aufbau einer Vergleichsmietendatenbank schwierig, „weil unsere Mitglieder zu wenige Angaben für diese Datenbank bereitstellen“. Themen in den Vorstandssitzungen waren unter anderem die Anschaffung einer zweiten Lizenz des Verwaltungsprogramms, damit der Bankeinzug der Beiträge vereinfacht wird.

Diskutiert wurde auch die Möglichkeit einer Verwaltungsgebühr, wenn eine schriftliche Rechnungsstellung gewünscht wird, weil das mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden ist. Elisabeth Krampert erläuterte den Kassenbericht für das Vereinsjahr 2025 und konnte eine gute Haushaltslage bilanzieren. Mit Lucia Hatz stand eine Fachfrau des Landesverbandes parat, die nicht nur die neuen Herausforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes erläuterte, sondern auch auf die Auswirkungen auf die Mietverhältnisse hinwies. „Nicht in Panik geraten. Legen Sie sich eine Modernisierungs-Strategie zu und der Ausgangspunkt muss eine qualifizierte Energieberatung sein“, sagte bereits zu Beginn ihres umfangreichen Vortrags.

Was ist die Biotreppe?

Festgeschrieben sei die „Technologieoffenheit“ bei der Entscheidung, welches Heizsystem eingebaut werde. Außerdem müssen funktionierende Heizungen nicht ausgetauscht werden, wobei der Austausch einer fossilen Heizungsanlage auch eine wirtschaftliche Entscheidung sei.

Zentrales Steuerungselement sei dabei die sogenannte „Bio-Treppe“ als stufenweise Verpflichtung zur Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe bei neueingebauten, fossilen Heizsystemen. Der biogene Anteil bei Gas und Öl steigt dabei von zehn Prozent (2029) bis auf 60 Prozent (2040), wobei auch erneuerbare Energie gegengerechnet werden kann. Unklar seien einerseits der Preis für die biogenen Brennstoffe und andererseits die Beschaffungssituation.

Gesetzliche Vorgaben

Dabei, so die Juristin, müsse auch die vorgeschriebene Wärmeplanung der Kommune berücksichtigt werden, die unter Umständen bestimmte Quartiere durch ein Nah- oder Fernwärmenetz versorgen möchte. Zu beachten sei auch die Aufteilung der CO2-Kosten sowie eine mögliche Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete, die laut BGB möglich sei. Schließlich erläuterte Lucia Hatz noch die unterschiedlichen Formen des Gebäude-Energieausweises.

Die energetische Sanierung im Bestand sei eine weitere Herausforderung für den Eigentümer, der gesetzliche Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Bezug auf Fenster, Außentüren, Dach und Außenwände beachten muss: „Werden mehr als zehn Prozent der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe verändert, dann greift das Gesetz.“ Häufig übersehen werde die geforderte Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der wärmeführenden Wasser- und Heizungsleitungen sowie die Optimierung der Heizungen mit einem hydraulischen Abgleich. Hatz berichtete schließlich noch Vorgaben für Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien. Abschließend gab sie den Anwesenden den Rat, eine möglichst digitale „Gebäudeakte“ zu anzulegen, „weil ein Gebäude zunehmen aus Daten mit Plänen besteht.“

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