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Mutmaßliche Spionage-Affäre
Festnahme in Geretsried sorgt für Verunsicherung im Ort
Haftvorführung von Manfred D. am BGH in Karlsruhe
D. wurde nach seiner Festnahme in Geretsried noch am Dienstag zum BGH in Karlsruhe gebracht. (Archivbild) // Rene Priebe/René Priebe/dpa
von dpa
Geretsried – Mit Isar und Alpen vor der Haustür ist Geretsried idyllisch gelegen. Doch am Dienstagfrüh wird die Gemeinde Schauplatz einer mutmaßlichen BND-Spionage-Affäre. Was macht das mit den Menschen vor Ort?
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Nach der Festnahme eines ehemaligen BND-Mitarbeiters wegen Spionageverdachts im oberbayerischen Geretsried ist die Betroffenheit bei den Menschen im Ort spürbar. «Ich kann gut nachvollziehen, dass eine solche Festnahme in der eigenen Nachbarschaft verunsichert», sagte Bürgermeister Patrik Kohlert (Geretsrieder Liste) der Deutschen Presse-Agentur. «Geretsried ist ein Ort, an dem viele Menschen einander kennen. Insofern ist es für viele Menschen sehr belastend.»

Der ehemalige Büroleiter von Ex-BND-Präsident August Hanning, Manfred D., sitzt nach seiner Festnahme in Geretsried inzwischen in Untersuchungshaft. Die Stadt mit gut 26.000 Einwohnern liegt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, etwa eine halbe Autostunde entfernt vom Pullacher Standort des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der heute zweitgrößte Standort des Geheimdienstes fungierte früher als Zentrale, heute sind dort noch rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Ex-Büroleiter von ehemaligem BND-Präsidenten in U-Haft

Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erließ am Dienstagnachmittag Haftbefehl gegen D. wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. 

«Die Vorwürfe sind schwerwiegend», sagte Geretsrieds Bürgermeister Kohlert. Zum laufenden Verfahren werde er sich aber nicht äußern. 

Hanning und Manfred D. sollen laut Bundesanwaltschaft vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. 

Trifft das zu, hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise mindestens zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren.

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