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Streit um Gesetzgebung
Gemeindetag droht mit Verfassungsklage gegen Wassercent
Wassercent sorgt weiter für Ärger
Der Wassercent soll kommen, das Gesetz schon kommende Woche im Landtag beschlossen werden. Damit dürfte der Ärger um die neue Abgabe aber keinesfalls zu Ende sein. (Symbolbild) // Daniel Vogl/dpa
von dpa
München – Ab Mitte 2026 soll Bayerns Wassercent erhoben werden. Zumindest für Privathaushalte. Doch das Gesetz strotzt vor Ausnahmen. Den Gemeindetag stört noch etwas anderes. Folgt ein juristisches Nachspiel?
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Neuer Ärger um Bayerns Wassercent: Wenige Tage vor der finalen Abstimmung im Landtag hat der bayerische Gemeindetag eine Verfassungsklage gegen das neue Wassergesetz angedroht. «Ob das dann ein einzelner Versorger tun wird, eine Kommune oder einer von uns Verbänden, müssen wir sehen», sagte Gemeindetags-Präsident Uwe Brandl (CSU) der «Süddeutschen Zeitung». «Aber wir werden die Klage in jedem Fall gutachterlich prüfen lassen.» Umweltministerium und CSU wiesen die Befürchtungen zurück.

Streit um Stellung von Lebensmittel- und Getränkeherstellern 

Konkret richtet sich der Ärger gegen die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung zur rechtlichen Stellung von Lebensmittel- und Getränkeherstellern. Wasserentnahmen «zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung» sollen demnach zwar weiter Vorrang vor anderen Wassernutzungen haben. Mit Blick auf «Störungs-, Not-, Krisen- und Katastrophenfälle» und «den Verteidigungsfall» sollen aber Lebensmittel- und Getränkehersteller mit den öffentlichen Wasserversorgern gleichgestellt werden - hier geht es etwa um die Bereitstellung von abgefülltem Trinkwasser.

Dieser Gesetzespassus würde die Lebensmittel- und Mineralwasserbranche in einem Ausmaß stärken, das die kommunalen Versorger nicht akzeptieren wollen. Die öffentliche Wasserversorgung sei eine ihrer Kernaufgaben, sie habe Verfassungsrang und unterliege zahlreichen rechtlichen Vorgaben, heißt es in einem Brandbrief, den sie an die Landtagsfraktionen und die Fachpolitiker im Münchner Maximilianeum geschrieben haben. Damit solle «eine ortsnahe, verlässliche und nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel Nummer 1 sichergestellt werden», «zu sozialadäquaten Preisen».

Glauber und CSU weisen Befürchtungen zurück

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) wies die Kritik und die Befürchtungen zurück. «Die geplante Änderung ist ein Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die gesetzliche Neuregelung ist eindeutig und klar formuliert. Der Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird nicht für kommerzielle Interessen geöffnet», sagte er. Die öffentliche Trinkwasserversorgung müsse immer Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben. «Dieser absolute Vorrang wird gesetzlich festgeschrieben.»

Alexander Flierl (CSU), der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, sagte: «Mit einer Klage schießt der Gemeindetag völlig über das Ziel hinaus.» Das neue Wassergesetz sei das modernste Wassergesetz Deutschlands und gewährleiste Wassersicherheit und Trinkwasserqualität gleichermaßen. «Die Befürchtungen des Gemeindetags sind völlig unbegründet, die öffentliche Trinkwasserversorgung wird definitiv nicht für kommerzielle Interessen geöffnet, Wasser bleibt weiterhin ein öffentliches Gut.»

Brandl: «Das Wassergesetz ist Klientelpolitik»

Bayerns neues Wassergesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Es regelt auch wichtige Belange des Hochwasserschutzes neu. Jüngst hatte es bei einer Expertenanhörung im Landtag aber massiv Kritik am Gesetz gehagelt. Dabei wurden etwa die vielen Ausnahmen moniert, die das Gesetz von CSU und Freien Wählern für Wirtschaft und Landwirte vorsehen. Auch Brandl teilt die Kritik: «Die Staatsregierung betreibt mit dem neuen Wassergesetz Klientelpolitik ungeheuren Ausmaßes.»

Pro Kubikmeter Grundwasser werden künftig einheitlich zehn Cent fällig. Gemessen am durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Liter pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr an zusätzlichen Kosten zu. Fällig werden soll der neue Wassercent mit Wirkung zum 1. Juli 2026.

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