Die Gegner von zwei neuen Hochhäusern in München sind mit auf einer auf einen Bürgerentscheid abzielenden Klage gescheitert. Die Fragestellung sei nicht bestimmt genug «und darf deshalb nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein», entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Die Entscheidung kann demnach nicht angefochten werden.
Drei Vertreter des Bündnisses Hochhausstop hatten bei der Stadt Unterschriftenlisten vorgelegt, um die Münchner über folgende Frage entscheiden zu lassen: «Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?»
Die Stadt hatte das Bürgerbegehren zu dieser Frage als unzulässig zurückgewiesen. Ein Eilantrag der Hochhausgegner gegen diese Entscheidung scheiterte am Münchner Verwaltungsgericht.
Was das Gericht bei der Fragestellung bemängelte
Mit einem Bürgerbegehren könnten zwar auch Grundsatzentscheidungen über ein Bauvorhaben abgefragt werden, argumentierte der Verwaltungsgerichtshof. Für die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger müsse sich aber schon aus der Frage ergeben, zu welchen Maßnahmen die Stadt München im Falle des Erfolgs des Bürgerentscheids verpflichtet wäre. Das sei hier nicht der Fall.
Zudem hätten die Initiatoren in der Frage bewusst nicht erwähnt, dass es für das Vorhaben ein Bebauungsplanverfahren gebe, begründete das Gericht seinen Beschluss. Der Stadtrat hatte im November 2025 mit großer Mehrheit einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des Areals gebilligt.
Geplant sind bis zu 155 Meter hohe Zwillingstürme
Das Baurecht sieht auf 8,7 Hektar ein komplett neues Quartier mit zwei bis zu 155 Meter hohen Zwillingstürmen, knapp 1.200 Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätzen im Umfeld der historischen Paketposthalle vor, die zudem der Öffentlichkeit als Erholungsraum dienen soll.
Um das Projekt, zu dem auch noch zwei niedrigere Hochhäuser gehören, wurde in der Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren gerungen. Der Hintergrund: München ist traditionell äußerst zurückhaltend beim Bau von Hochhäusern. Bislang galt die Maxime, dass Gebäude maximal 100 Meter und damit in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen Münchens, sein dürfen. Dieses Limit geht auf einen hauchdünn gewonnenen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004 zurück, der zwar nur ein Jahr lang rechtlich bindend war, aber dennoch seither nachwirkte.
Hochhausgegner wollen weiterkämpfen
Das Bündnis Hochhausstop kündigte nach der Niederlage vor Gericht an, man werde den Satzungsbeschluss «eingehend prüfen und danach entscheiden, wie wir weiter für den Erhalt unserer weltberühmten und beliebten Stadtsilhouette eintreten und weiterkämpfen können».
Der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude sagte, die Bürger hätten sich 2004 gegen den Bau solcher Hochhäuser entschieden. Dass der Stadtrat sich davon verabschiedet und nun auch noch eine erneute Entscheidung der Bürger abgelehnt habe sei eine «dreiste Bevormundung der Münchner Bürger – Gerichtsurteile hin oder her».
Udes Nachfolger, Münchens aktueller Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), betonte dagegen, die Ablehnung des Bürgerbegehrens sei «keine Frage der politischen Haltung» oder ein grundsätzliches Nein zu Bürgerbeteiligung bei Hochhaus-Projekten gewesen. «Wer einen Bürgerentscheid will, muss eine klare, eindeutige und vollziehbare Frage stellen. Genau daran hat es hier gefehlt.»









