Unterfranken Klagen gegen Wolfsabschuss in der Rhön abgewiesen Um den Abschuss eines Wolfs entzündete sich in Unterfranken eine größere juristische Auseinandersetzung. (Symbolbild) // Karl-Josef Hildenbrand/dpa von dpa TEILEN  29.04.2025 Würzburg – Die Abschussgenehmigung für einen Wolf in der Rhön zog Ermittlungen und zwei Klagen nach sich. Ein Gericht wies diese nun ab. Artikel anhören Sie können uns nicht hören? Diese Funktion können Sie exklusiv mit PLUS nutzen. Erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Audioinhalte, Artikel und vieles mehr. Vorlesefunktion freischalten Bereits -Zugriff? Jetzt Anmelden Zwei Naturschutzverbände sind mit Klagen gegen einen behördlich angeordneten Abschuss einer Wölfin in der Rhön gescheitert. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies beide Klagen als unzulässig ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Um die Abschussgenehmigung und die Tötung des Tiers hatte es über längere Zeit juristische Auseinandersetzungen gegeben. Nach einer Reihe von Übergriffen auf Weidetiere im Sommer 2024 hatte die Regierung von Unterfranken eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Tiers erteilt. Rechtliche Grundlage war das Bundesnaturschutzgesetz. Wölfe hatten mehrere Schafe gerissen In der Nacht vom 26. auf den 27. August 2024 war eine Wölfin in der Hohen Rhön getötet worden. Es war das erste Mal seit Jahren, dass in Bayern ein Wolf auf behördliche Anordnung abgeschossen worden war. Allerdings wurde dabei nicht das Tier erwischt, das mehrere Schafe gerissen haben soll. Es stellte sich heraus, dass dafür eine andere Wölfin und ein Wolf verantwortlich waren. Nach der Tötung des Wolfes hatte der Verein Wolfsschutz Deutschland zudem Strafanzeige gestellt. Diese richtete sich gegen «den Regierungspräsidenten sowie Ausführende». Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden aber eingestellt. Es gab demnach keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Anfang März mitgeteilt hatte.