In sechs Wochen wird es ernst: Am 8. März stehen die bayerischen Kommunalwahlen an. In Kürze dürften überall die Wahlbenachrichtigungen ins Haus flattern. Alles, was man wissen muss:
Wann wird gewählt?
Wahltag ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Wahllokale sind – wie üblich – von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wie bei allen Wahlen gilt: Schon in den Wochen vorher ist Briefwahl möglich – für viele Menschen ist das längst zur Regel geworden.
Von Montag an dürfen die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Wichtig: Briefwahlunterlagen werden nicht automatisch mitgeliefert - die müssen bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung wird es den dafür nötigen Vordruck geben. Bis man wählen darf, dauert es aber noch: Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar erstellt.
Wer und was wird gewählt?
Zunächst einmal werden die meisten Landräte, Oberbürgermeister und ersten Bürgermeister gewählt. Nur einige dieser Wahlen finden zu anderen Terminen statt, etwa wenn ein vorheriger Amtsinhaber gestorben oder zurückgetreten ist und sich die Wahlperiode, die regulär sechs Jahre beträgt, deshalb verschoben hat.
Zudem werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage gewählt. In Summe sind laut Innenministerium 39.500 Mandate zu vergeben. Die Zahl der zu wählenden Sitze richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl.
Eine Besonderheit ist München, wo in den Stadtbezirken noch sogenannte Bezirksausschüsse gewählt werden, das sind eine Art Stadtteil-Parlamente.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und von Wählergruppen. Man kann sich also nicht selbst zur Wahl stellen, sondern muss von einer Partei oder – auch nur losen – Wählergruppe nominiert werden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, und auch die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren Lebensschwerpunkt haben. Es dürfen also mehr Menschen wählen als bei Landtagswahlen oder Bundestagswahlen. Aber: Es sind weniger als vor sechs Jahren. 2020 waren 10,27 Millionen Menschen stimmberechtigt gewesen, dieses Jahr sind es 10,05 Millionen – also rund 220.000 weniger. Zwar blieb die Bevölkerungszahl Bayerns in der Altersgruppe ab 18 Jahren seit 2020 nahezu konstant. Allerdings sank laut Statistischem Landesamt die Zahl der Deutschen und ebenfalls stimmberechtigten EU-Ausländer – während die Zahl der Nicht-EU-Ausländer über 18 gestiegen sei.
Wie viele Stimmen hat man?
Jetzt wird es kompliziert: Bei Kommunalwahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel: für OB bzw. Bürgermeister, Landrat, Gemeinde-/Stadtrat und Kreistag (beziehungsweise in München noch für die Bezirksausschüsse).
Bei den Landrats-, OB- und Bürgermeisterwahlen hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Bei Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in den örtlichen Parlamenten gibt. Nur manchmal können unter Umständen mehr Stimmen vergeben werden, als der Gemeinderat Sitze hat, nämlich wenn es nur eine Wahlvorschlagsliste gibt.
In großen Städten wie München hat man beispielsweise bis zu 80 Stimmen – entsprechend groß und mehrfach gefaltet ist deshalb hier der Stimmzettel.
Wie wird gewählt – und was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?
Der einfachste Weg ist, eine einzige Liste anzukreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann bekommt der Reihenfolge nach jede Person auf der angekreuzten Liste der Partei oder Wählergruppe jeweils eine Stimme. Man kann auch einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten auf der Liste streichen.
Man kann aber auch Stimmen häufeln (kumulieren): So kann man einem oder auch mehreren Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. In Summe hat man aber insgesamt nicht mehr Stimmen, als oben auf dem Stimmzettel angegeben sind.
Außerdem können die Wähler ihre Stimmen beliebig an Bewerber verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Dabei muss man aber aufpassen: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, macht sein Votum ungültig.
Wer nicht alle Stimmen gezielt an bestimmte Kandidaten vergibt, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen – dann werden die übrigen Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Liste verteilt, die noch keine Stimmen gezielt bekommen haben, und zwar in der Reihenfolge von oben nach unten.
Wann stehen die Wahlergebnisse fest?
Ausgezählt wird am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es voraussichtlich noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung dagegen, weil es so kompliziert ist, etwas länger dauern. Wenn es bei Bürgermeister- oder Landratswahlen keinen Gewinner gibt, der mehr als 50 Prozent der Stimmen holt, gibt es dort zwei Wochen später eine Stichwahl.








