Na, erwischt! Du bist wohl ein bisschen zu neugierig, was?
Corona
Mit falschem Impfstatus keine Kreuzfahrt


Ansbach
– Keine Kreuzfahrt bei fehlerhaftem Impfstatus - das Amtsgericht Ansbach hat eine Klage einer Frau abgewiesen, die mit ihrem Mann eigentlich durchs Mittelmeer reisen wollte. Weil ihr Impfstatus aber nicht den Vorgaben der Reederei entsprach, konnte das Ehepaar die Kreuzfahrt nicht antreten. Einen Anspruch auf die Erstattung des Reisepreises hat das Paar jedoch nicht.
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