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Angst vor heimlichen Aufnahmen
Philologenverband will Verbot von Smart Glasses in Schulen
Smart Glasses
Smart Glasses können an Schulen vielfältige Probleme verursachen. (Symbolbild) // Christoph Schmidt/dpa
von dpa
München – Brillen mit Aufnahme- und KI-Funktion haben an Schulen nichts verloren, findet der Verband der Gymnasiallehrkräfte. Was für Probleme können entstehen?
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Der Bayerische Philologenverband fordert ein umgehendes Verbot von Brillen mit Kamera- und KI-Funktionen in den Schulen. Die sogenannten Smart Glasses müssten zum Schutz aller Beteiligten und aus Gründen der Fairness grundsätzlich verboten werden - und zwar «jetzt, und nicht erst, wenn das Problem überhandnimmt». Es brauche klare, präventive Entscheidungen, argumentierte der Vorsitzende Michael Schwägerl. «Es ist sonst nur eine Frage der Zeit, bis smarte Brillen zu einem Alltagsproblem werden.»

«Die Gefahr, unbemerkt gefilmt zu werden, ist nicht neu, hat aber mit der aktuellen technischen Raffinesse eine neue Dimension erreicht», erläuterte Schwägerl. Die smarten Brillen hätten zwar kleine Lämpchen verbaut, die leuchten, wenn sie aufnehmen. Diese ließen sich aber abkleben oder gar ausbauen. «Das Gefühl, jederzeit aufgenommen werden zu können, sorgt bei Schülern und Lehrkräften gleichermaßen für Unwohlsein. Das hat immense, negative Folgen für das Unterrichtsgeschehen und das Zusammenleben in der Schule», betonte Schwägerl.

Schülerinnen und Schüler trauen sich etwa nicht mehr, aktiv am Unterricht teilzunehmen oder Fragen zu stellen - aus Angst, gefilmt und im Anschluss bloßgestellt zu werden. «Dabei sollte Schule ein Schutzraum sein, in dem vertrauensvoll zusammengearbeitet werden kann und Fehler beim Üben passieren dürfen», unterstrich Schwägerl. Auch Lehrkräfte veränderten ihren Unterricht. Zudem könnten die Brillen dem Träger KI-generierte Informationen zur Verfügung stellen, wodurch nicht nur die Privatsphäre der anderen, sondern auch die Vergleichbarkeit schulischer Leistung massiv beeinträchtigt würden.

In Bayern besteht inzwischen ein grundsätzliches Verbot für die private Nutzung von digitalen Endgeräten bis einschließlich der siebten Klasse. In den höheren Jahrgangsstufen können die Schulen individuelle Regeln erlassen.

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