Mit einer hochgiftigen Chemikalie soll eine Frau aus Deggendorf ihren Lebensgefährten getötet haben. Die 53-jährige Ukrainerin sitzt nun vor dem Landgericht auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft legt ihr Mord zur Last - heimtückisch, grausam und aus niederen Beweggründen.
Die Angeklagte schwieg am ersten Verhandlungstag in Deggendorf zu den Vorwürfen und wirkte entspannt. Eine überraschende Aussage machte dann aber die Nebenklägerin, die Tochter des Toten.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte die Angeklagte ihren Partner töten, weil er eine Affäre mit der 23-jährigen Freundin ihres Sohnes gehabt haben soll. Der Anklage nach informierte sie sich im Internet zu Vergiftungsmethoden und bestellte im November 2024 bei einer in der Ukraine ansässigen Firma zehn Gramm Thallium-Sulfat.
Auch danach soll sie weiter im Netz recherchiert haben, etwa mit der Suchanfrage: «Wie lange dauert es, bis der Tod nach der Einnahme von Thallium eintritt». Zudem lud sie laut Anklage einen Bericht der medizinischen Universität Moskau herunter, in dem es unter anderem heißt: «Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Zahl der unentdeckten tödlichen Vergiftungsfälle die Zahl der tatsächlich festgestellten Fälle deutlich übersteigt.»
Schmerzen, Koma, Multiorganversagen
Nach der Lieferung des Giftes Mitte Januar 2025 soll die Frau ihrem 52 Jahre alten Lebensgefährten die farb-, geschmack- und geruchslose Chemikalie ins Essen oder in ein Getränk gemischt haben.
Der Mann sei dann wegen Grippesymptomen zum Hausarzt gegangen. Er habe tagelang unter qualvollen Schmerzen gelitten, habe nicht mehr gehen können und sei auf allen Vieren gekrochen, so die Anklage. Seine Partnerin habe den Ärzten versichert, sie kümmere sich um ihn. Im Krankenhaus sei er ins Koma gefallen und am 29. Januar nach einem Multiorganversagen gestorben. Die Vergiftung wurde erst nach dem Tod festgestellt.
Der Staatsanwalt sah bei der Frau eine «gefühllose und unbarmherzige Gesinnung». Sie habe die mit der Thallium-Vergiftung verbundenen Schmerzen und Qualen des Mannes hingenommen, weil sie ihn für sein Fehlverhalten habe bestrafen wollen. Thallium-Sulfat war lange Zeit als Rattengift zugelassen.
Nebenklägerin sagt zugunsten der Angeklagten aus
Als Nebenklägerin ist die Tochter des Opfers an dem Verfahren beteiligt. Sie sagte in ihrer Zeugenaussage, dass die Angeklagte die Tat nicht begangen haben könne. Die Vergiftung müsse anderweitig zustande gekommen sein. Nachdem der Vergiftungsverdacht aufgekommen war, habe ihr die Angeklagte gesagt: «Ich war das nicht» und sie habe geantwortet: «Ich weiß.»
Die Nebenklägerin schilderte die komplizierten Familienverhältnisse. Demnach hatte die Angeklagte die Rolle einer Pflegemutter für die beiden heute 11 und 13 Jahre alten Söhne der Schwester der Nebenklägerin übernommen und sei als deren Vormund eingesetzt worden. Die Schwester habe die Kinder wegen Alkoholproblemen nicht selbst betreuen können.
Ihr Vater sei mit der Angeklagten in einer Beziehung gewesen - der Kinder wegen und nicht aus Liebe, sagte die Nebenklägerin. Ihr Vater habe immer wieder Affären gehabt, auch mit der 23-Jährigen.
Die Nebenklägerin sagte, sie sei erst einen Tag vor dem Tod ihres Vaters aus Italien angereist, wo sie damals studiert habe. Nach der Einäscherung des Vaters sei der Hinweis gekommen, dass es einen Verdacht auf Vergiftung gibt.
48 Zeugen und fünf Sachverständige
Für das Verfahren sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Es sollen 48 Zeugen und fünf Sachverständige gehört werden. Das Urteil könnte Anfang Mai fallen.








