Na, erwischt! Du bist wohl ein bisschen zu neugierig, was?
Justiz
VGH verhandelt am 10. Mai über Radl-Volksbegehren


München
– Der bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10. Mai über die Frage, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Radl-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Von der Entscheidung hänge unter anderem ab, ob sich Bürgerinnen und Bürger nach einer Zulassung durch das Innenministerium im nächsten Schritt bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können, teilte das Gericht mit.
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