In zwei bayrischen Gemeinden hat ein geplanter Wahlkampfauftritt von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke für Streit gesorgt und die Gerichte beschäftigt. Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth wollte die Rede verhindern und machte von einer relativ neuen Gesetzesvorschrift in der bayerischen Gemeindeordnung Gebrauch – und hatte damit juristisch zunächst Erfolg: Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die AfD ihre Veranstaltung in der kommunalen Mehrzweckhalle nur ohne Höcke durchführen darf.
Daraufhin wandte sich die Rechtspartei an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München – und der entschied am Freitagabend, dass dieses Verbot unzulässig ist.
Juristische Uneinigkeit
Andersrum lief ein Fall am Verwaltungsgericht Augsburg zu einem Höcke-Auftritt am Sonntag in Lindenberg (Landkreis Lindau). Dort durfte der vorerst wie geplant in der Stadthalle auftreten. Das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Redeverbot der Stadt Lindenberg für Höcke nicht ausreichend begründet war. Auch dieser Streit landete vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – hier, weil die Stadt Beschwerde einlegte.
Auch in diesem Fall entschied das Gericht in München noch am Freitagabend. Und zwar ebenso für eine Rechtmäßigkeit des Auftritts Höckes. In der Pressemitteilung heißt es letztinstanzlich, dass „die von den Gemeinden angeführte Begründung ein Redeverbot für Björn Höcke nicht rechtfertigen könne“.
Reaktionen im Landtag
Auch im Landtag hat die bayerische AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner einen Auftritt Höckes für Samstag angekündigt. Das Parlament in München sah dagegen keinerlei Handhabe.








