Vermieter sollten nach Ansicht des WWF künftige Extrakosten durch fossile Heizbrennstoffe gänzlich übernehmen müssen. Das verlangt die Umweltschutzorganisation in einem Forderungspapier, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Während Eigentümer, die ihr Gebäude selbst nutzen, sich vor steigenden Kosten durch die Wahl einer klimafreundlichen und im Verbrauch günstigen Heizung schützen könnten, drohten Mietenden enorme Kosten, warnte Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland. «Fehlentscheidungen für fossile Heizungen müssen auch von denen verantwortet werden, die sie treffen.»
Hintergrund ist die von der schwarz-roten Koalition betriebene Reform des Heizungsgesetzes, die wieder mehr Möglichkeiten zum Einsatz fossiler Brennstoffe schaffen soll - unklar ist bislang aber, wie Mieter dabei vor Belastungen etwa durch den steigenden CO2-Preis geschützt werden sollen.
Was Vermieter tragen sollen
Sowohl für neue Heizungen als auch für Bestandsanlagen fordert der WWF: Die Kosten durch den nationalen oder den europäischen CO2-Preis sollen gänzlich von Vermietern und Gebäudeeigentümern übernommen werden. Dies solle auch für Zusatzkosten gelten, die aus Beimischungs- und Beschaffungspflichten für Biobrennstoffe entstünden, die die schwarz-roten Reformpläne vorsehen. Auch die Kosten wegen der zu erwartenden steigenden Netzentgelte in der Gasversorgung sollten aus Sicht des WWF Vermieter beziehungsweise Eigentümer übernehmen.
Nach den Reformplänen von Union und SPD sollen Immobilienbesitzer weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht entfällt, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.
Eine Blaupause für seine Forderungen könnten laut WWF die Vorschläge von Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband sein. Die Verbände hatten einen relativen Heizkostendeckel vorgeschlagen. Die Maximalhöhe entspräche dabei dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption, den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Mehrkosten müssten Vermieter tragen.








