Vor Gericht
Ferienwohnungen: Wieder Ärger um Bamberger Satzung
Die Zweckentfremdungssatzung soll verhindern, dass trotz fehlenden Wohnraums in Bamberg immer mehr Ferienwohnungen entstehen.
Kira Hofmann/dpa
F-Signet von Udo Güldner Fränkischer Tag
Bamberg – Mehr Wohnraum für Bürger, nicht für Touristen: Das ist das Ziel der Stadt. Doch die rechtliche Grundlage steht wohl weiter auf wackeligen Beinen.

Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bamberg scheint eine juristisch unendliche Geschichte zu werden. Nun droht erneut Ärger. Der Bamberger Rechtsanwalt Thomas Müller hat eine Normenkontroll-Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Sie könnte das Regelwerk zum wiederholten Mal außer Kraft setzen. Dagegen scheint das verlorene Verfahren vor der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth nur ein unbedeutendes Scharmützel.

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