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Notwehr oder Gewalttat?
Nach Schlägen: Frau wehrt sich gegen Ex-Partner mit Messer
Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia aus Bamberg und der Angeklagte
Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia aus Bamberg und der Angeklagte // Foto: Udo Güldner
Bamberg – Er schlägt sie fast jeden Tag. Sie nimmt es jahrelang hin. Irgendwann aber hat sie genug. Sie greift zum Messer und wehrt sich. Das ganze Drama erlebte man nun am Amtsgericht Bamberg.

Der 38-jährige Mann kommt eigentlich nur vorbei, um seinen Laptop abzuholen. Den hat er nach der Trennung in ihrer Wohnung vergessen. Schließlich braucht er ihn noch für seine dubiosen Geschäfte. Internet-Betrügereien, die ihm noch einigen Ärger einbringen werden. Doch die Atmosphäre an jenem Abend in Bamberg ist vergiftet. Das liegt daran, dass er seine vier Jahre ältere Ex-Lebensgefährtin im Laufe der Beziehung immer wieder geschlagen hat. Mit der flachen oder der geballten Hand – meist ins Gesicht. Oder er hat sie getreten.

Angeklagter wegen häuslicher Gewalt vorm Amtsgericht Bamberg

Schlimmer für die Ex-Freundin aber ist, dass er sich einer neuen Frau zugewandt hat. Noch dazu einer, die inzwischen ein Kind von ihm erwartet. Wie man am Amtsgericht Bamberg erfährt, ist gerade das die größte Demütigung. Denn die Ex-Freundin kann aufgrund einer Gebärmutter-Entfernung selbst keinen Nachwuchs mehr bekommen.

Nur wenige Sätze dauert es, dann beginnt in der Küche eine gegenseitige Schreierei. Es fallen die üblichen üblen Beleidigungen wie „Fotze“ und „Hure“.

Dann eskaliert die Lage vollends. Er droht ihr, dass er sie „auch ohne Schwanz ficken werde“ und kündigt an, sie zu ihrer drei Jahre zuvor verstorbenen Mutter zu schicken. Aus der Wut heraus ohrfeigt sie ihn. Das bringt sie in ernste Gefahr. Was folgt, ist eine Orgie der Gewalt.

Mit Prellungen und Würgemalen im Klinikum Bamberg

Die ärztliche Untersuchung in der Notaufnahme des Klinikums Bamberg wird kurze Zeit später Hinweise darauf ergeben, dass er sie geschlagen und getreten, gewürgt, ihr einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst und sie mit aller Kraft in die Hand und den Unterarm gebissen hat. Es gibt Würgemale, Prellmarken, Schwellungen, Hautrötungen und Zahnabdrücke.

Glücklicherweise bleiben keine Spätfolgen zurück – wenn man einmal von den psychischen Traumata absieht, heißt es am Amtsgericht Bamberg.

Dann aber geschieht etwas, womit er nicht gerechnet hat. Sie wehrt sich. Die Rede ist von einem Filetiermesser aus einer Küchenschublade, mit dem sie ihn in die Flucht schlägt.

Der Schreck sitzt so tief, dass der Mann geradewegs zur Polizei läuft. Obwohl er als mehrfach vorbestrafter Krimineller mit einiger Hafterfahrung sonst einen großen Bogen um die Ermittler macht. Er zeigt sie wegen der Messerattacke an. 

Keine Verurteilung wegen Körperverletzung am Amtsgericht Bamberg

Am Ende aber findet er sich auf der Anklagebank wieder. Immerhin hat die Ex-Freundin zahlreiche, äußerst schmerzhafte Verletzungen und er keinen einzigen Kratzer.

Zu einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung kommt es nicht. Weil sich die Ex-Lebensgefährtin aufgrund einer Befragung durch Strafverteidiger Maximilian Glabasnia aus Bamberg im Zeugenstand in mehrere Widersprüche verwickelt und schließlich schweigt, um sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen.

Als es darum geht, was die Ex-Freundin ihrer 18-jährigen Tochter erzählt hat, verweigert auch sie die Aussage – zum Schutz ihrer Mutter.

Am Amtsgericht Bamberg hat es den Anschein, der brutale Gewaltausbruch des Mannes könne durch eine Notwehrsituation gegen einen Messerangriff gerechtfertigt sein. Zumindest gibt es keine unbeteiligten Augenzeugen, die seine Darstellung widerlegen könnten.

Hinzu kommt, dass die Ex-Freundin ihm und seiner neuen Lebensgefährtin nach dem Vorfall über WhatsApp Chatnachrichten schreibt und eine Sprachnachricht sendet. Darin erklärt sie dem Frauenschläger, sie werde ihm das Leben zur Hölle machen und dafür sorgen, dass er wieder in den Knast komme. Und seiner neuen Flamme droht sie unmissverständlich: „Ich werde Dir das Kind aus dem Bauch rammen“, heißt es vor Gericht.

Hintergrund ist, dass er seine Ex-Freundin immer wieder belügt. Erst als es darum geht, die Affäre zu leugnen. Dann als er ihr vormacht, er werde seine neue Flamme wieder verlassen – trotz deren Schwangerschaft. Und dass dessen neue Lebensgefährtin der Ex-Freundin den äußerst verletzenden Satz hinwirft, sie selbst könne dem Mann ein Kind schenken – im Gegensatz zu ihr.

Angeklagter muss sich wegen weiterer Vergehen vorm Amtsgericht Bamberg verantworten

Im Prozess vor Strafrichter Johannes Obenauf geht es aber nicht nur um häusliche Gewalt. Es stehen auch noch Vorwürfe im Raum, die auf mehrfachen Betrug, Computerbetrug und Fälschung beweiserheblicher Daten lauten. Davon wird demnächst zu berichten sein, wenn die Verhandlung am Amtsgericht Bamberg fortgesetzt wird.

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