Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung sollte mehr Sicherheit für den Radverkehr bringen. Das zuvor noch zulässige kurze Halten zum Liefern und Laden auf Schutzstreifen für Radfahrende ist nun aber nicht mehr erlaubt. Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs häufen sich Beschwerden der entlang von Schutz- und Radfahrstreifen ansässigen Unternehmen. Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe beginnt bei 55 Euro und wurde auf ...
Ladezonen sollen Konflikte entschärfen

Bamberg – Wenn Handwerker auf Fahrradstreifen halten, wird das inzwischen sehr teuer. In Bamberg sollen nun Ladezonen das Problem entschärfen.