Der Gerichtssaal am Amtsgericht Forchheim wirkt vor Beginn der Verhandlung ungewöhnlich entspannt. Unter einer Robe schauen Birkenstocks hervor, ein anderer Verfahrensbeteiligter hat eine Fahrradgepäcktasche dabei. Die Staatsanwälte richten gemeinsam mit der Gerichtsschreiberin die Technik ein. Als der Verteidiger mit seinem Mandanten den Saal betritt, verändert sich die Stimmung. Der Angeklagte, ein gut gekleideter und frisierter 28-Jähriger aus Österreich, berät sich angespannt mit seinem Anwalt.
Der Mann arbeitet als Kellner und lebt zum Zeitpunkt der angeklagten Taten im Landkreis Forchheim. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Täuschung, Vorteilsnahme, Betrug in zwei Fällen und Urkundenfälschung vor. Nach Anklage soll seine damalige Freundin ihm 66.000 Euro geliehen haben. Davon stammen laut Staatsanwaltschaft 40.000 Euro aus einem Kredit mit hohem Zinssatz, den die Frau eigens dafür aufgenommen haben soll.
Amtsgericht Forchheim: Jeep bestellt und nicht bezahlt
Außerdem soll der Angeklagte im Namen seiner damaligen Freundin einen Jeep im Wert von 68.000 Euro bestellt und dabei ihre Unterschrift gefälscht haben. Zur Finanzierung des Fahrzeugs soll er ebenfalls in ihrem Namen ein Darlehen über 82.000 Euro aufgenommen haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe er weder die Raten für die Schulden bei seiner Freundin noch die Raten für das Fahrzeug bezahlen können.
Stattdessen soll er den Jeep über Kleinanzeigen verkauft haben. Dem Käufer habe er dabei nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht die Finanzierung des Jeeps vorgelegt, sondern einen älteren Darlehensvertrag für einen Jaguar. Den Jeep selbst habe er anschließend nicht übergeben, sondern ein weiteres Mal verkauft, um andere Schulden zu begleichen. Für diesen Vorwurf des Betrugs liegt bereits eine frühere Verurteilung mit Bewährungsstrafe vor.
Gericht Forchheim: Psychische Belastung durch Schulden
Die damalige Freundin wartet zunächst wie die übrigen Zeugen außerhalb des Saals. Die Richterin und die Staatsanwälte sprechen von einer psychischen Belastung durch die Schulden, die weiterhin auf ihr lasten. Nachdem der Angeklagte die Vorwürfe einräumt und eine Polizeibeamtin aussagt, wird eine Aussage der Frau nicht mehr erforderlich. Sie nimmt anschließend leicht zitternd im Zuschauerraum Platz.
Im Verlauf der Verhandlung wird deutlich, dass der von der Bank gepfändete Jeep die offene Schuldsumme um 40.000 Euro reduziert hat.
Jedoch bestehen weitere Forderungen. Der Angeklagte erklärt mehrfach, dass er seine Schuld einsehe und die offenen Beträge begleichen wolle. Wie hoch seine gesamten Schulden sind, könne er jedoch selbst nicht genau sagen. Auch zu den Möglichkeiten einer Rückzahlung bleiben Fragen offen. Während einer Beratungspause bezeichnet ein Staatsanwalt die vorgestellten Pläne als „Luftschloss“.
Die Verhandlung zieht sich hin, weil geklärt werden muss, welche Schulden bei welchen Gläubigern bestehen, wo sich das Fahrzeug befindet und welche Vorstrafen vorliegen. Zu den Vorstrafen zählen nach Angaben aus der Verhandlung mehrere Bewährungsstrafen, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein und wegen Betrugs im Kontext des Jeepverkaufes.
So urteilt das Amtsgericht Forchheim
Die Staatsanwaltschaft sieht die Vorwürfe als erwiesen an. Sie geht in diesem Verfahren von einem Schaden in Höhe von insgesamt 108.000 Euro aus und fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Verteidiger spricht sich dagegen für eine weitere Bewährungsstrafe aus. Diese solle fünf Jahre dauern und an die Rückzahlung der Schulden gekoppelt werden.
Der Anwalt argumentiert, sein Mandant habe derzeit eine feste Arbeit und könne Schulden nur dann zurückzahlen, wenn er Geld verdiene. Dies liege auch im Interesse der früheren Freundin, da sie auf diese Weise eher Geld zurückerhalten könne.
Nach längerer Beratung mit den Schöffen verkündet die Richterin das Urteil: Der 28-Jährige wird zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Hinzu kommen 6.000 Euro Geldstrafe. Die Kosten aus früheren Bewährungsstrafen bleiben ebenfalls bestehen. Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.
Die frühere Freundin zeigt sich nach dem Verfahren zwiegespalten. Einerseits sei sie froh, dass ihr ehemaliger Partner zur Rechenschaft gezogen werde. Andererseits hätte sie sich gewünscht, dass ihre Schuldenlast stärker verringert werde. Der Verurteilte verlässt das Gerichtsgebäude dagegen schnell. Nach Beobachtung im Saal verabschiedet er sich nicht einmal von seinem Anwalt.













