Die Wohnung zu verlassen, während der Herd noch läuft – das ist für viele Menschen vermutlich ein Alptraum. Einem 57-jährigen Forchheimer ist das im vergangenen Herbst tatsächlich passiert. Seine Wohnung geriet in Brand und es entstand ein Schaden, den die Polizei auf rund 100.000 Euro schätzte. Nun stand der Unglücksrabe wegen fahrlässiger Brandstiftung vor Gericht.
Anruf von Polizei bei der Arbeit
„An dem Tag hatte ich verschlafen“, berichtete der Mann. Er habe sich schnell fertig gemacht, eine Zigarette geraucht und sei gegen kurz nach 6 Uhr aus der Wohnung gegangen, um zur Arbeit zu fahren. Dort angekommen, habe er gegen 7:45 Uhr einen Anruf der Polizei erhalten, dass seine Wohnung in Flammen stehe.
„Ich bin sofort zurückgefahren. Als ich ankam, war der Brand aber schon weitgehend gelöscht“, erklärte der Mann. Folglich habe er versucht, zu der Aufklärung der Brandursache beizutragen. „Ich hatte mir kurz vor dem Brand einen neuen Heizlüfter zugelegt“, erinnerte er sich. Folglich habe er an eine Fehlfunktion dieses Geräts geglaubt.
Herd entpuppt sich als Brandursache
Doch der Heizlüfter war unschuldig: „Als wir die Wohnung betraten, gingen wir auch ins Bad“, berichtete einer der ermittelnden Polizisten. Dort habe das Gerät unbeschädigt gestanden. Stattdessen habe es zwei Brandherde in der Wohnung gegeben. Einen im Flur und einen weiteren in der Küche im Bereich des Herds. Dieser befand sich beim Eintreffen der Feuerwehr auf zweiter Stufe eingeschaltet.
Folglich hätten sowohl die Feuerwehr als auch der Brandermittler den Herd als die Brandursache ausgemacht. „Zu dem zweiten Brand im Flur kam es offenbar infolge der enormen Hitze“, meinte der Beamte in der Verhandlung. Infolge dieser Hitze hätten sich Kleidungsstücke an einer Garderobe selbst entzündet. Am Boden habe man noch Knöpfe liegen sehen.
Herdplatte eigentlich unbenutzt
„Vor zwei Jahren ist meine Frau aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen“, erklärte der Angeklagte. Seither habe er die Herdplatte nicht mehr genutzt. Er könne gar nicht kochen, habe für das Gerät also überhaupt keine Verwendung. Wie es also dazu gekommen sei, dass die Herdplatte angeschaltet worden sei, könne er sich nicht erklären. Tatsächlich habe er immer Sorge gehabt, dass es zu so einem Vorfall kommen könnte.
Nach Vernehmung der Zeugen bat der Verteidiger das Gericht, ob gegebenenfalls nicht eine Einstellung des Verfahrens möglich sei. Seinem Mandanten tue der Vorfall sichtlich leid und er habe infolge des Brandes einen Eigenschaden von rund 20.000 Euro erlitten. „Leider habe ich keine Versicherung, die für so einen Fall greift“, erklärte der Angeklagte. Hinzu kommen möglicherweise noch zivilrechtliche Forderungen durch den Vermieter für die Instandsetzung der Wohnung.
Verfahren eingestellt
Gegen eine Geldauflage stimmten das Gericht und die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zu. In Raten von je 500 Euro muss der gelernte Industriemechaniker nun insgesamt 3000 Euro an die AWO Forchheim überweisen. Dafür gilt er nach Abschluss der Zahlungen nicht als vorbestraft.
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