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Mutter in Arztpraxis bestohlen
Beim Kinderarzt: Plötzlich war der Geldbeutel verschwunden
Diebstahl beim Kinderarzt vor dem Amtsgericht Forchheim
Diebstahl beim Kinderarzt vor dem Amtsgericht Forchheim // Robert Poorten / AdobeStock
Forchheim – Beim Kinderarzt geht es oft chaotisch zu. Man muss die Versichertenkarte herauskramen, das kranke Kind schreit - das hat eine Diebin in Forchheim ausgenutzt. Wenig später wird sie aber doch erwischt.

Immer wieder hat eine Angeklagte am Donnerstagvormittag neue Erklärungen geliefert, wie ein vermisster Geldbeutel in ihren Besitz gelangt war. Dass sie ihn gestohlen, hatte, wollte die Frau bis zuletzt nicht einsehen. Angesichts der sich permanent ändernden Geschichten platzte auch der vorsitzenden Richterin der Kragen.

Nur ein kurzer Augenblick

Abhanden gekommen war der schwarze Geldbeutel mit dem Schriftzug „Betty Barclay" Anfang des Jahres in einer Kinderarztpraxis. Dort hatte eine andere junge Mutter ihren Geldbeutel mit 350 Euro Bargeld und zahlreichen Geldkarten sowie Ausweisdokumenten kurz an der Rezeption abgelegt. „Im Prinzip war da mein ganzes Leben drinnen", berichtete sie. Weil ihr krankes Kleinkind geschrien habe, sei sie kurz abgelenkt gewesen. In der Zeit sei der Geldbeutel verschwunden.

„Ich dachte zunächst, ich hätte ihn bereits in meine Tasche gesteckt“, erklärte die Geschädigte. Doch als die Arzthelferin die Krankenkassenkarte ihres Kindes vom Einlesen zurückgebracht habe, sei ihr der Verlust aufgefallen. Sofort habe das Praxispersonal angefangen zu suchen. Neben der Geschädigten habe auch die Angeklagte sich zu diesem Zeitpunkt im Wartezimmer befunden. Auf Nachfrage habe sie behauptet, dass angeblich eine blonde Frau an dem Opfer vorbeigelaufen sei und etwas mitgenommen habe.

Richterin verärgert

„Ich war wegen der U-Kontrolle mit meinem Kind beim Arzt“, erklärte die Angeklagte. Sie habe den Geldbeutel nicht geklaut. „Ich habe die Helferin sogar in meine Handtasche schauen lassen“, berichtete sie. Tage später habe ihr Mann ihr einen solchen Geldbeutel geschenkt. Vermutlich habe er ihn beim Pfandflaschensammeln in der Forchheimer Innenstadt gefunden, denn seit einiger Zeit reiche das Geld vom Amt hinten und vorne nicht. Diese Aussage machte die vorsitzende Richterin hellhörig. „Wollen Sie mich veräppeln und mir noch eine Version auftischen", fragte sie die Angeklagte. Vom Pfandflaschensammeln hatten weder die Angeklagte noch ihr Mann bei einer Vernehmung etwas gesagt.

„Nachdem der Geldbeutel in der Praxis nicht gefunden werden konnte, wurden wir informiert“, erklärte einer der ermittelnden Beamten. Zunächst habe man eine Liste aller zur Tatzeit anwesenden Personen erstellt. Eine blonde Frau sei nicht dabei gewesen. Dafür hätten die Beamten eine alte Bekannte wiedererkannt: die Angeklagte.

Bargeld und EC-Karte bleiben weg

Zehn Tage später seien die Beamten zur Wohnung der Frau gefahren, um sie zu vernehmen. Dort habe sie die Tat umgehend abgestritten. „Keine zwei Meter entfernt von ihr lag jedoch der Geldbeutel“, erinnerte sich der Beamte. Auf dem Fenstersims in der Küche. Unweit entfernt davon hätten etwas über ein Dutzend Geldkarten und Ausweisdokumente unterschiedlicher Personen gelegen. Unter anderem auch die Kreditkarte der Geschädigten. Von der EC-Karte sowie den 350 Euro Bargeld fehle bis heute jedoch jede Spur.

Angesprochen auf die Geldbörse habe die Angeklagte erklärt, dass er ein Geschenk ihres Mannes gewesen sei. Dieser habe sich zunächst jedoch nicht erinnern können. Nach einiger Zeit habe er dann jedoch erklärt, dass die ominöse Blondine, den Geldbeutel in ihrem Kinderwagen versteckt habe. Er selbst habe ihn erst am Morgen vor dem Besuch der Beamten entdeckt.

Staatsanwältin fordert Freiheitsstrafe

„Die Einlassungen der Angeklagten sind unglaubwürdig“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Auch sei es schwer, in dieser Verhandlung etwa zu finden, was für die zweifach vorbestrafte Frau spreche – bestenfalls, dass es ihre erste Verurteilung wegen Diebstahls sei. Bislang sei sie nur wegen Körperverletzung und Betrug aufgefallen.

In Anbetracht dieser Tatsache fordere man eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die zur Bewährung auszusetzen sei. Zudem solle die Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zahlen, um die Verurteilung unmittelbar spürbar für sie zu machen. Dieser Argumentation folgte das Gericht weitgehend und sprach dementsprechend auch sein Urteil.

Gericht sieht Schuld erwiesen

So erhielt die Angeklagte eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten, hierzu aber auch zahlreiche Auflagen. Unter anderem muss sie sich in die Obhut eines Bewährungshelfers begeben. Als Entschädigung muss sie zudem je 350 Euro in monatlichen Mindestraten von 50 Euro an die Geschädigte sowie die Staatskasse überweisen und die Kosten des Verfahrens tragen. „Niemand in diesem Raum glaubt auch nur annähernd ihre Geschichten“, betonte die Richterin. Verstoße die Angeklagte in den kommenden drei Jahren auch nur gegen eine ihrer Bewährungsauflagen, werde die Bewährung widerrufen und die Angeklagte wandere ins Gefängnis.

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