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Verstörende Sammlung
Gericht verurteilt Vater für mehr als 18.000 Kinderpornos
Kinderpornoprozess am Amtsgericht Forchheim
Kinderpornoprozess am Amtsgericht Forchheim // Andreas Wolfger
Forchheim – Zehn Jahre hat ein Mann aus dem Landkreis „widerwärtige" Bilder und Videos von kleinen Kindern gesammelt. Nun ist er in Forchheim für diese Taten vom Schöffengericht verurteilt worden.

Eigentlich habe die Familie gerade zu Abendessen wollen. Dann hätten jedoch die Beamten der Polizei geklingelt, seine Frau und seinen Sohn gebeten, aus der Wohnung in die Kälte zu treten und sich dann an die Durchsuchung der Räumlichkeiten gemacht. So beschrieb der Angeklagte am Montagnachmittag das Ereignis im Oktober, welcher ihn nun vor das Forchheimer Jugendschutzgericht führte. Die verstörenden Taten, für die er sich dort verantworten musste, sind für viele Eltern vermutlich der Stoff, aus dem Alpträume gemacht sind. Angeklagt hatte ihn die Staatsanwaltschaft sowohl wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials sowie des sexuellen Missbrauchs seines eigenen zweijährigen Sohnes.

Ehefrau bricht in Tränen aus

Im Zuschauerraum des Gerichtssaals befand sich auch die schwangere Frau des Angeklagten. Als zweites Kind erwartet das Paar ein Mädchen. Bereits kurz nach Verlesung der Anklageschrift brach die werdende Mutter in Tränen aus. Wie sie auf Nachfrage erklärte, habe der Angeklagte ihr im Vorwege des Verfahrens nur in ganz kleinen Teilen erklärt, warum er vor Gericht stehe.

Insgesamt über 10 Jahre hatte der 39-jährige Koch aus dem Landkreis Forchheim, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, mindestens 18.435 kinderpornografische Dateien gesammelt. Darunter unzählige sogenannte Posing-Bilder, auf denen kleine Mädchen in anzüglicher Kleidung und Posen zu sehen sind, sowie 121 Videos, in denen zum Teil sogar Kleinkinder und Babys schwer sexuell misshandelt werden.

Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt

Daneben legte das Gericht dem Mann einen Vorfall aus dem Januar des vergangenen Jahres zur Last. Bei diesem habe der Mann sich im Beisein seines damals zweijährigen Sohnes oral von seiner Frau befriedigen lassen. Weil er die Situation so kurios fand, erklärte der Angeklagte, habe er, statt den Akt zu beenden, Fotos seines Sohnes in der Situation gemacht. Das entspreche, so die Staatsanwältin, dem sexuellen Missbrauch des Kindes ohne Körperkontakt. „Im Nachhinein bin ich mir bewusst, wie schlimm mein Handeln war und dass ich die Bilder vermutlich am besten gleich wieder gelöscht hätte“, erklärte der Vater hierzu.

Heruntergeladen hatte der Angeklagte die Daten vornehmlich während seiner Arbeitszeit. „Dann, wenn nichts los war. Besonders schlimm war es in der Corona-Zeit“, berichtete der Koch. Eingeloggt habe er sich hierfür meistens in das WLAN-Netz seines Arbeitgebers. „Ab und an hat mein Handy sich offenbar aber auch in das offene WLAN des Nachbarbetriebs eingeloggt“, erklärte er. So sei auch dieser zwischenzeitlich ins Visier der polizeilichen Ermittlungen geraten.

Ordner für "Ungesundes"

„Ich habe die Daten immer paketweise heruntergeladen“, erläuterte der Mann. Über den Umfang der „Flut an Schmuddeldateien“, wie es der vorsitzende Richter nannte, sei er sich nicht bewusst gewesen. Auch habe er die Bilder nicht genutzt, um sich sexuell zu stimulieren, sondern habe aus einer krankhaften Sammelleidenschaft gehandelt. Gesichtet habe er die Datenpakete primär auf seinem Heimweg und die Daten dabei in einer Ordnerstruktur gesichert.

Unter anderem habe es einen Ordner „Ungesundes“ gegeben. „In den Paketen war stets unterschiedliches Material. Auch solches, das mir nicht so gefallen hat“, erinnerte sich der Angeklagte. Sein Ding seien eher die Posing-Bilder gewesen. Warum er die anderen Daten nicht einfach gelöscht habe, sei für ihn selbst im Nachgang unverständlich.

Angeklagter sucht sich Hilfe

Schon während seiner Sammelsucht sei ihm irgendwie bewusst gewesen, dass er ein Problem habe. Nach der Hausdurchsuchung habe er sich jedoch ein Herz gefasst und beschlossen, professionelle Hilfe bei einer psychologischen Beratungsstelle aufzunehmen. Dort werde er ein bis zweimal die Woche vorstellig und arbeite sein Handeln auf.

„Seither hatte ich nicht mehr das Bedürfnis nach solchen Bildern“, berichtete er. Geheilt sei er von seinen pädophilen Neigungen davon jedoch nicht. Das sei ihm bewusst. Er sei jedoch auf einem guten Weg, den er auch weiterverfolgen wolle. Dazu motivierten ihn auch seine Kinder, denen er keinen weiteren Schaden zufügen wolle.

Staatsanwältin will Haftstrafe

„Der Angeklagte ist vollumfänglich geständig“, erklärte die Staatsanwältin nach Abschluss der Beweisaufnahme. Das müsse ihm bei der Urteilsfindung hoch angerechnet werden. Belastend sei aber der enorme Umfang seiner Sammlung. Folglich fordere sie eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten – ohne Bewährung.

„Ich beantrage eine Strafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird“, erklärte der Verteidiger. Grund hierfür seien die selbstständigen Bemühungen des Mannes nach einem Therapieplatz. Dies sei in einem derartigen Fall ebenfalls eine Seltenheit. Außerdem gehe aus der Akte der Polizei hervor, dass der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt selbst Bilder mit anderen Pädophilen geteilt habe.

Gericht gibt Chance

Nach einer fast einstündigen Beratung kam das Gericht schließlich zu seinem Urteil. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, erklärte der vorsitzende Richter. Letztendlich seien er und seine beiden Schöffen aber zu dem Schluss gekommen, dass eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung auszusetzen sei, für den Angeklagten richtig sei.

Als Bewährungsauflage müsse sich der Verurteilte für die drei Jahre seiner Bewährungszeit unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers begeben. Dieser solle unter anderem sicherstellen, dass der Angeklagte nach seinem Schuldspruch bei einer fachpsychologischen Ambulanz eine Therapie absolviere. Breche er vorher ab, müsse er darauf vorbereiten, dass er die Haftstrafe antrete. Als Denkzettel solle er zudem je 3000 Euro an das Bamberger Frauenhaus und die Jugendhilfeeinrichtung, in der, nach Bekanntwerden der Bilder, zwischenzeitlich seinen Sohn untergebracht worden sei, zahlen.

Strafe am unteren Ende der Skala

„Uns ist wichtig, dass hier zwei Einrichtungen mit Verfahrensbezug Unterstützung erfahren“, erklärte der Richter. Die Strafe sei infolge der Kooperation am untersten Ende der Skala angelehnt. Jedoch habe das Gericht mit seiner Entscheidung auch die Familie des Angeklagten im Blick. Aus diesem Grund erhalte er noch eine Chance, die fest an seine Bereitschaft sich zu bessern geknüpft sei.

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