Opfer von sexueller Gewalt leiden oftmals noch Jahre später unter dem, was ihnen die Täter angetan haben. Aus diesem Grund gelten gerade der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie in der Gesellschaft als besonders schlimme Vergehen. Heuer wurden am Amtsgericht Forchheim bereits sieben Verfahren wegen derartigen Vorwürfen verhandelt. Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren – die Öffentlichkeit bekommt von diesen Verfahren jedoch meist gar nichts mit.
„Derartige Verfahren, vor allem aber auch solche wegen sexuellem Missbrauch, gehen auch an mir als Richter nicht spurlos vorbei“, erklärt Amtsrichter Peter Neller, der in Forchheim die meisten dieser Verfahren verhandelt. Sie beanspruchten einen natürlich emotional deutlich stärker, als wenn es um andere Straftaten, wie beispielsweise Verkehrs- oder Vermögensdelikte, gehe.
Gericht bestätigt Anstieg
Dass diese Belastung derzeit steigt, bestätigt er: „Die Zahl der Verfahren mit Bezug zu kinderpornografischen Inhalten ist am Amtsgericht Forchheim deutlich höher als in den Vorjahren.“ Gab es im ersten Halbjahr 2023 bereits sieben derartige Verfahren, waren es 2022 lediglich zwei, 2021 gab es nur ein einziges Verfahren, 2020 hingegen wieder zwei. Damit gab es in der ersten Jahreshälfte 2023 bereits mehr Kinderporno-Prozesse als es in den drei Vorjahren. 2019 wurden insgesamt fünf Verfahren und 2018 drei verhandelt.
Bekannt werden diese Fälle in der Öffentlichkeit nur selten. Grund hierfür ist, dass sie oftmals nicht öffentlich verhandelt werden. „Wenn es sich bei den Missbrauchsopfern um Minderjährige handelt und diese mitunter auch selbst vor Gericht aussagen müssen, werden die Verfahren als Jugendschutzsache unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt“, erklärt Neller. Sei der Täter selbst Jugendlicher, werde die Sache ebenfalls als Jugendstrafsache nicht öffentlich verhandelt. Dies gelte für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornos ebenso wie für Missbrauchsdelikte.
Dunkelziffer früher höher
Trotz der zunehmenden Zahl an Fällen sieht der Richter jedoch keinen Grund zur Panik. „Ich glaube nicht, dass Forchheim neuerdings ein Hotspot für Kinderpornografie ist“, betont er. Die Anzahl der Verfahren sei generell gestiegen und darauf zurückzuführen, dass die Aufklärung solcher Taten in den vergangenen Jahren deutlich effizienter geworden sei.
„Früher war die Dunkelziffer wohl einfach höher - gerade zu Beginn des Internetzeitalters, als es leichter wurde, Inhalte zu teilen, die Strafverfolgung aber noch nicht über so gute technische Möglichkeiten verfügte“, erklärt er. Das habe sich beispielsweise durch die Zentralstelle Cybercrime in Bamberg deutlich geändert. „Mitunter liegen Fälle auch bereits einige Jahre zurück, bevor sie zur Anklage kommen“, erläutert er. Man arbeite zum Teil also noch alte Fälle auf.
Zahl der Verfahren steigt bayernweit
Bei der Zentrale für Cybercrime in Bamberg bestätigt man diese Aussagen aus dem Amtsgericht Forchheim. So sei die Zahl von Ermittlungsverfahren wegen des Umgangs mit kinderpornografischen Inhalten in den letzten Jahren stark angestiegen. Gab es 2020 bayernweit noch 1122 Verfahren gegen bekannte Täter, wurden 2021 bereits 3236 erfasst. 2022 stieg die Zahl erneut – auf 5092.
„Dieser Anstieg macht sich – jeweils mit etwas Zeitverzug – in der Folge natürlich auch bei den Gerichten bemerkbar“, erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Regionale Häufungen ließen sich dabei nicht feststellen.
Gründe für Anstieg vielfältig
Die Gründe für den Anstieg seien vielfältig. Zum einen seien die Ermittlungsbehörden tatsächlich viel besser geworden - auch und gerade im Bereich des Darknets, wo es inzwischen viel häufiger gelinge, Täter zu ermitteln und auch vor Gericht zu stellen.
„Zweitens ist es heute leichter, einschlägiges Material herzustellen und auch zu verbreiten“, erläutert der Oberstaatsanwalt. Die Allgegenwärtigkeit von Smartphone, Cloud-Diensten oder überhaupt des Internets ermögliche einen viel zu leichten Zugang zu solchen Bildern und Videos.
Die Verbreitung erfolge dann manchmal aus Gedankenlosigkeit oder aus falsch verstandenem Spaß. „Da werden Bilder oder Videos etwa in Messenger-Gruppen geteilt oder weitergeleitet - nicht selten auch von Kindern und Jugendlichen selbst“, erklärt er.
Internationale Zusammenarbeit
Auch die Verdachtsquellen seien sehr unterschiedlich. Eine große Rolle spielten etwa große Unternehmen der Internetwirtschaft, die auffälliges Material und damit auch auffällige Nutzer an die US-amerikanische Einrichtung NCMEC meldeten. „Von dort finden Fälle mit Bezug nach Bayern auch ihren Weg zu uns“, erzählt Goger.
Daneben ermittele man vor allem im Darknet auch verdeckt, um Täter aus ihrer vermeintlichen Anonymität zu holen. „Und oft finden sich bei der Auswertung von Speichermedien bei einem Beschuldigten Hinweise auf viele weitere“, berichtet der Oberstaatsanwalt. Jeder dieser Spuren gehe man selbstverständlich akribisch nach.
Mitunter stoßen Ermittler aber auch einfach durch Glück auf Täter. „Oftmals kommt es auch durch Zufallsfunde zur Anklage. Etwa, weil das Mobilfunkgerät oder der Computer eines Täters im Zuge anderer Ermittlungen untersucht wird“, ergänzt Neller.
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