Als freier Mann betritt ein 39-Jähriger an diesem Donnerstagmorgen den Sitzungssaal 1 im Amtsgericht Forchheim.
Was ihm vorgeworfen wird, füllt mehrere Aktenordner. Minutenlang dauert die Verlesung der quälend detaillierten Anklageschrift, die ihm unter anderem vorwirft, sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Haft.
Keine zwei Stunden wird es dauern, bis er Gewissheit darüber hat.
Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Forchheim
Doch von vorne.
Die Beweisaufnahme zeichnet von K. das Bild eines arbeitsamen Mannes. Handwerker, zurückhaltender Typ, schwierige Kindheit, einige Eintragungen im Strafregister, welche aber für den aktuellen Prozess fast nicht relevant sind.
Doch die aktuellen Anklagepunkte wiegen schwer: So sei K. vor drei Jahren bei seiner heutigen Frau eingezogen, die drei Töchter mit in die Beziehung gebracht hatte. Im Laufe der Zeit wandte sich der Angeklagte in Textnachrichten immer wieder an die Mädchen. Darin ging es zum Teil um explizit sexuelle Inhalte, immer wieder mit dem Verweis, der Mutter das gemeinsame Geheimnis „bitte nicht“ anzuvertrauen.
Ermittlungen der Polizei: Verbotene Chats fliegen zufällig auf
So geht das eine ganze Weile. Bis die Chats dann zufällig auffallen.
Und zwar, wie ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter erzählt, während die Polizei auf dem Handy eines der Töchter wegen eines parallelen Falles von „Cybergrooming“ ermittelt.
Die Beamten durchsuchen die gemeinsame Wohnung von K. und seiner Lebensgefährtin, beschlagnahmen unzählige Datenträger. Und sie werden fündig. Mehr als 2000 kinderpornografische Dateien stellen sie sicher.
Schnell wird den Ermittlern klar, dass K. kein Unbekannter ist. Vor einigen Jahren hatte er bereits in der Schweiz (wo er von 2010 bis 2020 wohnte) in Untersuchungshaft gesessen. Auch dort lautete der Vorwurf: Kinderpornografie.
Neben Chatnachrichten noch unzählige Kinderpornos
Zu den als sexueller Missbrauch zählenden Chatnachrichten an seine Stieftöchter listet die Anklageschrift somit ebenso zahlreiche Fälle von Beschaffung und der Weitergabe von kinderpornografischem Material auf. Somit summiert sich die Forderung der Staatsanwältin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.
K. lässt über seine Anwältin sein volles Geständnis verlesen; und die Betonung, dass ihm „das alles“ leid tue. Tatsächlich könnten einige Fakten für seinen Sinneswandel sprechen: Er hatte sich kurz nach den Taten von alleine in therapeutische Behandlung begeben, außerdem habe er sich seit den Taten (die im Jahr 2021 stattfanden) wohl nichts mehr zu schulden kommen lassen. Zudem sei es den Ermittlungen zufolge nicht zu einem körperlichen Missbrauch gekommen.
Richterin hakt nach: Noch Kontakt zu den Mädchen?
Was die Richterin noch einmal verwundert nachfragen lässt, ist die Tatsache, dass die Mutter der Mädchen K. erst nach den Bekanntwerden der Vorwürfe geheiratet hatte. K. selbst hat aber keinen Kontakt mehr zu seinen Stieftöchtern, da diese seit Beginn der Ermittlungen auf Anordnung des Jugendamtes nicht mehr zu Hause wohnen.
Was sie darüber denken solle, fragt ihn die Richterin weiter, dass K. direkt nach der Untersuchungshaft in der Schweiz weitermachte. Sich erneut Kinderpornografie verschaffte, sich nicht gleich Hilfe suchte. K.: „Ich kann nicht sagen, warum. Ich weiß es nicht.“
Auf die Idee, dass eine krankhafte Neigung die Ursache für sein Fehlverhalten sein könnte, kommt K. erst 2021. Dann wendet er sich ans Universitätsklinikum Erlangen, findet einen Therapeuten in Nürnberg. Neun Sitzungen habe es gegeben – weitere wurden ihm verwehrt, weil die Plätze rar sind und bereits verurteilte Straftäter eine höhere Priorität genössen.
Trotzdem versucht K. während des Prozesses glaubhaft zu machen, dass er „diese Gedanken“ nicht mehr habe.
Aber reicht das dem Gericht als Beweis dafür aus, dass K. die ihm attestierte „pädophile Nebenströmung“ dauerhaft auszublenden vermag?
Plädoyers: Fluchtgefahr spielt große Rolle
K.s Rechtsanwältin meint Ja und unterbietet die Forderung der Staatsanwaltschaft weit. Maximal zwei Jahre, dazu Bewährung, möchte sie für ihren Mandanten herausschlagen. In den Ring wirft sie vor allem das Geständnis, die freiwillig begonnene Therapie und das fest eingefügte Sozialleben des Angeklagten. Sie sehe für ihn eher eine Behandlung, denn eine Haftstrafe. „Die Therapiewilligkeit ist noch da.“
Das letzte Wort am Ende der Plädoyers hat der Angeklagte, er äußert sich kurz und knapp, nunmehr mit leicht zittriger Stimme, als ahnte er langsam, wie der Tag für ihn enden könnte. „Es tut mir einfach leid, was alles passiert ist.“
Urteil der Richterin und Einreden ins Gewissen
Dann wird die Sitzung 20 Minuten lang unterbrochen, die Richterin zieht sich mit ihrem Team zurück. „Im Namen des Volkes“ ergeht schließlich das Urteil: der 39-jährige K. muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, eine Bewährung ist bei einer derart langen Strafe gar nicht möglich.
Zur Begründung für die Höhe der Haftstrafe führt die vorsitzende Richterin die Vielzahl der Taten an. Zudem redet sie K. noch einmal ins Gewissen, dass er die Kinder, die ihm anvertraut worden sind, zu Opfern machte.
Weil K.weiterhin gute Auslandskontakte pflege und das Gericht durch die lange Haftstrafe von einer akuten Fluchtgefahr ausgeht, verlässt K. das Gericht als unfreier Mann in Handschellen.
Lesen Sie auch:













