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Nur wenige Monate alt
Prozess in Forchheim: Kind missbraucht und dabei fotografiert
Wegen sexuellen Missbrauchs und   Besitzes kinderpornografischer Bilder steht  32-Jähriger vor Gericht.Forchheim & Fränkische Schweiz
Wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes kinderpornografischer Bilder steht 32-Jähriger vor Gericht. // Stephan Großmann
Forchheim – Weil ein heute 32-Jähriger aus dem Landkreis Forchheim seinen Sohn sexuell missbraucht hat und kinderpornografisches Material besaß, stand er am Donnerstag vor dem Amtsgericht Forchheim.

Es fällt schwer, eine Regung im Gesicht des Angeklagten zu erkennen. Sei es vor Beginn der Verhandlung, währenddessen oder danach.

Dabei wiegen die Anschuldigungen schwer. Laut Staatsanwaltschaft soll der heute 32-Jährige seinen leiblichen Sohn sexuell missbraucht haben. Und zwar habe er den damals wohl erst wenige Monate alten Jungen in der Wohnung der Kindsmutter seinen erigierten Penis anfassen lassen. Davon habe der Angeklagte darüber hinaus Foto gemacht.

Foto des Missbrauchs im Fokus der Verhandlung

Genau diese Bilddatei steht im Fokus der fast zweistündigen Beweisaufnahme während der Hauptverhandlung am Donnerstag im Sitzungssaal 1 des Forchheimer Amtsgerichts.

Das Problem: Das Foto existiert nicht mehr, alle Beteiligten haben es mittlerweile gelöscht. Aber in den vergangenen Jahren haben mehrere Menschen diese Datei zu Gesicht bekommen, relativ genau beschrieben und nun vor Gericht dessen Existenz bezeugt; darunter auch die leibliche Mutter des heute achtjährigen Geschädigten, der Pflegevater und heutige Betreuer des Angeklagten sowie dessen frühere und aktuelle Weggefährten.

Amtsgericht Forchheim: Viele Zeugen kommen zu Wort

Übereinstimmend berichten die Zeugen, dass es dieses Bild gegeben habe und sie es gesehen hätten. Demnach stießen die Zeugen jeweils zufällig auf das Foto.

Fast alle bestätigen auch, dass darauf die explizite und dem Angeklagten vorgeworfene Handlung zu sehen war. Einzig der Betreuer und frühere Pflegevater des 32-Jährigen sei sich heute entgegen seiner damaligen Aussage bei der Polizei sicher, dass der Junge auf dem Bild das Geschlechtsteil nicht angefasst hatte.

Richterin: „Niemandem in Sinn gekommen, Polizei zu informieren?“

Stirnrunzelnd hakt die vorsitzende Richterin nach, möchte aber den plötzlichen Erinnerungswandel des Betreuers selbst später bei der Urteilsbegründung nicht bewerten. Auch das Verhalten der Zeugen zur damaligen Zeit kommentiert die Vorsitzende nur knapp, fragt unter anderem nach, ob es denn niemandem in den Sinn gekommen sei, die Polizei zu informieren.

„Immerhin geht es um die Gefährdung eines Kindes.“ Von einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz des damaligen Verhaltens der Zeugen scheint das Gericht indes nicht auszugehen.

Jugendamt Forchheim informierte Kriminalpolizei Bamberg

Die Ermittlungen der Bamberger Kriminalpolizei ins Rollen gebracht hat schließlich eine Mitteilung des Jugendamtes. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden bei dem Angeklagten noch weitere einschlägige Bilddateien gefunden.

Darunter eine, für die er ebenfalls angeklagt wurde. Darauf zu sehen ist ein etwa zehn Jahre alter Junge, der nackt und gefesselt auf einem Bett sitzt. Aus einem Gespräch mit dem Kripo-Beamten ist ein Zitat des Angeklagten überliefert: „Mich interessieren die Nackten nicht so, eher die Windelgeschichten.“

Während des Prozesses äußert sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Dafür wird über seine Biografie einiges bekannt, vor allem über seine kriminelle Vergangenheit.

Gut zwei Stunden dauerte der Prozess vor dem Amtsgericht Forchheim.Forchheim & Fränkische Schweiz
Gut zwei Stunden dauerte der Prozess vor dem Amtsgericht Forchheim. // Stephan Großmann

Angeklagter mit langer krimineller Vergangenheit

So verbüßt er aktuell noch Reste einer Bewährungsstrafe aus einem früheren Verfahren, ist bereits wegen zahlreicher Delikte wie Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein und Betrug aktenkundig. Eventuelle pikante Details aus der Vergangenheit des Angeklagten, wie beispielsweise seine Tätigkeit als Escort (Callboy), wird während der Verhandlung nur angeschnitten.

Umso umfangreicher liest sich dafür die Liste der Diagnosen, die dem 32-Jährigen unter anderem verminderte Intelligenz, eine Alkoholabhängigkeit, Persönlichkeitsstörungen sowie ADHS bescheinigen. Aktuell wohnt er bei seinem Betreuer und bezieht Grundsicherung.

Angeklagter hat noch ein weiteres Kind

Neben dem betroffenen Jungen hat der Angeklagte ein weiteres Kind mit der Kindsmutter, eine Tochter. Der Sohn lebt aktuell in einem Heim, die Tochter bei einer Großmutter. Zu beiden Kindern habe der Angeklagte weiterhin Kontakt. So komme der betroffene Junge am Wochenende zum Großvater, bei dem auch der Angeklagte aktuell wohnt. Laut Aussage der Mutter des Kindes liebe „ihr Sohn seinen Vater über alles“.

Verteidiger fordert Freispruch für seinen Mandanten

Der Strafverteidiger fordert Freispruch oder, sollte es zu einer Verurteilung kommen, diese zumindest auf Bewährung auszusetzen. Seiner Meinung nach könne das Verfahren nicht klären, wie das Bild des gefesselten Jungen in den Besitz des Angeklagten gekommen sei.

Auch den Missbrauch könne man seinem Mandanten nur schwer nachweisen, weil das besprochene Foto nicht mehr existiere und sich Zeugenaussagen zum Teil widersprächen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, resümiert er.

So lautet das Urteil im Missbrauchsprozess vor dem Amtsgericht Forchheim

Die Richterin lässt sich von der Argumentation des Verteidigers nicht überzeugen. Sie verurteilt den Angeklagten (unter Berücksichtigung der bereits verhängten Gesamtstrafe aus einem früheren Urteil) wegen des Missbrauchs und des Anfertigens des Bildes zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis, für den Besitz des anderen kinderpornografischen Bildes noch einmal zu einem Jahr.

Bewährung schließt sie aus. Zur Begründung wendet sie sich direkt an den Verurteilten: „Bei Ihnen ist zu erwarten, dass Sie auch zukünftig Straftaten begehen. Deswegen können wir die Strafe nicht zur Bewährung aussetzen.“

Direkt im Anschluss an die Verhandlung kündigt der Strafverteidiger an, in Berufung gehen zu wollen.

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