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Urteil
Kinderpornoprozess in Forchheim
Auf den Aufnahmen, die gefunden wurden waren teils explizit sexuelle Handlungen mit Kindern zu sehen.Forchheim & Fränkische Schweiz
Auf den Aufnahmen, die gefunden wurden waren teils explizit sexuelle Handlungen mit Kindern zu sehen. // AungMyo/Adobe Stock
Forchheim – Laut Gutachten liegt bei dem Mann eine sexuelle Störung vor. Für sein Handeln erhielt er eine Bewährungsstrafe.

52 Bilddateien sowie vier Videoaufnahmen, die ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Forchheim auf Handys sowie einer externen Computerfestplatte gespeichert hatte, sind dem Mann nun zum Verhängnis geworden. Zu sehen waren dabei nämlich junge Mädchen im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren, an denen mitunter explizite sexuelle Handlungen vorgenommen wurden.

Aus diesem Grund musste sich der Mann nun wegen des Besitzes sowie der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten.

Wie aus der Anklageschrift hervorging, hatte die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Angeklagten zudem ein Kampfmesser sowie eine Schusswaffe gefunden. Und das, obwohl der Mann über keine Erlaubnis zum Führen verfügte – seinen Waffenschein hatte er zuvor bereits beim Landratsamt Forchheim abgeben müssen.

Angeklagter gesteht Taten

Schon zu Beginn der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig. So räumte er etwa ein: „Die Waffe war ursprünglich in einer Umzugskiste.“ Dass er sie nicht mehr besitzen durfte, sei ihm bekannt gewesen. Eigentlich wollte er sie längst zur Polizei Ebermannstadt bringen.

Dies sei ihm zwischenzeitlich aber entfallen und als er die Kiste dann begonnen habe auszupacken, habe er die Waffe einfach auf einen Schrank gelegt und dort vergessen.

Auch die Vorwürfe des Besitzes der kinderpornografischen Aufnahmen gestand er. „Die Bilder habe ich nur für andere heruntergeladen“, erklärt er. Grund hierfür sei, dass er den entsprechenden Personen damit helfen wollte, nicht das Ziel von Ermittlungen zu werden.

Er selbst fühle sich von solchen Aufnahmen jedoch nicht angezogen. „Mein Fetisch sind eher Badeanzüge“, berichtete er. Selber aufgenommen habe er übrigens keine der Aufnahmen, die bei ihm gefunden worden seien, erklärte er auf Nachfrage des Schöffengerichts.

Therapie gegen Neigungen nötig

Dass sein Verhalten problematisch sei, habe er inzwischen eingesehen, erläuterte der 33-Jährige. Daher versuche er nun, etwas gegen seine Neigungen zu unternehmen. So etwa habe er bereits eine Therapie angefangen.

Dies wollte er mit einem Attest belegen, welches sich nach einer Inaugenscheinnahme durch das Gericht jedoch als ungeeignet entpuppte. So etwa sah die bereits angefangene Behandlung lediglich die Therapie einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer Depression vor, keinesfalls jedoch die Betreuung einer Sexualstörung – wie sie beim Angeklagten vorliege.

Eine solche Fachtherapie sei im Falle des Angeklagten aber wohl nötig, wie das Gericht befand. Dies gehe etwa aus einem Gutachten über den Angeklagten hervor, welches vorliege. So leide der Patient unter anderem an einer Persönlichkeitsstörung sowie einer sexuellen Präferenzstörung. Außerdem liege bei ihm wohl eine Intelligenzminderung vor.

Besonders auffällig sei eine sogenannte Autogynophilie, im Rahmen welcher der Angeklagte sich auf heranwachsende Mädchen fokussiere. Jungen würden ihn nicht interessieren. Aufgrund seiner Neigung könne es also sein, dass er sich im Rahmen seiner Fantasie in ein junges Mädchen hineinversetzen wolle.

Mangelnde Impulskontrolle

Vor diesem Hintergrund sei die Gefahr pädosexueller Straftaten erhöht. Auch sei er aufgrund seiner mangelnden Impulskontrolle ein Risikoproband für Kontaktdelikte. Hierbei gehe es aber weniger um sogenannte „Hands-on-Delikte“, bei denen körperliche Handlungen vollzogen würden, als um Bilder. Auch in Bezug auf Waffenbesitzdelikte bestehe eine erhöhte Rückfallgefahr.

„Allein aufgrund des Eingeständnisses ist die Sachlage klar“, erklärte der Staatsanwalt nach Beendigung der Beweisaufnahme. Für den Angeklagten spreche unter anderem seine Therapiebereitschaft. Auch die Zahl der Aufnahmen sei im unteren Bereich. Folglich sei eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten angemessen. Diese sei zu einer Bewährung von drei Jahren auszusetzen.

Zudem solle dem Angeklagten auferlegt werden, dass er eine Fachtherapie für seine Neigungen aufzunehmen, welche er nicht eigenständig abbrechen darf. Diesem Vorschlag schlossen sich Verteidiger und Gericht an. Seine Waffen und Datenträger erhält der Mann nicht zurück.

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