Weil er mit seiner Freundin kein Kind in die Welt setzen wollte und hierfür drastische Maßnahmen ergriff, stand ein 25-jähriger Iraker nun vor dem Amtsgericht Forchheim. Wie aus der Anklageschrift hervorging, habe der Mann nach zuvor einvernehmlichem Geschlechtsverkehr von der jungen Frau verlangt, dass sie eine Antibabypille zu sich nehme, da er keine Kinder in die Welt setzen wolle.
Dies verweigerte seine Partnerin. Daraufhin habe er sie daran gehindert, seine Wohnung zu verlassen. Um auch zu verhindern, dass sie Hilfe herbeiruft, habe er ihr zudem zwischenzeitlich ihr Smartphone weggenommen. Erst als die Polizei vor Ort eingetroffen sei, habe die Frau die Wohnung verlassen dürfen. Aus diesem Grund musste er sich nun wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung verantworten.
„Wir waren zu dem Zeitpunkt in einer Beziehung, und was da zwischen uns passiert ist, kann jedem mal passieren“, erklärte der Angeklagte der Richterin sowie der Staatsanwältin. Solche Meinungsverschiedenheiten seien vollkommen normal bei einem Paar. Zu dem Vorfall sei es gekommen, nachdem seine Freundin aufgrund ihres Drogenkonsums von ihren Eltern vor die Tür gesetzt worden sei. Um ihr zu helfen, habe er sie daher in seiner Wohnung aufgenommen.
Einseitiger Kinderwunsch
In dieser Zeit habe sie ihm erklärt, dass sie sich ein Kind von ihm wünsche. Er selbst wolle aber keine Kinder in die Welt setzen. Aus diesem Grund habe er nach dem Geschlechtsverkehr versucht, sie davon zu überzeugen, die Pille zu nehmen. „Sie wollte aber fliehen“, berichtete der 25-Jährige. Folglich habe er sie daran gehindert.
Pille doch geschluckt
Nach etwa 50 Minuten sei die Polizei gekommen. Als die Beamten da waren, habe sie jedoch ihre Meinung geändert und sich dazu entschlossen, die Pille doch zu schlucken. „Freiwillig“, betonte der Angeklagte. Schließlich habe er zu diesem Zeitpunkt über kein Druckmittel mehr verfügt.
Dass seine Aktion falsch gewesen sei, wollte der Mann nicht einsehen und erklärte: „Das Kind wäre doch auch meins. Habe ich kein Recht, darüber zu entscheiden, ob ich das will?“ Er habe aus der Angst heraus gehandelt. In seiner aktuellen wirtschaftlichen Situation sei er jedoch nicht in der Lage, eine Familie zu unterstützen, noch wolle er jemals Kinder haben.
Enthaltsamkeit als Verhütung
„Wenn sie keine Kinder mit jemandem haben wollen, sollten sie einfach keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben“, ermahnte die Staatsanwältin den Angeklagten. Jemanden dazu zwingen, die Pille danach zu schlucken, könne er hingegen nicht.
Zu einer Vernehmung des Opfers kam es nicht, da die Frau dem Gericht kurzfristig mitgeteilt hatte, nicht zur Verhandlung erscheinen zu wollen. Dennoch sahen sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt als klar erwiesen an – unter anderem aufgrund der detaillierten Ausführungen des Angeklagten.
Es gilt deutsches Recht
„Sie haben ja eingeräumt, die Straftat begangen zu haben“, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Abschlussplädoyer. Daraufhin unterbrach sie der Angeklagte jedoch und erklärte: „Nur nach ihrem Gesetz, nicht nach meinem.“ Er habe getan, was seinem Herzen zufolge richtig gewesen sei. „Ja, aber wir sind hier in Deutschland und hier gilt deutsches Recht“, entgegnete die Staatsanwältin daraufhin scharf – worauf der Angeklagte kleinlaut zurückgab: „Das weiß ich jetzt auch.“
Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, habe der Angeklagte klar seine Uneinsichtigkeit gezeigt. Belastend käme hinzu, dass er bereits über 13 Vorstrafen verfüge, drei davon alleine aus dem vergangenen Jahr. Bisher sei er immer mit Geldstrafen davon gekommen. Daher fordere sie nun eine Haftstrafe von vier Monaten, die zu drei Jahren Bewährung auszusetzen sei. Zudem solle der Mann 90 Sozialstunden leisten. Das Gericht übernahm den Vorschlag vollständig. Nach einer Erklärung, was Bewährung bedeutet, akzeptierte auch der Angeklagte das Urteil.
Nächste Anzeige kommt bereits
Ein Vorfall, der sich nicht auf die Bewährung auswirken wird, ereignete sich bereits während der Verhandlung. So unterbrach ein Justizmitarbeiter die Sitzung kurz, indem er in den Gerichtssaal trat und dem Angeklagten ein sichergestelltes Klappmesser präsentierte. „Dafür können sie auch noch mit einer Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz rechnen“, erklärte der Beamte dabei.
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