Um ihrem Bruder zu helfen, hatte eine Frau aus dem Landkreis ihn im eigenen Unternehmen angestellt. Statt Dankbarkeit bekam sie von ihm dafür seine Faust zu spüren. Aus diesem Grund hat das Amtsgericht Forchheim den 35-Jährigen nun wegen Körperverletzung verurteilt.
Zu dem Vorfall war es laut Aussage des Opfers offenbar gekommen, da der Bruder nicht zu seiner Schicht angetreten sei. Aus diesem Grund habe sie ihn angerufen. Am Telefon habe er sich bereits aggressiv gezeigt. Dieses Verhalten habe sich nach seiner Ankunft im Geschäft fortgesetzt.
Aus diesem Grund habe sie ihn gebeten, mit ihr in das Lager zu gehen, um ihn dort auf sein Verhalten anzusprechen. Dabei sei möglicherweise das eine oder andere unschöne Wort gefallen, angefasst habe sie ihren Bruder aber nicht.
Streit eskaliert
„Ich hatte das Gefühl, dass er sich seltsam verhält, fast als wäre er auf Droge“, berichtete sie. Aus diesem Grund habe sie versucht, die Lage nicht unnötig eskalieren zu lassen. Geholfen habe das im Gespräch mit ihrem Bruder aber nicht. Mehrfach habe er ihr sogar gedroht, sie zu schlagen – weshalb sie sich schließlich entschloss, ihn des Geschäftes zu verweisen und das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Daraufhin habe er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
„Das war zwar nicht die erste Auseinandersetzung zwischen uns, aber diesmal ist er zu weit gegangen“, erklärte das Opfer. Sie in ihrem eigenen Geschäft zu schlagen, sei zu viel des Guten gewesen. Aus diesem Grund habe sie sich entschieden, die Polizei zu informieren und die Verletzung dokumentiert. Der Kontakt zu dem Bruder sei nach der Aktion abgebrochen.
Keine Einsicht
In seiner eigenen Aussage bestätigte der Angeklagte den Vorfall, nahm die Situation aber offenbar anders wahr. Für ihn sei der Streit nur eine Fortführung vorhergehender Schikanen seitens seiner Schwester gewesen, denen er sich ausgesetzt sah. So habe sie ihn nach Schichtende öfter angerufen, um ihn fertig zu machen.
Aus diesem Grund sei er bei seiner Ankunft im Betrieb so sauer gewesen. „Ich habe mich nur gewehrt“, berichtete er aufgeregt. Seine Schwester habe ihn am Tag der Tat erneut beleidigt und geschubst. Außerdem habe sie ihm nach dem Vorfall Schläger nach Hause geschickt, die ihn verprügelten. Folglich sei sein Verhalten als Notwehr einzustufen.
Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. „Man kann im Vorfeld keine Notwehr leisten“, erklärte die Richterin. Des Weiteren zeige er sich auch während der Verhandlung als uneinsichtig, verdrehe Fakten und sei aufbrausend. Als Strafe für seine Tat muss er 50 Tagessätze zu je 55 Euro zahlen. Insgesamt beträgt die Strafe für den Zeitarbeiter, der bislang über keine Vorstrafen verfügt, also 2750 Euro.
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