0
Forchheim
Haftstrafe für Drogentestverweigerer
Hier fand der Prozess statt.Forchheim & Fränkische Schweiz
Hier fand der Prozess statt. // Andreas Wolfger
Forchheim – Seit über einem Jahr weigert sich der Mann an Drogentests teilzunehmen. Dabei ist das eine Auflage, die ihm vom Gericht gestellt wurde. Nun greift das Gericht durch.

Weil er sich seit Monaten beharrlich weigert, gerichtlichen Auflagen nachzukommen, hat das Amtsgericht Forchheim nun einen Mann zu vier Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Grund hierfür waren Termine für drei Drogentests, die der Angeklagte trotz Erinnerung der Bewährungshilfe nicht wahrgenommen hat.

Bereits zu Beginn der Verhandlung gestand der Mann den Sachverhalt. Wie er über seinen Anwalt erklären ließ, sei er der Überzeugung gewesen, dass solche Kontrollen nicht mehr nötig seien. Außerdem sei er im vergangenen Jahr Opfer eines schweren Verkehrsunfalls gewesen, bei dem er zahlreiche Zähne verloren habe. Um die Schmerzen in den Griff zu bekommen, habe er im Zuge des Heilungsprozesses Marihuana zu sich genommen.

Angst vor positivem Test

Auch aus Angst vor einem positiven Testergebnis infolge dieser Selbstmedikation habe er den Test verweigert. „Damit ist ihre positive Sozialprognose dahin“, erklärte ihm die Richterin daraufhin. Schließlich müsse er zeigen, dass er sich an Regeln halten könne. „Auch wenn die Regierung jetzt beschließen würde, Cannabis zu legalisieren, dürften sie es nicht zu sich nehmen“, betonte sie. Solche Konsumverbote seien auch bei Alkohol nicht unüblich.

Dass sich der Angeklagte nicht erst seit seiner Verletzung weigert, an Tests teilzunehmen, stellte sich während der Aussage der Bewährungshelferin heraus. So sei er sonst zwar kooperativ und melde sich rechtzeitig. Seit vergangenem Jahr habe er aber bereits elf Ladungen zur Urinkontrolle verstreichen lassen.

Keine Bewährung möglich

„Der Angeklagte hat gezeigt, dass keine Belehrung ihn zur Kooperation bewegt“, erklärte die Staatsanwaltschaft im Abschlussplädoyer. Er habe 13 Eintragungen – darunter Körperverletzung und Raub – und sei erst vor zwei Jahren aus der Haft entlassen worden. Daher sei nun erneut eine Haftstrafe ohne Bewährung angebracht. Dieser Einschätzung schloss sich die Richterin an. „Dies ist nicht das erste Mal, dass Sie vor Gericht stehen, Sie wussten, was auf dem Spiel steht“, betonte sie.

Lesen Sie auch:

Inhalt teilen
  • kopiert!